Queller der Zahl von 6500 Angriffen auf die Netze des Bundes

In verschiedenen Presseberichten, vor allem im Bezug auf die Cyber-Armee von Ursula von der Leyen, wurde eine Zahl von täglich 6500 Angriffen auf die Netze des Bundes genannt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist nach eigenen Angaben nicht Urheber dieser Zahl. Bitte teilen Sie mir genauer mit, auf welcher Grundlage diese Zahl basiert, welche Art von Angriffen und in welcher Quantität gemeint sind.
Falls Sie ebenfalls nicht Quelle dieser Zahl sind, teilen Sie mir bitte das entsprechende Ressort mit welches die Daten erhoben hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. November 2016
  • Frist
    17. Dezember 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In verschiedenen…
Von
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Betreff
Queller der Zahl von 6500 Angriffen auf die Netze des Bundes [#19106]
Datum
15. November 2016 12:11
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In verschiedenen Presseberichten, vor allem im Bezug auf die Cyber-Armee von Ursula von der Leyen, wurde eine Zahl von täglich 6500 Angriffen auf die Netze des Bundes genannt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist nach eigenen Angaben nicht Urheber dieser Zahl. Bitte teilen Sie mir genauer mit, auf welcher Grundlage diese Zahl basiert, welche Art von Angriffen und in welcher Quantität gemeint sind. Falls Sie ebenfalls nicht Quelle dieser Zahl sind, teilen Sie mir bitte das entsprechende Ressort mit welches die Daten erhoben hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Mail Delivery System
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to in…
Von
Behörde
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
20. November 2016 13:03
Status
Warte auf Antwort
This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>: connect to baainbw.de[91.221.58.36]:25: Connection timed out Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In verschiedenen Presseberichten, vor allem im Bezug auf die Cyber-Armee von Ursula von der Leyen, wurde eine Zahl von täglich 6500 Angriffen auf die Netze des Bundes genannt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist nach eigenen Angaben nicht Urheber dieser Zahl. Bitte teilen Sie mir genauer mit, auf welcher Grundlage diese Zahl basiert, welche Art von Angriffen und in welcher Quantität gemeint sind. Falls Sie ebenfalls nicht Quelle dieser Zahl sind, teilen Sie mir bitte das entsprechende Ressort mit welches die Daten erhoben hat. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,

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WG: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Quelle der Zahl von 6500 Angriffen auf die Netze des Bund…
Von
Behörde
Betreff
WG: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Quelle der Zahl von 6500 Angriffen auf die Netze des Bundes
Datum
15. Dezember 2016 15:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Frage übersende ich Ihnen das angehängte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen