Quellgrundstücksübereignung Leups
Anfrage an:
Stadt Pegnitz
1. Mit welcher Begründung/welchen Begründungen hat der ZwV-Juragruppe
2. wann konkret die Übereignung der zur WV-Leups gehörenden Grundstücke eingefordert?
3. Falls die Übereignung nicht auf Grund Aufforderung durch den ZwV-J erfolgte, wer hat sie initiiert?
Um es vorweg zu nehmen, ich bin regelmäßiger Gradlbier Konsument. Zu und bei dessen Herstellung wird Leupser Quellwasser verwendet. Ein einklagbarer Auskunftsanspruch kann mir also NICHT abgesprochen werden.
Anfrage abgelehnt
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Datum11. April 2019
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11. Mai 2019
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