Quellgrundstücksübereignung Leups

Anfrage an: Stadt Pegnitz

1. Mit welcher Begründung/welchen Begründungen hat der ZwV-Juragruppe
2. wann konkret die Übereignung der zur WV-Leups gehörenden Grundstücke eingefordert?
3. Falls die Übereignung nicht auf Grund Aufforderung durch den ZwV-J erfolgte, wer hat sie initiiert?
Um es vorweg zu nehmen, ich bin regelmäßiger Gradlbier Konsument. Zu und bei dessen Herstellung wird Leupser Quellwasser verwendet. Ein einklagbarer Auskunftsanspruch kann mir also NICHT abgesprochen werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. April 2019
  • Frist
    11. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Mit welcher…
An Stadt Pegnitz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Quellgrundstücksübereignung Leups [#130508]
Datum
11. April 2019 18:16
An
Stadt Pegnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Mit welcher Begründung/welchen Begründungen hat der ZwV-Juragruppe 2. wann konkret die Übereignung der zur WV-Leups gehörenden Grundstücke eingefordert? 3. Falls die Übereignung nicht auf Grund Aufforderung durch den ZwV-J erfolgte, wer hat sie initiiert? Um es vorweg zu nehmen, ich bin regelmäßiger Gradlbier Konsument. Zu und bei dessen Herstellung wird Leupser Quellwasser verwendet. Ein einklagbarer Auskunftsanspruch kann mir also NICHT abgesprochen werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Quellgrundstücksübereignung Leups“ vom 1…
An Stadt Pegnitz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Quellgrundstücksübereignung Leups [#130508]
Datum
12. Mai 2019 08:22
An
Stadt Pegnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Quellgrundstücksübereignung Leups“ vom 11.04.2019 (#130508) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. BITTE BEGRÜNDEN SIE DIE VERWEIGERUNG DER ANTWORT, ICH BEABSICHTIGE AUSKUNFTSKLAGE ZU FÜHREN: Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 130508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Quellgrundstücksübereignung Leups“ vom 1…
An Stadt Pegnitz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Quellgrundstücksübereignung Leups [#130508]
Datum
25. Mai 2019 19:31
An
Stadt Pegnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Quellgrundstücksübereignung Leups“ vom 11.04.2019 (#130508) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sind Sie einverstanden, dass mein Wahlkreis-MdL die gleichen Fragen stellt, damit er dann bei Nichtbeantwortung auf Freistaatskosten beim VG Auskunftsklage stellen kann? Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 130508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Quellgrundstücksübereignung Leups“ vom 1…
An Stadt Pegnitz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Quellgrundstücksübereignung Leups [#130508]
Datum
16. Juni 2019 16:27
An
Stadt Pegnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Quellgrundstücksübereignung Leups“ vom 11.04.2019 (#130508) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Gedenken Sie noch zu antworten, oder wird man eine Auskunftsklage vorbereiten müssen? Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 130508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Quellgrundstücksübereignung Leups“ vom 1…
An Stadt Pegnitz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Quellgrundstücksübereignung Leups [#130508]
Datum
9. Juli 2019 13:01
An
Stadt Pegnitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Quellgrundstücksübereignung Leups“ vom 11.04.2019 (#130508) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 59 Tage überschritten. Gedenken sie noch zu antworten, oder kann ich die Anfrage über fragdenstaat.de zur Auskunftsklage beim VG freigeben? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 130508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>