Quereinsteiger und Eurythmielehrer in Kreis Soest

Wie viele Lehrer*innen gibt es in Kreis Soest, welches kein Staatsexamen haben (so genannte Seiteneinsteiger)?
In welchen Fächern unterichten diese Lehrer*innen (bitte Anzahl auf Fächer aufschlüsseln, wenn möglich)?
Welche Qualifikationen haben diese Lehrer*innen in den entsprechenden Fächern?
Wie viele Eurythmielehrer*innen gibt es in Kreis Soest?
Besitzen die Eurythmielehrer*innen ein geringeres Stundendeputat als der Durchschnitt?

Gerne würde ich die Informationen auch auf die jeweiligen Schulen oder Städte aufgeschlüsselt bekommen, wenn möglich.

Ich bin mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Quereinsteiger und Eurythmielehrer in Kreis Soest [#206495]
Datum
15. Dezember 2020 17:32
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Lehrer*innen gibt es in Kreis Soest, welches kein Staatsexamen haben (so genannte Seiteneinsteiger)? In welchen Fächern unterichten diese Lehrer*innen (bitte Anzahl auf Fächer aufschlüsseln, wenn möglich)? Welche Qualifikationen haben diese Lehrer*innen in den entsprechenden Fächern? Wie viele Eurythmielehrer*innen gibt es in Kreis Soest? Besitzen die Eurythmielehrer*innen ein geringeres Stundendeputat als der Durchschnitt? Gerne würde ich die Informationen auch auf die jeweiligen Schulen oder Städte aufgeschlüsselt bekommen, wenn möglich. Ich bin mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206495/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die von Ihnen gewünschten Informationen. Bezüglich der Eurythmielehrer - täti…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Quereinsteiger und Eurythmielehrer in Kreis Soest [#206495]
Datum
14. Januar 2021 07:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die von Ihnen gewünschten Informationen. Bezüglich der Eurythmielehrer - tätig nur an Waldorfschulen- können keine Angaben gemacht werden. Waldorfschulen sind von der Dateneingabe in das Schulinformations- und Planungssystem (SchiPS) befreit sind. Mit freundlichen Grüßen