Quereinstieg Medizin

- die Anzahl der Bewerbungen und Zulassungen für die Studienfächer Zahnmedizin und Humanmedizin für höhere Semester der letzten fünf Jahre unterteilt nach Semestern.
- bitte senden Sie mir auch eine Unterteilung der Bewerbungen und Zulassungen nach vorherigen Studienort (Ausland/Inland).
- bitte nennen Sie auch die Zahl der Studienplatzklagen nach Semestern für die beiden Studienfächer, sowie die Zahl der zugeteilten Studienplätze durch Klagen.
- Bitte schreiben Sie mir, ob Bewerber für höhere Semester, die bereits einen Studienplatz für das Bewerbungsfach (Human- bzw. Zahnmedizin)an einer Universität innerhalb der EU haben, als Quereinsteiger oder Ortswechsler gelten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Mai 2015
  • Frist
    12. Juni 2015
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Kai Först
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -…
An Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Details
Von
Kai Först
Betreff
Quereinstieg Medizin [#9753]
Datum
11. Mai 2015 14:08
An
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der Bewerbungen und Zulassungen für die Studienfächer Zahnmedizin und Humanmedizin für höhere Semester der letzten fünf Jahre unterteilt nach Semestern. - bitte senden Sie mir auch eine Unterteilung der Bewerbungen und Zulassungen nach vorherigen Studienort (Ausland/Inland). - bitte nennen Sie auch die Zahl der Studienplatzklagen nach Semestern für die beiden Studienfächer, sowie die Zahl der zugeteilten Studienplätze durch Klagen. - Bitte schreiben Sie mir, ob Bewerber für höhere Semester, die bereits einen Studienplatz für das Bewerbungsfach (Human- bzw. Zahnmedizin)an einer Universität innerhalb der EU haben, als Quereinsteiger oder Ortswechsler gelten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kai Först <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kai Först << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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