Quereinstieg Medizin

- die Anzahl der Bewerbungen und Zulassungen für die Studienfächer Zahnmedizin und Humanmedizin für höhere Semester der letzten fünf Jahre unterteilt nach Semestern.
- bitte senden Sie mir auch eine Unterteilung der Bewerbungen und Zulassungen nach vorherigen Studienort (Ausland/Inland).
- bitte nennen Sie auch die Zahl der Studienplatzklagen nach Semestern für die beiden Studienfächer, sowie die Zahl der zugeteilten Studienplätze durch Klagen.
- Bitte schreiben Sie mir, ob Bewerber für höhere Semester, die bereits einen Studienplatz für das Bewerbungsfach (Human- bzw. Zahnmedizin)an einer Universität innerhalb der EU haben, als Quereinsteiger oder Ortswechsler gelten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Mai 2015
  • Frist
    12. Juni 2015
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Kai Först
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ruhr-Universität Bochum Details
Von
Kai Först
Betreff
Quereinstieg Medizin [#9742]
Datum
11. Mai 2015 13:53
An
Ruhr-Universität Bochum
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der Bewerbungen und Zulassungen für die Studienfächer Zahnmedizin und Humanmedizin für höhere Semester der letzten fünf Jahre unterteilt nach Semestern. - bitte senden Sie mir auch eine Unterteilung der Bewerbungen und Zulassungen nach vorherigen Studienort (Ausland/Inland). - bitte nennen Sie auch die Zahl der Studienplatzklagen nach Semestern für die beiden Studienfächer, sowie die Zahl der zugeteilten Studienplätze durch Klagen. - Bitte schreiben Sie mir, ob Bewerber für höhere Semester, die bereits einen Studienplatz für das Bewerbungsfach (Human- bzw. Zahnmedizin)an einer Universität innerhalb der EU haben, als Quereinsteiger oder Ortswechsler gelten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kai Först <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kai Först

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Kai Först
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Quereinstieg Medizin" vom 11.05.2015…
An Ruhr-Universität Bochum Details
Von
Kai Först
Betreff
AW: Quereinstieg Medizin [#9742]
Datum
24. Juni 2015 12:23
An
Ruhr-Universität Bochum
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Quereinstieg Medizin" vom 11.05.2015 (#9742) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Kai Först Anfragenr: 9742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>