Quote der bewilligten KHZG-Fördermittel

das Krankenhauszukunftsgesetz hat die Verbesserung der Digitalisierung von Krankenhäusern zum Ziel. Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wurde der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichet; die Krankenhäuser beantragen Mittel zu den jeweiligen Fördertatbeständen.

Nun haben viele Krankenhäuser - von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich - die Fördermittelbescheide bereits erhalten, eine große Zahl an Krankenhäusern allerdings noch nicht. Diese hätten auf Grundlage der relevanten Regelungen für alle Krankenhäuser längst beschieden sein müssen.

Da die Statistiken zum Zwischenstand der bewilligten KHZG-Fördermittel nicht frei zugänglich ist, verlange ich Auskunft zu
- dem aktuellen Umfang der bewilligten Mittel je Bundesland (Verhältnis der beantragten Fördersumme und der Summe, für die bereits Fördermittelbescheide ergangen sind (Fördermittelquote)),
- der Anzahl der Krankenhäuser je Bundesland, die zum Zeitpunkt Ihrer Antwort die Förderbescheide noch nicht erhalten haben,
- dem Status, welche noch offenen Anträge bereits vollständig durch das BAS bearbeitet worden sind
- sowie zum aktuellen Zeitplan bzgl. des Abschlusses der Bescheidung aller Fördermittelanträge.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
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Felix Grüneisen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Krankenhauszu…
An Bundesamt für Soziale Sicherung Details
Von
Felix Grüneisen
Betreff
Quote der bewilligten KHZG-Fördermittel [#262472]
Datum
4. November 2022 14:01
An
Bundesamt für Soziale Sicherung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Krankenhauszukunftsgesetz hat die Verbesserung der Digitalisierung von Krankenhäusern zum Ziel. Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wurde der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichet; die Krankenhäuser beantragen Mittel zu den jeweiligen Fördertatbeständen. Nun haben viele Krankenhäuser - von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich - die Fördermittelbescheide bereits erhalten, eine große Zahl an Krankenhäusern allerdings noch nicht. Diese hätten auf Grundlage der relevanten Regelungen für alle Krankenhäuser längst beschieden sein müssen. Da die Statistiken zum Zwischenstand der bewilligten KHZG-Fördermittel nicht frei zugänglich ist, verlange ich Auskunft zu - dem aktuellen Umfang der bewilligten Mittel je Bundesland (Verhältnis der beantragten Fördersumme und der Summe, für die bereits Fördermittelbescheide ergangen sind (Fördermittelquote)), - der Anzahl der Krankenhäuser je Bundesland, die zum Zeitpunkt Ihrer Antwort die Förderbescheide noch nicht erhalten haben, - dem Status, welche noch offenen Anträge bereits vollständig durch das BAS bearbeitet worden sind - sowie zum aktuellen Zeitplan bzgl. des Abschlusses der Bescheidung aller Fördermittelanträge.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Grüneisen Anfragenr: 262472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262472/ Postanschrift Felix Grüneisen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Grüneisen
Bundesamt für Soziale Sicherung
Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Grüneisen, beigefügt übersenden wir Ihnen die Eingangsbestätigung zu Ihrem…
Von
Bundesamt für Soziale Sicherung
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
11. November 2022 11:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Grüneisen, beigefügt übersenden wir Ihnen die Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Soziale Sicherung
Ihr Antrag vom 4. November 2022 Sehr geehrter Herr Grüneisen, beigefügt erhalten Sie unser Antwortschreiben auf I…
Von
Bundesamt für Soziale Sicherung
Betreff
Ihr Antrag vom 4. November 2022
Datum
28. November 2022 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
192,5 KB
Sehr geehrter Herr Grüneisen, beigefügt erhalten Sie unser Antwortschreiben auf Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 4. November 2022. Mit freundlichen Grüßen