Quote der strategischen Überwachung der Kommunikationsverbindungen in Deutschland
Anfrage an:
Deutscher Bundestag
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)
Drucksache 17/8639 10.02.2012
In diesem Dokument ist die Rede von einer Quote (Seite 5, IV. Beschränkungsmaßnahmen nach § 5 G 10, erster Absatz) mit der die strategische Überwachung der gebündelten Kommunikationsverbindungen erfolgen darf.
Wie ergibt sich diese Quote und wie hoch ist sie?
Anfrage abgelehnt
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Datum27. Februar 2012
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3. April 2012
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