Quote der strategischen Überwachung der Kommunikationsverbindungen in Deutschland

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Drucksache 17/8639 10.02.2012

In diesem Dokument ist die Rede von einer Quote (Seite 5, IV. Beschränkungsmaßnahmen nach § 5 G 10, erster Absatz) mit der die strategische Überwachung der gebündelten Kommunikationsverbindungen erfolgen darf.

Wie ergibt sich diese Quote und wie hoch ist sie?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Februar 2012
  • Frist
    3. April 2012
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
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Betreff
Quote der strategischen Überwachung der Kommunikationsverbindungen in Deutschland
Datum
27. Februar 2012 19:18
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Drucksache 17/8639 10.02.2012 In diesem Dokument ist die Rede von einer Quote (Seite 5, IV. Beschränkungsmaßnahmen nach § 5 G 10, erster Absatz) mit der die strategische Überwachung der gebündelten Kommunikationsverbindungen erfolgen darf. Wie ergibt sich diese Quote und wie hoch ist sie?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Deutscher Bundestag
Re: Quote der strategischenÜberwachung der Kommunikationsverbindungen in Deutschland Sehr geehrter Herr Anonymer N…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Re: Quote der strategischenÜberwachung der Kommunikationsverbindungen in Deutschland
Datum
6. März 2012 09:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, den in der Anlage beigefügten Bescheid übersende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Justyna Gogolewska-Apostel
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AW: Re: Quote der strategischenÜberwachung der Kommunikationsverbindungen in Deutschland Sehr geehrte Damen und H…
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Betreff
AW: Re: Quote der strategischenÜberwachung der Kommunikationsverbindungen in Deutschland
Datum
6. März 2012 18:26
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort, in der Anfrage stellte ich auch die Frage wie hoch die tatsächliche Quote ist. Sie haben geantwortet wieviel maximal erlaubt wäre. Ich würde mich freuen wenn Sie den Aspekt, der tatsächlichen Quote für das Jahr 2010, ebenfalls beantworten könnten. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Deutscher Bundestag
Re: Quote derstrategischenÜberwachung der Kommunikationsverbindungen in Deutschland Sehr geehrter Herr Anonymer Nu…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Re: Quote derstrategischenÜberwachung der Kommunikationsverbindungen in Deutschland
Datum
19. März 2012 13:19
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, den in der Anlage beigefügten Bescheid zu Ihrer ergänzenden Anfrage übersende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Justyna Gogolewska-Apostel