Qurantäne-Liste Bundestag

Anfrage an: Deutscher Bundestag


- die in der Presse erwähnte [1] sog. Quarantäne-Liste welche im Bundestag dazu genutzt wird Webseiten mit Schadsoftware auszufiltern.

[1] http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestag-sperrt-zehntausende-websites-fuer-abgeordnete-a-1040790.html

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. Juni 2015
  • Frist
    31. Juli 2015
  • 2 Follower:innen
Florian Walther
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die in der Pr…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Florian Walther
Betreff
Qurantäne-Liste Bundestag [#10373]
Datum
27. Juni 2015 13:01
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die in der Presse erwähnte [1] sog. Quarantäne-Liste welche im Bundestag dazu genutzt wird Webseiten mit Schadsoftware auszufiltern. [1] http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestag-sperrt-zehntausende-websites-fuer-abgeordnete-a-1040790.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Florian Walther <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Florian Walther << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Walther

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Deutscher Bundestag
Sehr geehrter Herr Walther, der an die von Ihnen angegebene Adresse gerichtete Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Qurantäne-Liste Bundestag [#10373]
Datum
5. August 2015 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,0 KB


Sehr geehrter Herr Walther, der an die von Ihnen angegebene Adresse gerichtete Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde von der Deutschen Post als "unzustellbar" an die Bundestagsverwaltung zurückgesandt. Ich möchte Sie bitten, Ihre Adresse zu prüfen und ggf. zu korrigieren bzw. mir Ihre aktuelle Anschrift für eine erneute Zustellung des Bescheids zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen