R-Faktor aktuell

Anfrage an: Robert Koch-Institut

- Unterlagen zur Vorgehensweise bei der Berechnung des R-Faktors

- für die Berechnung benutzte Daten

- Unterlagen zur Gewinnung der Daten (Direkter Virus-Nachweis im Blut, Abstrich, Antikörper) jeweils mit der Anzahl der durchgeführten Tests pro Tag seit 1.4.2020

- Angaben zur Verlässlichkeit von Tests (falsch positiv und falsch negativ)

- Anzahl der täglichen Neuinfektionen pro Tag seit 1.4.2020

- Stellungnahme zum Thema Immunität durch Impfung gegen sars-cov2: Wie soll eine Impfung bei einem schnell mutierenden Virus immunisieren, wenn eine natürliche Immunisierung nicht wirkt und wie wird der Nachweis der Wirksamkeit der Impfung erbracht.

Hintergrund:
Sowohl die Zahl der Neuinfektionen als auch der Faktor R werden als Richtwerte für die Festlegung von Gegenmaßnahmen verwendet. Da weder die Anzahl der bestehenden Infektionen noch die Zahl der Neuinfektionen bekannt sind und auch die Dunkelziffer wegen fehlender Tests einer ausreichenden Anzahl an zufällig ausgewählten Personen, also aller Altersgruppen, mit oder ohne Corona-Verdacht usw. kaum realitätsnah abgeschätzt werden kann, ist auf dieser Grundlage die Durchsetzung von Gegenmaßnahmen mit Beschneidung von Grundrechten wie in der Vergangenheit äußerst fragwürdig und evtl. verfassungswidrig (Stichwort Verhältnismäßigkeit!).

Darüber hinaus war Ziel der Maßnahmen die Sicherung der Intensivversorgung vor Überlastung. Seit einiger Zeit scheint es nur noch darum zu gehen, Infektionen um jeden Preis zu verhindern. Damit wird eine natürliche Immunisierung der Nicht-Risiko-Gruppe und die Ausbildung der sog Herdenimmunität verhindert.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Mai 2020
  • Frist
    13. Juni 2020
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Reinhard Bertlein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterlage…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Reinhard Bertlein
Betreff
R-Faktor aktuell [#186376]
Datum
11. Mai 2020 14:43
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen zur Vorgehensweise bei der Berechnung des R-Faktors - für die Berechnung benutzte Daten - Unterlagen zur Gewinnung der Daten (Direkter Virus-Nachweis im Blut, Abstrich, Antikörper) jeweils mit der Anzahl der durchgeführten Tests pro Tag seit 1.4.2020 - Angaben zur Verlässlichkeit von Tests (falsch positiv und falsch negativ) - Anzahl der täglichen Neuinfektionen pro Tag seit 1.4.2020 - Stellungnahme zum Thema Immunität durch Impfung gegen sars-cov2: Wie soll eine Impfung bei einem schnell mutierenden Virus immunisieren, wenn eine natürliche Immunisierung nicht wirkt und wie wird der Nachweis der Wirksamkeit der Impfung erbracht. Hintergrund: Sowohl die Zahl der Neuinfektionen als auch der Faktor R werden als Richtwerte für die Festlegung von Gegenmaßnahmen verwendet. Da weder die Anzahl der bestehenden Infektionen noch die Zahl der Neuinfektionen bekannt sind und auch die Dunkelziffer wegen fehlender Tests einer ausreichenden Anzahl an zufällig ausgewählten Personen, also aller Altersgruppen, mit oder ohne Corona-Verdacht usw. kaum realitätsnah abgeschätzt werden kann, ist auf dieser Grundlage die Durchsetzung von Gegenmaßnahmen mit Beschneidung von Grundrechten wie in der Vergangenheit äußerst fragwürdig und evtl. verfassungswidrig (Stichwort Verhältnismäßigkeit!). Darüber hinaus war Ziel der Maßnahmen die Sicherung der Intensivversorgung vor Überlastung. Seit einiger Zeit scheint es nur noch darum zu gehen, Infektionen um jeden Preis zu verhindern. Damit wird eine natürliche Immunisierung der Nicht-Risiko-Gruppe und die Ausbildung der sog Herdenimmunität verhindert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Reinhard Bertlein Anfragenr: 186376 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186376 Postanschrift Reinhard Bertlein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Reinhard Bertlein
Robert Koch-Institut
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. Mai 2020 14:43
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Reinhard Bertlein
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für Ihre Standard-Antwort. Die vom RKI verwendete Datengrundlage für d…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Reinhard Bertlein
Betreff
AW: Automatische Antwort: R-Faktor aktuell [#186376]
Datum
12. Mai 2020 14:13
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für Ihre Standard-Antwort. Die vom RKI verwendete Datengrundlage für die Schätzungen von R und Neuinfektionen sind nach meinem Informationsstand nicht geeignet, um als einziges Entscheidungskriterium für weitreichende Maßnahmen zu dienen. Da selbst Anfragen von öffentlich-rechtlichen Sendern (NDR) angewiesen werden, muss ich davon ausgehen, dass mit der Informationsverweigerung verhindert soll, dass Ihre Daten und Entscheidungen von einer breiteren Öffentlichkeit in Frage gestellt werden. Besseren Vorschub können Sie Gegnern und Verschwörungstheoretikern kaum noch leisten. Mit freundlichen Grüßen Reinhard Bertlein Anfragenr: 186376 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186376
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 11.05.2020 Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang te…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 11.05.2020
Datum
24. Juni 2020 17:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.05.2020 [#186376] Sehr geehrter Herr Bertlein, zu Ihrem …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.05.2020 [#186376]
Datum
26. November 2020 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bertlein, zu Ihrem o.g. Antrag auf Informationsfreiheit teilen wir Ihnen Folgendes mit: Bezüglich Ihrer Anfragen zum R-Wert verweisen wir auf unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19 (FAQs) unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCO... sowie auf das Epidemiologische Bulletin 17/2020 (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/...). Hinsichtlich Ihrer Anfrage zu Angaben zur Verlässlichkeit von Tests (falsch positiv und falsch negativ) verweisen wir ebenfalls auf unsere FAQs zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19 unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCO.... Die Informationen sind insbesondere unter dem dortigen Themenpunkt "Diagnostik" zu finden. Bezüglich Ihrer Anfrage zu den täglichen Neuinfektionen pro Tag seit dem 1.4.2020 verweisen wir auf die täglichen Lage-/Situationsberichte des Robert Koch-Instituts (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...), die seit dem 04.03.2020 täglich veröffentlich werden. Hinsichtlich der von Ihnen angefragten Stellungnahme zum Thema "Immunität durch Impfung gegen SARS-CoV-2" weisen wir darauf hin, dass die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) diesbezüglich nicht einschlägig sind. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist vorliegend nicht betroffen, da sich Ihr Antrag bezüglich der angefragten Stellungnahme nicht auf den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf die Beantwortung einer konkreten Fragestellung richtet. Allgemeine Informationen finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... unter dem Themenpunkt "Impfen". Mit freundlichen Grüßen