Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

RA-RS 2810; hier: Adressänderung

Sgh. Damen u. Herren;
Alt: Oberamtshofstr. 1; 77815 Bühl
Neu: Martinstr. 37; 77855 Achern
Name: Edith Erb
Neue Bankverbindung:
DE76 66490000 0078 0061 02
Volksb. In der Ortenau

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Januar 2018
  • Frist
    16. Februar 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sgh. Damen u. He…
An Bundeskasse Weiden/Oberpfalz Details
Von
E. Erb
Betreff
RA-RS 2810; hier: Adressänderung [#26111]
Datum
12. Januar 2018 13:38
An
Bundeskasse Weiden/Oberpfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sgh. Damen u. Herren; Alt: Oberamtshofstr. 1; 77815 Bühl Neu: Martinstr. 37; 77855 Achern Name: Edith Erb Neue Bankverbindung: DE76 66490000 0078 0061 02 Volksb. In der Ortenau
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, E. Erb <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift E. Erb << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen E. Erb
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Januar 2018 13:56
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
78_b1.pdf
221,9 KB

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AW: IFG [#26111] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „RA-RS 2810; hier: Adressänder…
An Bundeskasse Weiden/Oberpfalz Details
Von
E. Erb
Betreff
AW: IFG [#26111]
Datum
1. April 2018 21:59
An
Bundeskasse Weiden/Oberpfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „RA-RS 2810; hier: Adressänderung“ vom 12.01.2018 (#26111) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen E. Erb Anfragenr: 26111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift E. Erb << Adresse entfernt >>

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