Rad in Kombi mit U-Bahn

Welche Pläne hat der Hamburgische Verkehrssenator für die Möglichkeit einer rund-um-die-Uhr-Mitnahme von Fahrrädern in die U-Bahn? Hintergrund: Immer mehr Menschen sollen vom Auto auf Fahrrad und Öffis umsteigen. Was ökologisch sinnvoll ist. Wie soll das jedoch gehen, wenn die meisten Menschen von 6-9 Uhr zur Arbeit fahren, in der Zeit jedoch das Fahrrad nicht in der U-Bahn mitnehmen dürfen? Gibt es Pläne, einen extra Fahrrad-Waggon am Ende jeder U-Bahn anzuhängen? Oder wie will man das Problem künftig lösen?

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wird an die Wirtschaftsbehörde und die Verkehrsbehörde geleitet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. November 2021
  • Frist
    17. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rad in Kombi mit U-Bahn [#232947]
Datum
14. November 2021 22:55
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Welche Pläne hat der Hamburgische Verkehrssenator für die Möglichkeit einer rund-um-die-Uhr-Mitnahme von Fahrrädern in die U-Bahn? Hintergrund: Immer mehr Menschen sollen vom Auto auf Fahrrad und Öffis umsteigen. Was ökologisch sinnvoll ist. Wie soll das jedoch gehen, wenn die meisten Menschen von 6-9 Uhr zur Arbeit fahren, in der Zeit jedoch das Fahrrad nicht in der U-Bahn mitnehmen dürfen? Gibt es Pläne, einen extra Fahrrad-Waggon am Ende jeder U-Bahn anzuhängen? Oder wie will man das Problem künftig lösen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232947/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage mit der Nummer #232947 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 14…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Eingangsbestätigung HmbTG-Antrag: Rad in Kombi mit U-Bahn [#232947]
Datum
15. November 2021 10:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage mit der Nummer #232947 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 14.11.2021 zu dem Thema „Rad in Kombi mit U-Bahn“ ist hier am 15.11.2021 im Shared Service der beiden Behörden BWI (Behörde für Wirtschaft und Innovation) und BVM (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende) eingegangen. Er wird bereits bearbeitet. Wir werden auf Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Möglicherweise entstehen für die Bearbeitung Ihrer Anfrage Gebühren nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG. In diesem Fall werden wir Ihnen hierüber vor Beantwortung einen Hinweis geben, nach Möglichkeit auch über deren Höhe. Sollten Sie anschließend den Antrag aufrechterhalten, benötigen wir für die spätere Zustellung des Gebührenbescheids auf dem Postweg Ihren vollständigen Namen und Ihre aktuelle Meldeanschrift. Es fehlt bei Ihnen nur noch die Benennung der Postleitzahl und der Stadt. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr Antragsteller/in danke für Ihre Mail vom 14. November 2021, die wir gern für die Behörde für Verkehr und Mob…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Antwort zu HmbTG-Anfrage: Rad in Kombi mit U-Bahn [#232947]
Datum
30. November 2021 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in danke für Ihre Mail vom 14. November 2021, die wir gern für die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantworten. In den U-Bahnen, S-Bahnen und den Bussen schränken die Verkehrsunternehmen die Fahrradmitnahme regelmäßig während der Spitzenzeiten des Berufsverkehrs an Werktagen aus Kapazitäts- und vor allem Sicherheitsgründen bewusst ein. Ein Fahrrad benötigt den Platz von mindestens drei Stehplätzen und die Verkehrsunternehmen müssen immer auch Szenarien mitdenken, in denen eine Bahn – vor allem in der Hauptverkehrszeit – eventuell auch einmal schnell aufgrund eines Notfalls geräumt werden müsste. Die Fahrradmitnahme ist daher grundsätzlich nur zulässig, wenn der hierfür erforderliche Platzbedarf nicht der sicheren Fahrgastbeförderung entgegensteht. Die Hauptaufgabe des öffentlichen Nahverkehrs liegt in der sicheren Personenbeförderung. Nicht nur in den Fahrzeugen, sondern auch in den Zugängen und auf den Bahnsteigen kann ein Fahrrad zu Stoßzeiten daher mitunter schnell zu einem unzumutbaren und gefährlichen Hindernis werden. Erfahrungsgemäß werden Haltestellen in der Hauptverkehrszeit stark frequentiert und die Fahrgastzahlen steigen stark an. Zu diesen Zeiträumen dienen daher die Sperrzeiten für Fahrräder der Sicherheit der Fahrgäste und dem Erhalt eines leichtgängigen Personenverkehrs. Die Bereitstellung von zusätzlichen Kapazitäten für Sonderabteile ist sehr kostenintensiv. Ein zusätzlicher Fahrrad-Wagen ist aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll. Abgesehen von den erheblichen Kosten sind die Bahnsteige in der Regel zu kurz, um an einen Zug einen weiteren Wagen anzuhängen. Zudem würde die Ergänzung der bestehenden Wagensysteme um einen ergänzenden Fahrradwagen die Kapazität für die große Mehrheit der Fahrgäste weiter stark einschränken. Gerade in der Zeit der Corona-Pandemie wird die bestehende Kapazität vollständig zur Personenbeförderung unter Beachtung der Abstandsgebote benötigt. Die Fahrradmitnahme wurde in Hamburg schon häufig diskutiert. Als Alternative zur Mitnahme des Fahrrads in der Bahn möchte ich Sie gerne auf das stark ausgebaute Bike+ Ride-Angebot aufmerksam machen. Weiter besteht unabhängig von den Hauptverkehrszeiten stets die Möglichkeit, ein Faltrad mitzunehmen. Dieses gilt nach den allgemeinen Beförderungsbestimmungen im zusammengeklappten Zustand als Handgepäck. Somit gelten die Sperrzeiten für die Mitnahme in den U-Bahnen hierfür nicht. Diese Beantwortung Ihrer HmbTG-Anfrage ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen