"Radfahrer frei" Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeuge
In der in 2019 eingetretenen Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung wurde festgelegt, dass Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs zwar im normalen Straßenverkehr wie Fahrräder (Fahrradweg, falls nicht vorhanden: Straße) behandelt werden.
Allerdings gilt dies nicht für die "Radfahrer frei" Zeichen, die z.B. in der Innenstadt oder in Einbahnstraßen verteilt in der gesamten Stadt sind. Dementsprechend ist es Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen nicht erlaubt, diese Straßen/Wege zu nutzen.
Besteht der Plan, Zonen mit Schildern auszustatten, die Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs die Befahrung ebenfalls erlaubt? Diese Schilder sind im deutschen Straßenverkehr bereits gegeben, nur nicht sehr bekannt.
Das Schild sieht folgendermaßen aus: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/vum/handlungsfelder/ekf_frei.jpg
Anfrage erfolgreich
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Datum11. Dezember 2019
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14. Januar 2020
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