"Radfahrer frei" Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeuge

Anfrage an: Stadt Braunschweig

In der in 2019 eingetretenen Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung wurde festgelegt, dass Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs zwar im normalen Straßenverkehr wie Fahrräder (Fahrradweg, falls nicht vorhanden: Straße) behandelt werden.
Allerdings gilt dies nicht für die "Radfahrer frei" Zeichen, die z.B. in der Innenstadt oder in Einbahnstraßen verteilt in der gesamten Stadt sind. Dementsprechend ist es Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen nicht erlaubt, diese Straßen/Wege zu nutzen.

Besteht der Plan, Zonen mit Schildern auszustatten, die Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs die Befahrung ebenfalls erlaubt? Diese Schilder sind im deutschen Straßenverkehr bereits gegeben, nur nicht sehr bekannt.

Das Schild sieht folgendermaßen aus: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/vum/handlungsfelder/ekf_frei.jpg

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2019
  • Frist
    14. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Si…
An Stadt Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Radfahrer frei" Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeuge [#171930]
Datum
11. Dezember 2019 13:57
An
Stadt Braunschweig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der in 2019 eingetretenen Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung wurde festgelegt, dass Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs zwar im normalen Straßenverkehr wie Fahrräder (Fahrradweg, falls nicht vorhanden: Straße) behandelt werden. Allerdings gilt dies nicht für die "Radfahrer frei" Zeichen, die z.B. in der Innenstadt oder in Einbahnstraßen verteilt in der gesamten Stadt sind. Dementsprechend ist es Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen nicht erlaubt, diese Straßen/Wege zu nutzen. Besteht der Plan, Zonen mit Schildern auszustatten, die Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs die Befahrung ebenfalls erlaubt? Diese Schilder sind im deutschen Straßenverkehr bereits gegeben, nur nicht sehr bekannt. Das Schild sieht folgendermaßen aus: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/vum/handlungsfelder/ekf_frei.jpg
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Braunschweig (Informationsfreiheitssatzung Braunschweig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171930 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „"Radfahrer frei" Verkehrszeichen für E…
An Stadt Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: "Radfahrer frei" Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeuge [#171930]
Datum
27. Januar 2020 22:39
An
Stadt Braunschweig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „"Radfahrer frei" Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeuge“ vom 11.12.2019 (#171930) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171930 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Braunschweig
Sehr geehrteAntragsteller/in durch das in Kraft treten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wurde die Te…
Von
Stadt Braunschweig
Betreff
"Radfahrer frei" Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeuge [#171930]
Datum
30. Januar 2020 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in durch das in Kraft treten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wurde die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen, wie dem E-Scooter, ermöglicht. Der Bundesrat selbst hat in der Entschließung klargestellt, dass in der eKFV noch nicht alle Regelungen im Verhältnis Radverkehr/ Elektrokleinstfahrzeuge in der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfasst sind. Ein Beispiel ist die Öffnung von Einbahnstraßen für Elektrokleinstfahrzeuge, die allein durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" noch nicht parallel zu den Bestimmungen für den Radverkehr angeordnet werden kann. Ist ein Durchfahrtsverbot für Radverkehr angeordnet, so gilt dies auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Anders verhält sich das bei der Freigabe für den Radverkehr; denn für die Freigabe von Elektrokleinstfahrzeugen muss das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" eingesetzt werden. Für den Einsatz des Verkehrszeichens "Elektrokleinstfahrzeuge frei" bedarf es jedoch eine Anpassung der StVO. Die Zustimmung des Bundesrates zur Novelle der StVO steht noch aus. Das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" kann zukünftig dazu dienen, den Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen ortsangepasst zu regeln. Nach der Entscheidung des Bundesrates zur Anpassung der StVO wird die Verwaltung prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen das Zusatzschild "Elektrokleinstfahrzeuge frei" eingesetzt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich glaube, dass Sie meine Anfrage missverstanden haben. Die Anfrage bestand darin, …
An Stadt Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: "Radfahrer frei" Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeuge [#171930]
Datum
30. Januar 2020 09:53
An
Stadt Braunschweig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich glaube, dass Sie meine Anfrage missverstanden haben. Die Anfrage bestand darin, ob die Stadt plant, solche Schilder in der Region aufzustellen. Über die Funktion derer bin ich mir bewusst. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171930 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Braunschweig
Sehr geehrteAntragsteller/in nach der Entscheidung des Bundesrates zur Anpassung der StVO wird die Verwaltung prü…
Von
Stadt Braunschweig
Betreff
AW: "Radfahrer frei" Verkehrszeichen für Elektrokleinstfahrzeuge [#171930]
Datum
30. Januar 2020 11:19
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in nach der Entscheidung des Bundesrates zur Anpassung der StVO wird die Verwaltung prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen das Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ eingesetzt werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt keine Planung vor. Mit freundlichen Grüßen