Radfahrverbot im Seepark vom 24. - 25.8.2022

Am 24.8.2022 wurden am Traberweg im Seepark "Radfahren verboten"-Schilder aufgestellt. Am 25.8.2022 wurden diese durch "Fußgänger haben Vorrang"-Schilder ersetzt.

Ich würde gerne wissen auf welcher Grundlage/Beschluss die Schilder am 24.8.2022 installiert wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. September 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radfahrverbot im Seepark vom 24. - 25.8.2022 [#258157]
Datum
1. September 2022 11:24
An
Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 24.8.2022 wurden am Traberweg im Seepark "Radfahren verboten"-Schilder aufgestellt. Am 25.8.2022 wurden diese durch "Fußgänger haben Vorrang"-Schilder ersetzt. Ich würde gerne wissen auf welcher Grundlage/Beschluss die Schilder am 24.8.2022 installiert wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258157/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Radfahrverbot im Seepark vom 24. - 25.8.2022“ …
An Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Radfahrverbot im Seepark vom 24. - 25.8.2022 [#258157]
Datum
5. Oktober 2022 14:37
An
Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Radfahrverbot im Seepark vom 24. - 25.8.2022“ vom 01.09.2022 (#258157) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>