Sehr Herr
Antragsteller/in,
zur Sachlage ist zu betonen, dass Kleingartenanlagen nicht per se öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind, sondern privat nutzbare Grünflächen, die ganz oder anteilig verpachtet sind. Nicht verpachtetet sind lediglich die Anteile innerhalb der Kleingartenanlagen, die als Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen gewidmet sind. Sie befinden sich in der Regel ausschließlich in den sog. Dauerkleingärten im bezirklichen Verwaltungsvermögen Stadtgrün.
Daher unterliegt die Ausschilderung in den Kleingartenanlagen auch nicht per se der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, sondern diese gilt nur für die gewidmeten Öffentlichen Grün-und Erholungsanlagen innerhalb der Kleingartenanlagen.
In diesen ist das Radfahren in der Regel erlaubt, es sei denn,
es ist ausdrücklich durch dieses Schild verboten.
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Eine verbindliche Nennung der Öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen finden Sie im „Verzeichnis der Öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ im Amtlichen Anzeiger.
Zugang zum Verzeichnis erhalten Sie über den Verlag
www.Luewu.de<http://www.Luewu.de> --> Amtlichen Anzeiger
Anbei das Gesamtverzeichnis von 2011 und die seitdem erfolgten Änderungen der Jahre 2013, 2015 und 2016
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Die Anteile der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen in Kleingartenanlagen finden Sie im Verzeichnis der Öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen unter der Rubrik Grün an Kleingärten mit Identitätsnummer, Stadtteil, Vereinsnummer, Vereinsnamen und Belegenheit aufgeführt (s. Gesamtverzeichnis S. 2362-3 = Mitte, 2373-74 = Altona, 2382-83 = Eimsbüttel, 2393-94 = Nord, 2406-08 = Wandsbek, 2414-15 = Bergedorf, 2419-20 = Harburg).
Wo genau sich die Öffentlichen Grünanteile in Kleingartenanlagen - auch in Kleingartenanlagen - befinden, ist im Digitalen Grünplan graphisch nachzuvollziehen.
Informationen zur Lage der Öffentlichen Grünanteile in Kleingartenanlagen über den Digitalen Grünplan erhalten Sie im Internet über das Suchstichwort „Geo-Online Hamburg“.
Dies führt Sie zum geoportal
http://www.geoportal-hamburg.de/geoport…
Die Anzeige der Lage der Flächen wird sichtbar über den linken Frame unter „Transparenzportal“ --> dort unter Themen“ --> dort „Umwelt und Klima“ --> dort „Digitaler Grünplan / Kataster der öffentlichen Grünanlagen“ --> die hellgrünen Flächen stellen die Anteile in Kleingartenanlagen, die als Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen gewidmet sind, dar. Diese werden in der Legende als „Grün an Kleingärten“ bezeichnet. (Achtung: Die Farbgebung im Plan weicht leicht von der Farbgebung der Legende ab – die Flächen erscheinen heller als in der Legende)
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Die zugehörige Legende lässt sich über den vierten Button von links in der Menüleiste oben in einem extra Fenster anzeigen.
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Ansonsten ist die Frage der Nutzung von Vereinswegen vertraglich geregelt. Einschlägig ist hier der zwischen der FHH und dem Landesbund der Gartenfreunde e.V. (LGH) abgeschlossene Hauptpachtvertrag, der regelt, dass bei allen Kleingartenanlagen die Durchgangswege für den allgemeinen Fußgängerverkehr tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit offenzuhalten sind. Gleichlautende Regelungen gibt es auf der Ebene der sog. Zwischenpachtverträge zwischen dem LGH und den einzelnen Vereinen. Regelungen zum Radfahren innerhalb der verpachteten Flächen sowie auch die dazugehörige Ausschilderung werden von den Vereinen autonom vorgenommen.
Mit freundlichen Grüßen