Radschnellweg Ruhr

1. Eine Auflistung der Kosten für die Prüfung der Statik des Mülheimer Teilstücks des Radschnellwegs Ruhr.

2. Die Unterlagen, die den Verlauf des Teilstücks von der HRW bis zur Friedhofstraße zeigen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2019
  • Frist
    12. Februar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radschnellweg Ruhr [#35670]
Datum
9. Januar 2019 04:29
An
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Auflistung der Kosten für die Prüfung der Statik des Mülheimer Teilstücks des Radschnellwegs Ruhr. 2. Die Unterlagen, die den Verlauf des Teilstücks von der HRW bis zur Friedhofstraße zeigen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Um Aufwand und Kosten für beide Seiten so ger…
Von
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Betreff
AW: Radschnellweg Ruhr [#35670]
Datum
9. Januar 2019 15:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Um Aufwand und Kosten für beide Seiten so gering wie möglich zu halten, wäre zunächst eine Abstimmung z, z.B. in einem Telefonat zweckmäßig. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielleicht habe ich mich in der Anfrage missverständlich ausgedrückt. Ich fra…
An Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Radschnellweg Ruhr [#35670]
Datum
10. Januar 2019 10:30
An
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielleicht habe ich mich in der Anfrage missverständlich ausgedrückt. Ich frage lediglich nach Rechnungen, welche bisher für die Prüfstatik des Radwegs bezahlt wurden und einem Plan aus dem ersichtlich ist, wie der Radweg von der HRW bis zur verlaufen soll. Aus Erfahrung mit Anfragen ähnlichen oder sogar größerem Aufwands, erwarte ich diese Informationen ohne dafür eine Gebühr zahlen zu müssen. Falls dem aber dennoch nicht so sein sollte, sagen Sie mir bitte vor Bearbeitung Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Sehr geehrtAntragsteller/in ich möchte Ihnen einfach bürgerfreundlich Ihrer Intention entsprechend erschöpfend Au…
Von
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Betreff
AW: Radschnellweg Ruhr [#35670]
Datum
10. Januar 2019 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWRadschnellwegRuhr35670.eml
19,5 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in ich möchte Ihnen einfach bürgerfreundlich Ihrer Intention entsprechend erschöpfend Auskunft geben, ohne meine Arbeitszeit (die ja allen Bürgern dienen soll) aus den Augen zu verlieren. Ohne weitere Informationen Ihrerseits kann ich Ihnen zunächst folgendes mitteilen: Die Statik des Radwegeunterbaus wird aufgrund der jahrzehntelangen Nutzung als Bahnstrecke unterstellt. Die Statik des Radwegeoberbaus erfolgt standardisiert nach RSTO 12. Eine Prüfstatik ist hier nicht vorzusehen. Der Abschnitt von HRW bis Heerstraße fällt in die Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßen NRW. Meines Wissens entspricht der Planungsstand dort aber immer noch dem der Machbarkeitsstudie, welche Sie von der Homepage des RS1 runterladen können. Ich kann Ihnen auch ein Exemplar übergeben. Die Linienführung des Weges und weitere Themen, z.B. der Umweltverträglichkeit in diesem Abschnitt werden darüber hinaus in Abstimmung mit dem Landesbetreib durch die Stadt Mülheim zur Zeit im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens geklärt. Hier besteht schon deshalb nicht nur das Recht auf Information, sondern auch auf Beteiligung der Bürger an der Planung. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die gesetzlichen Verfahrensschritte der Bauleitplanung. Mit freundlichen Grüßen,