Radschnellwege

sämtliche Gutachten und Studien zu Radschnellwegen im Bielefelder Stadtgebiet, insbesondere in Verbindung mit einer Umgestaltung der Artur-Ladebeck-Str., die von Ihnen in den letzen 5 Jahren beauftragt oder erstellt wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2019
  • Frist
    7. Mai 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radschnellwege [#120470]
Datum
5. April 2019 23:03
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Gutachten und Studien zu Radschnellwegen im Bielefelder Stadtgebiet, insbesondere in Verbindung mit einer Umgestaltung der Artur-Ladebeck-Str., die von Ihnen in den letzen 5 Jahren beauftragt oder erstellt wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Radschnellwege“ vom 05.04.2019 (#120470) wurde v…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Radschnellwege [#120470]
Datum
7. Mai 2019 06:07
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Radschnellwege“ vom 05.04.2019 (#120470) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 120470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Radschnellwege“ [#120470] [#120470]
Datum
20. Mai 2019 11:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/120470 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da auch 14 Tage nach verstreichen der gesetzlich gebotenen Bearbeitungsfrist und einer in der Zwischenzeit erfolgten Erinnerung keinerlei Reaktion von Seiten der angefragten Behörde erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 120470.pdf Anfragenr: 120470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kommunalverwaltung Bielefeld
Sehr geehrteAntragsteller/in zuständigkeitshalber habe ich Ihre Mail leider erst jetzt erhalten. Ich war für läng…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Radschnellwege
Datum
22. Mai 2019 08:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zuständigkeitshalber habe ich Ihre Mail leider erst jetzt erhalten. Ich war für längere Zeit erkrankt und deshalb bitte ich Sie um Verzeihung, dass die Bearbeitung verspätet erfolgt. Als persönliche Person haben Sie nach § 4 IFG (NRW) bei öffentlichen Stellen Anspruch auf den Zugang von Informationen. Der Stadt Bielefeld liegt grundsätzlich ein Hohes Interesse daran, der Allgemeinheit sämtliche Datenbestände, die im öffentlichen Interesse liegen, frei zugänglich zu machen. Zu vielen Aspekten sind auf der unserer Internetseite (und unter https://open-data.bielefeld.de/) Informationen veröffentlicht. So besteht auf der open-data-Plattform (https://open-data.bielefeld.de/) für die Allgemeinheit ebenso wie mit Hilfe des Ratsinformationssystems (https://anwendungen.bielefeld.de/bi/si0040.asp) die Möglichkeit, sich über die Sitzungstermine sowie die Beschlüsse und Niederschriften des Rates der Stadt Bielefeld und weitere dort veröffentliche Dokumente frei zu informieren. Dort ist es dem interessierten Bürger möglich, veröffentlichte Information bis zum Jahr 2004 zu recherchieren. Ggf. kann daher ein Teil der begehrten Informationen dort abgerufen werden. Sie bitten um sämtliche Gutachten und Studien zu Radschnellwegen im Stadtgebiet Bielefeld. Die Bürgermeister der Städte Herford und Gütersloh, sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld haben vereinbart, planerische Überlegungen für die Realisierung eines Radschnellweges zwischen Herford, Bielefeld, Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück anzustellen. Er soll an den derzeit in Bau befindlichen Radschnellweg OWL (RS 3) zwischen Herford und Minden anschließen. Eine Machbarkeitsstudie soll noch in diesem Jahr in Auftrag gegeben werden. Bisher liegen uns noch keine Gutachten oder Studien vor. Es gab planerische Ideen für die Artur-Ladebeck-Straße, die auch mit dem Zeitungsartikel vom 30.05.2018 in der Neuen Westfälischen veröffentlicht wurden. Diese Querschnitte habe ich dieser Mail beigefügt. Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen! Im übrigen stehe ich für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort sowie die mitgesendeten Querschnitte. Mit freundliche…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Radschnellwege [#120470]
Datum
23. Mai 2019 07:49
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort sowie die mitgesendeten Querschnitte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 120470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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