Radsportveranstaltung "Tour de France" 2020

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bitte beantworten Sie folgende Fragen so ausführlich wie möglich:

1.
An welchen Tagen hat die ARD jeweils wie viele Minuten im Fernsehen über die Tour de France (TdF) berichtet?
2.
Wie hoch waren an diesen Tagen jeweils die Einschaltquoten bei diesen Übertragungen?
3.
Wie hoch wären die durchschnittlichen Einschaltquoten an diesen Tagen gewesen, wäre nicht die Tour de France Programm bestimmend gewesen?
(Bitte vergleichbare Quoten im Jahresmittel angeben!)
4.
Wie viele Minuten waren Echtzeit-Übertragungen, wie viele Minuten waren Zusammenfassungen?
Bitte schlüsseln Sie für einzelnen Tage auf.
5.
Wie hoch waren die Kosten je Minute Echtzeitübertragung, wie hoch je Minute Zusammenfassung?
Bitte schlüsseln Sie für einzelne Tage auf.
6.
Hat die ARD für die Übertragungsrechte bezahlt?
Wie hoch waren diese Zahlungen?
Wer war Empfänger dieser Zahlungen?
7.
Wie hoch war die Gesamtsumme, die die ARD aufgewandt hat, um die Tour de France übertragen zu können?
Bitte schlüsseln Sie nach Personalkosten, Produktionskosten, Rechtekosten, Sendekosten etc. auf.
8.
Welche Summe wurde an externe Experten (Kommentatoren, Berater, Lobbyisten) gezahlt?
Bitte schlüsseln Sie nach Namen und Organisationen auf.
9.
Hat die ARD oder eine einzelne Anstalt Geld gezahlt, um Werbung in den Übertragungen zu platzieren?
Bite schlüsseln Sie nach Auftraggeber, Empfänger auf.
10.
Hat ein Mitglied der Rundfunkräte und/oder beratender Gremien öffentlich-rechtlicher Programmanbieter auf Kosten der ARD irgendeine Veranstaltung in Zusammenhang mit der Tour de France 2020 besucht?
Falls zutreffend: Wurde/n diese Person/en von Partnern bzw. Partnerinnen begleitet?
Wer hat die hierfür anfallenden Kosten übernommen?
Bitte schlüsseln Sie nach Namen, Organisation und einzelner Kosten auf.

MEINE FRAGEN BEZIEHEN SICH AUF DIE RADSPORTVERANSTALTUNG TOUR DE FRANCE 2020!

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Oktober 2020
  • Frist
    7. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte beantworten Sie folgende Fragen so ausführlich wi…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radsportveranstaltung "Tour de France" 2020 [#199467]
Datum
5. Oktober 2020 12:47
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte beantworten Sie folgende Fragen so ausführlich wie möglich: 1. An welchen Tagen hat die ARD jeweils wie viele Minuten im Fernsehen über die Tour de France (TdF) berichtet? 2. Wie hoch waren an diesen Tagen jeweils die Einschaltquoten bei diesen Übertragungen? 3. Wie hoch wären die durchschnittlichen Einschaltquoten an diesen Tagen gewesen, wäre nicht die Tour de France Programm bestimmend gewesen? (Bitte vergleichbare Quoten im Jahresmittel angeben!) 4. Wie viele Minuten waren Echtzeit-Übertragungen, wie viele Minuten waren Zusammenfassungen? Bitte schlüsseln Sie für einzelnen Tage auf. 5. Wie hoch waren die Kosten je Minute Echtzeitübertragung, wie hoch je Minute Zusammenfassung? Bitte schlüsseln Sie für einzelne Tage auf. 6. Hat die ARD für die Übertragungsrechte bezahlt? Wie hoch waren diese Zahlungen? Wer war Empfänger dieser Zahlungen? 7. Wie hoch war die Gesamtsumme, die die ARD aufgewandt hat, um die Tour de France übertragen zu können? Bitte schlüsseln Sie nach Personalkosten, Produktionskosten, Rechtekosten, Sendekosten etc. auf. 8. Welche Summe wurde an externe Experten (Kommentatoren, Berater, Lobbyisten) gezahlt? Bitte schlüsseln Sie nach Namen und Organisationen auf. 9. Hat die ARD oder eine einzelne Anstalt Geld gezahlt, um Werbung in den Übertragungen zu platzieren? Bite schlüsseln Sie nach Auftraggeber, Empfänger auf. 10. Hat ein Mitglied der Rundfunkräte und/oder beratender Gremien öffentlich-rechtlicher Programmanbieter auf Kosten der ARD irgendeine Veranstaltung in Zusammenhang mit der Tour de France 2020 besucht? Falls zutreffend: Wurde/n diese Person/en von Partnern bzw. Partnerinnen begleitet? Wer hat die hierfür anfallenden Kosten übernommen? Bitte schlüsseln Sie nach Namen, Organisation und einzelner Kosten auf. MEINE FRAGEN BEZIEHEN SICH AUF DIE RADSPORTVERANSTALTUNG TOUR DE FRANCE 2020! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199467/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Wir …
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Radsportveranstaltung "Tour de France" 2020 [#199467]
Datum
6. Oktober 2020 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Wir freuen uns, dass Sie die Informationssendungen des Ersten so interessiert verfolgen, gerne antworten wir Ihnen zur Thematik, sofern uns die Informationen vorliegen. Im Rahmen seines Informationsauftrags sendet Das Erste Sportberichte, deren Anteil am Gesamtprogramm zwischen sechs und acht Prozent liegt. Auch in Sportjahren mit Fußball-Großevents und Olympischen Spielen ist der Sportanteil nicht höher als acht Prozent. Das ARD-Gemeinschaftsprogramm möchte mit der Übertragung hochrangiger Sportereignisse programmliche Höhepunkte schaffen. Ereignisse wie Fußball-Welt- und Europameisterschaften, Fußball-Länderspiele und Olympische Spiele werden den Zuschauern in längeren Sendestrecken präsentiert. Die Bundesliga-Sportschau am Samstag bietet den Fußballfans spannende Reportagen und kompetente Hintergrundberichte. In der Regel finden unsere Sportübertragungen sehr hohen Zuspruch beim Publikum. Wir haben sehr viele Zuschauer, die im Ersten gerne noch mehr Sport sehen würden, weil sie die öffentlich-rechtliche Qualität der Übertragungen schätzen. Die ARD ist anders als Sky keine Aktiengesellschaft und kann weder ihr Grundkapital erhöhen noch Aktien ausgeben. Vielmehr entscheiden die 16 Landtage der Bundesrepublik darüber, wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, den ARD und ZDF erhalten. Wofür die ARD ihr Geld ausgeben darf, wird genauestens festgelegt. Der Sportrechte-Etat beträgt rund 250 Millionen Euro pro Jahr und ist gedeckelt. Die ARD kann nicht wie eine AG den Etat bei Bedarf erhöhen, sondern sie muss mit den vorhandenen Mitteln auskommen. Würden die bezahlten Summen für Sportrechte öffentlich gemacht, könnten sich die Mitbewerber die verbleibende Liquidität der ARD ausrechnen und ihre Gebote jeweils so gestalten, dass die ARD immer überboten wird. Ulrich Wilhelm, der Sportintendant der ARD, sagte dazu: „Dass Einzelposten nicht separat veröffentlicht werden, ist nicht dem mangelnden Willen zur Transparenz geschuldet, sondern muss im Licht des harten Wettbewerbs um hochwertige Sportrechte gesehen werden.“ Die ARD-Programmverantwortlichen hatten seit 2012 vorübergehend auf die Liveberichterstattung von der Tour de France verzichtet, weil das Interesse der ZuschauerInnen daran kontinuierlich zurückgegangen war. Verantwortlich dafür waren neben der Dopingproblematik auch die mangelnden Erfolge der deutschen Fahrer. Seitdem hat sich jedoch einiges verändert. Erstens wird im Radsport im Anti-Doping-Kampf in jüngster Zeit sehr viel getan, zum Teil sogar mehr als in manchen anderen Sportarten. Zweitens ist das Interesse der ZuschauerInnen bedingt durch derzeit erfolgreiche, junge deutsche Fahrer spürbar gestiegen. Im Gegensatz zu früheren Jahren überträgt Das Erste aber nicht alle Etappen stundenlang live, sondern an Wochentagen von ca. 16:05 bis 17:30 Uhr, an den Wochenenden abhängig von den Etappen etwas länger. ONE zeigt live alle Etappen ab 30 Minuten nach dem Start bis zum Beginn der Übertragungen im Ersten. Darüber hinaus gibt es die Tour de France im Livestream zu sehen und ein umfassendes Programmangebot über sportschau.de und im ARD-Hörfunk. Federführer für die Tour-de-France-Übertragungen ist der Saarländische Rundfunk. Sie können im Übrigen sicher sein, dass der Radsport weiterhin unter besonderer Beobachtung steht. Wenn sich im Verlauf der Übertragung neuerlich Verdachtsfälle strukturellen Dopings ergeben, werden die Doping-Experten des Ersten Sie aktuell und hintergründig informieren. Wir danken Ihnen für Ihre engagierte Programmbegleitung und hoffen, Sie weiterhin zu den Zuschauern des Ersten zählen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Radsportveranstaltung "Tour de France" 2020“ [#199467] [#199467]
Datum
7. Oktober 2020 21:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/199467/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, KEINE meiner konkreten Fragen beantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 199467.pdf Anfragenr: 199467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199467/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Oktober 2020 17:55
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Herr Sarikurt, in einem Problemfall zu einer Anfrage an den Saarländischen Rundfunk vermittelt das unab…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Radsportveranstaltung "Tour de France" 2020“ [#199467] # 25-710/001 II#0755 [#199467]
Datum
10. November 2020 19:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Herr Sarikurt, in einem Problemfall zu einer Anfrage an den Saarländischen Rundfunk vermittelt das unabhängige Datenschutzzentrum des Saarlandes. Welche Institution ist für die gesamte ARD (als den Rundfunkanstalten übergeordnete Anstalt des öffentlichen Rechts) zuständig, wenn nicht Ihr Haus? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199467/

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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. November 2020 19:03
Status
Warte auf Antwort
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