Radsportveranstaltung "Tour de France" 2020
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bitte beantworten Sie folgende Fragen so ausführlich wie möglich:
1.
An welchen Tagen hat die ARD jeweils wie viele Minuten im Fernsehen über die Tour de France (TdF) berichtet?
2.
Wie hoch waren an diesen Tagen jeweils die Einschaltquoten bei diesen Übertragungen?
3.
Wie hoch wären die durchschnittlichen Einschaltquoten an diesen Tagen gewesen, wäre nicht die Tour de France Programm bestimmend gewesen?
(Bitte vergleichbare Quoten im Jahresmittel angeben!)
4.
Wie viele Minuten waren Echtzeit-Übertragungen, wie viele Minuten waren Zusammenfassungen?
Bitte schlüsseln Sie für einzelnen Tage auf.
5.
Wie hoch waren die Kosten je Minute Echtzeitübertragung, wie hoch je Minute Zusammenfassung?
Bitte schlüsseln Sie für einzelne Tage auf.
6.
Hat die ARD für die Übertragungsrechte bezahlt?
Wie hoch waren diese Zahlungen?
Wer war Empfänger dieser Zahlungen?
7.
Wie hoch war die Gesamtsumme, die die ARD aufgewandt hat, um die Tour de France übertragen zu können?
Bitte schlüsseln Sie nach Personalkosten, Produktionskosten, Rechtekosten, Sendekosten etc. auf.
8.
Welche Summe wurde an externe Experten (Kommentatoren, Berater, Lobbyisten) gezahlt?
Bitte schlüsseln Sie nach Namen und Organisationen auf.
9.
Hat die ARD oder eine einzelne Anstalt Geld gezahlt, um Werbung in den Übertragungen zu platzieren?
Bite schlüsseln Sie nach Auftraggeber, Empfänger auf.
10.
Hat ein Mitglied der Rundfunkräte und/oder beratender Gremien öffentlich-rechtlicher Programmanbieter auf Kosten der ARD irgendeine Veranstaltung in Zusammenhang mit der Tour de France 2020 besucht?
Falls zutreffend: Wurde/n diese Person/en von Partnern bzw. Partnerinnen begleitet?
Wer hat die hierfür anfallenden Kosten übernommen?
Bitte schlüsseln Sie nach Namen, Organisation und einzelner Kosten auf.
MEINE FRAGEN BEZIEHEN SICH AUF DIE RADSPORTVERANSTALTUNG TOUR DE FRANCE 2020!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum5. Oktober 2020
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7. November 2020
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