Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in Ochtrup

Wann wurde die letzte Verkehrsschau nach VwV-StVO am Alt-Metelener Weg zwischen Lindenstraße und Schützenstraße in Ochtrup durchgeführt, insbesondere bezüglich der Geh- und Radwege?

An welcher Stelle kann man die benutzungspflichtige RVA in Richtung Brookstraße von der Fichtenstraße kommend sicher erreichen?

Welche ist die qualifizierte Gefahrenlage, die genügt um die Benutzungspflicht mit VZ 240 für Rad fahrende anzuordnen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2016
  • Frist
    8. März 2016
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Steinfurt - Straßenverkehrsamt Details
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Betreff
Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in Ochtrup [#15056]
Datum
5. Februar 2016 13:27
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Straßenverkehrsamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann wurde die letzte Verkehrsschau nach VwV-StVO am Alt-Metelener Weg zwischen Lindenstraße und Schützenstraße in Ochtrup durchgeführt, insbesondere bezüglich der Geh- und Radwege? An welcher Stelle kann man die benutzungspflichtige RVA in Richtung Brookstraße von der Fichtenstraße kommend sicher erreichen? Welche ist die qualifizierte Gefahrenlage, die genügt um die Benutzungspflicht mit VZ 240 für Rad fahrende anzuordnen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in O…
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Betreff
AW: Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in Ochtrup [#15056]
Datum
9. März 2016 16:57
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Straßenverkehrsamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in Ochtrup" vom 05.02.2016 (#15056) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kreisverwaltung Steinfurt - Straßenverkehrsamt
Guten Tag Herr Antragsteller/in! Ihre Anfrage ist bei uns offenbar nicht eingegangen. Könnten Sie sie mir bitte …
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Straßenverkehrsamt
Betreff
WG: AW: Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in Ochtrup [#15056]
Datum
14. März 2016 13:46
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in! Ihre Anfrage ist bei uns offenbar nicht eingegangen. Könnten Sie sie mir bitte noch einmal schicken. Freundliche Grüße, Kirsten Weßling Leiterin Stabsstelle Landrat Kreis Steinfurt Tecklenburger Straße 10 48565 Steinfurt Tel. 02551/ 69-2160 ----- Weitergeleitet von Kirsten Wessling/Kreis-Steinfurt am 14.03.2016 13:45 ----- Von: Gabriele Schroeder/Kreis-Steinfurt An: Kirsten <<E-Mail-Adresse>> Datum: 14.03.2016 13:34 Betreff: WG: AW: Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in Ochtrup [#15056] Hallo Frau Weßling, ist die angehängte E-Mail bei Ihnen richtig? VG G. Schröder Kreis Steinfurt Umwelt- und Planungsamt Tecklenburger Straße 10 48565 Steinfurt Tel.: 02551 69 1482 Fax: 02551 69 91482 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.kreis-steinfurt.de ----- Weitergeleitet von Gabriele Schroeder/Kreis-Steinfurt am 14.03.2016 13:30 ----- Von: Rik Fehr/Kreis-Steinfurt An: Gabriele <<E-Mail-Adresse>> Kopie: Stephan <<E-Mail-Adresse>> Datum: 14.03.2016 12:36 Betreff: Antwort: WG: AW: Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in Ochtrup [#15056] Hallo Frau Schröder, dieser Vorgang ist bei uns im Straßenbauamt nicht bekannt. Gruß Rik Fehr Mit besten Grüßen
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Sehr geehrt<< Anrede >> unten finden Sie meine ursprüngliche Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antra…
An Kreisverwaltung Steinfurt - Straßenverkehrsamt Details
Von
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Betreff
AW: Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in Ochtrup [#15056]
Datum
14. März 2016 15:12
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Straßenverkehrsamt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> unten finden Sie meine ursprüngliche Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann wurde die letzte Verkehrsschau nach VwV-StVO am Alt-Metelener Weg zwischen Lindenstraße und Schützenstraße in Ochtrup durchgeführt, insbesondere bezüglich der Geh- und Radwege? An welcher Stelle kann man die benutzungspflichtige RVA in Richtung Brookstraße von der Fichtenstraße kommend sicher erreichen? Welche ist die qualifizierte Gefahrenlage, die genügt um die Benutzungspflicht mit VZ 240 für Rad fahrende anzuordnen? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 15056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kreisverwaltung Steinfurt - Straßenverkehrsamt
Ich habe Ihre Anfrage nun erhalten. An welche Adresse hatten Sie sie ursprünglich geschickt? Leiterin Stabsstell…
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Kreisverwaltung Steinfurt - Straßenverkehrsamt
Betreff
Antwort: AW: Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in Ochtrup [#15056]
Datum
14. März 2016 15:16
Status
Warte auf Antwort
Ich habe Ihre Anfrage nun erhalten. An welche Adresse hatten Sie sie ursprünglich geschickt? Leiterin Stabsstelle Landrat Kreis Steinfurt Tecklenburger Straße 10 48565 Steinfurt Tel. 02551/ 69-2160 Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 14.03.2016 15:12 Betreff: AW: Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in Ochtrup [#15056] Sehr geehrtAntragsteller/in unten finden Sie meine ursprüngliche Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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Die erste Mail ging an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
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Betreff
AW: Antwort: AW: Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in Ochtrup [#15056]
Datum
14. März 2016 15:22
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Straßenverkehrsamt
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Die erste Mail ging an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kreisverwaltung Steinfurt - Straßenverkehrsamt
Guten Tag Herr Antragsteller/in, die hiesige Straßenverkehrsbehörde ist insgesamt für 17 Städte und Gemeinden im…
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Straßenverkehrsamt
Betreff
Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in Ochtrup
Datum
14. März 2016 16:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, die hiesige Straßenverkehrsbehörde ist insgesamt für 17 Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt zuständig. Benutzungspflichtige Radwege bzw. deren Entschilderung steht auf unserer Agenda. Ortstermine konnten bisher noch nicht in allen Städten und Gemeinden zu diesem Thema erfolgen. Dort wo entsprechende Termine erfolgten, wurden viele Radwege "entschildert". Eine Verkehrsschau, die sich speziell um die Ausschilderung der benutzungspflichtigen Radwege in Ochtrup befasst, wird noch erfolgen. Vorgespräche mit Vertretern der Stadt Ochtrup und der örtlich zuständigen Polizei haben bereits stattgefunden. Im Rahmen dieses noch zu terminierenden Ortstermins werden wir natürlich Ihrem Hinweis nachgehen. Mit freundlichem Gruß Günter Springer Günter Springer Kreis Steinfurt Der Landrat Straßenverkehrsamt Verkehrssicherung/Verkehrslenkung Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt Raum Nr.: 82 Telefon 02551/69-1313 FAX 02551/69-1301 e-mail: <<E-Mail-Adresse>> ----- Weitergeleitet von Amt10 Telefonzentrale ST/Kreis-Steinfurt am 08.02.2016 08:12 ----- Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 05.02.2016 13:27 Betreff: Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in Ochtrup [#15056] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann wurde die letzte Verkehrsschau nach VwV-StVO am Alt-Metelener Weg zwischen Lindenstraße und Schützenstraße in Ochtrup durchgeführt, insbesondere bezüglich der Geh- und Radwege? An welcher Stelle kann man die benutzungspflichtige RVA in Richtung Brookstraße von der Fichtenstraße kommend sicher erreichen? Welche ist die qualifizierte Gefahrenlage, die genügt um die Benutzungspflicht mit VZ 240 für Rad fahrende anzuordnen? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen ? IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrt<< Anrede >> diese Antwort beantwortet keine meiner Fragen, vielmehr ergeben sich weitere …
An Kreisverwaltung Steinfurt - Straßenverkehrsamt Details
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Betreff
AW: Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in Ochtrup [#15056]
Datum
14. März 2016 18:00
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Straßenverkehrsamt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> diese Antwort beantwortet keine meiner Fragen, vielmehr ergeben sich weitere Fragen: 1. Gibt es in Ihrer Behörde eine Anweisung wie mit den wiederkehrenden Pflichten laut VwV zu StVO §45 umzugehen ist? Ihren Einlassungen kann ich entnehmen, dass diesen Pflichten vielleicht zu einem unbestimmten Zeitpunkt nachgegangen werden könnte. 2. Gab es jemals eine Verkehrsschau an besagter Stelle? Wenn ja, gibt es eine Niederschrift? 3. Wurde bei der Anordnung eine besondere Gefahrensituation festgestellt? 4. Wie kann es sein, dass sich explizit ausschließende Kombinationen wie T30-Zone und VZ240 angeordnet werden? Im konkreten Fall scheinen die Anordnungen noch in dem 2000er Jahren ergangen zu sein. Die Rechtslage hat sich seit der Änderungsverordnung von 1998 jedoch nicht wesentlich geändert. Die Tatsache, dass rechtswidrige verkehrsrechtliche Anordnungen in Ochtrup und im Kreis Steinfurt eher die Regel als die Ausnahme sind, kann wohl kaum Grund für weitere Verzögerungen sein. Offenbar lässt sich auch geschwind eine Linksabbiegerspur einrichten, wenn Systemgastronomie an einer Ausfallstraße wie der Laurenzstraße in Ochtrup eröffnet wird. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kreisverwaltung Steinfurt - Straßenverkehrsamt
Guten Tag Herr Antragsteller/in! Vielen Dank für Ihre Hinweise. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir zwischen Straße…
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Straßenverkehrsamt
Betreff
Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in Ochtrup
Datum
29. März 2016 13:31
Status
Guten Tag Herr Antragsteller/in! Vielen Dank für Ihre Hinweise. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir zwischen Straßenbaumaßnahmen (z.B. den Bau einer Linksabbiegerspur) und straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen unterscheiden würden. Für den Bau sind die Straßenbaulastträger verantwortlich - für die Beschilderung die Straßenverkehrsbehörden. Sie können davon ausgehen, dass die Straßenverkehrsbehörden die Vorgaben des § 45 StVO kennen. Ob in der Praxis immer alle Vorgaben in der vorgesehenen Zeit und mit dem vorhandenen Personal in dem Umfang umsetzbar und auch notwendig sind, lasse ich mal offen. Ob es Niederschriften über eine Verkehrsschau in den letzten 20 Jahren an einer bestimmten Stelle in den 24 Städten und Gemeinden des Kreises Steinfurt gibt, ließe sich evtl. noch mit sehr hohem Aufwand klären. Unser gemeinsames Ziel muss es aber doch sein, durch entsprechende Maßnahmen die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Deswegen sind wir als Straßenverkehrsbehörde dankbar für konkrete Hinweise der Verkehrsteilnehmer. Auch Ihrem Hinweis werden wir gemeinsam mit der Stadt Ochtrup nachgehen und vor Ort die Notwendigkeit und die Zulässigkeit der Beschilderung prüfen. Danach werden Schilder abgebaut oder gut begründet dort belassen. Nach dem Ortstermin kann ich Ihnen weitere Informationen geben. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Freundliche Grüße Bernd Buskamp Leiter Straßenverkehrsamt Kreis Steinfurt Tecklenburger Straße 10 48565 Steinfurt Tel. 02551/691310) Fax. 02551/6991310) www.Kreis-Steinfurt.de eMail: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrt<< Anrede >> die Stadt Ochtrup ist mindestens seit 2010 in Kenntnis über die nahezu ausnah…
An Kreisverwaltung Steinfurt - Straßenverkehrsamt Details
Von
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Betreff
AW: Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in Ochtrup [#15056]
Datum
29. März 2016 14:29
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Straßenverkehrsamt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> die Stadt Ochtrup ist mindestens seit 2010 in Kenntnis über die nahezu ausnahmslose Rechtswidrigkeit der Anordnungen von benutzungspflichtigen Radwegen auf ihrem Stadtgebiet. Dabei sind mittlerweile drei Intervalle für die turnusgemäße Verkehrsschau vergangen. Deshalb kann ich keine Antwort ohne konkreten Termin akzeptieren. Die "Infrastruktur" für Rad- und Fußverkehr ist nicht nur rechtswidrig beschildert, sondern auch zu einem guten Teil gefährlich verfallen. Die Stadt ist hier dringlich in die Pflicht zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>