Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in Ochtrup

Wann wurde die letzte Verkehrsschau nach VwW-StVO am Alt-Metelener Weg zwischen Lindenstraße und Schützenstraße in Ochtrup durchgeführt, insbesondere bezüglich der Geh- und Radwege?

An welcher Stelle kann man die benutzungspflichtige RVA in Richtung Brookstraße von der Fichtenstraße kommend sicher erreichen?

Welche ist die qualifizierte Gefahrenlage, die genügt um die Benutzungspflicht mit VZ 240 für Rad fahrende anzuordnen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Januar 2016
  • Frist
    12. Februar 2016
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Ochtrup Details
Von
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Betreff
Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in Ochtrup [#12472]
Datum
10. Januar 2016 17:16
An
Kommunalverwaltung Ochtrup
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann wurde die letzte Verkehrsschau nach VwW-StVO am Alt-Metelener Weg zwischen Lindenstraße und Schützenstraße in Ochtrup durchgeführt, insbesondere bezüglich der Geh- und Radwege? An welcher Stelle kann man die benutzungspflichtige RVA in Richtung Brookstraße von der Fichtenstraße kommend sicher erreichen? Welche ist die qualifizierte Gefahrenlage, die genügt um die Benutzungspflicht mit VZ 240 für Rad fahrende anzuordnen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in O…
An Kommunalverwaltung Ochtrup Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in Ochtrup [#12472]
Datum
15. Februar 2016 13:51
An
Kommunalverwaltung Ochtrup
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Radverkehrsanlagen Alt-Metelener Weg in Ochtrup" vom 10.01.2016 (#12472) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>