Radverkehrszahlen März-Juni 2018/2019/2020

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem MDR-Bericht las ich, dass "Das Landesverkehrsministerium teilte MDR SACHSEN-ANHALT auf Nachfrage mit, dass in den vergangenen Monaten keine GRÖßEREN Mobilitätsstudien durchgeführt worden seien."
Weiter heißt es "Den Städten Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau zufolge entspreche die Zunahme im Radverkehr der vergangenen Wochen den üblichen Jahreszeit-Schwankungen, heißt es vom Verkehrsministerium."
Daraus schließe ich, dass offensichtlich u.a. für Magdeburg kleinere Verkehrszählungen mit Erfassung des Radverkehrs durchgeführt wurden. So verwies mich jedenfalls das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt in meiner Anfrage fragdenstaat.de/anfrage/radverkehrszahlen-marz-juni-201820192020/ weiter an Sie, da die Aussage "Ergebnis einer telefonischen Abfrage der drei kreisfreien Städte" gewesen sei.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Hiermit erbitte ich die Daten der Zählungen für Radverkehr in Magdeburg, die in der Zeit vom März 2020 bis Juni 2020 stattgefunden haben und die Vergleichswerte der gleichen Monate für die Jahre 2018 und 2019 dazu.
Aufgeschlüsselt nach:

Wo wurden die Zählungen durchgeführt?
Wie begründet man die Orte der Erhebung?
Wie wurden die Zählungen durchgeführt?
Wann wurden die Zählung durchgeführt (Datum, Uhrzeit, Dauer)
Wie begründet man die Zeiten der Erhebungen?
Welche Zahlen wurden für den Radverkehr erfasst. (also je Messstelle und Messtag)
Welche Vergleichszahlen wurden zur Bewertung der Tatsache, dass es sich um „übliche Jahreszeit-Schwankungen“ handelt, herangezogen?
Welche Systematik wird angewandt, um eine Vergleichbarkeit sicherzustellen?

Sollten die Daten nur analog auf Papier vorliegen, würde mir eine digitale oder analoge Kopie genügen, insofern die zuvor genannten Fragen damit abgedeckt bzw. geklärt werden. Nicht abgedeckte Fragen dann bitte separat beantworten.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Vorab bedeutet, dass Sie nicht tätig werden, bevor Sie mir die voraussichtlichen Kosten zugesendet haben und ich bestätigt habe, dass ich bereit bin, diese zu übernehmen. Ich verweise an dieser Stelle auf die Entscheidung des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt vom 01.10.2019 (https://fragdenstaat.de/anfrage/auskunft-uber-halte-und-parkverstoe-magdeburg-2018/425875/anhang/widerspruch_ruckmeldung_geschwaerzt.pdf)

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    21. Juni 2020
  • Frist
    24. Juli 2020
  • Kosten dieser Information:
    5382,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in in einem MDR-Bericht las ich, dass "…
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radverkehrszahlen März-Juni 2018/2019/2020 [#189512]
Datum
21. Juni 2020 21:35
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in in einem MDR-Bericht las ich, dass "Das Landesverkehrsministerium teilte MDR SACHSEN-ANHALT auf Nachfrage mit, dass in den vergangenen Monaten keine GRÖßEREN Mobilitätsstudien durchgeführt worden seien." Weiter heißt es "Den Städten Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau zufolge entspreche die Zunahme im Radverkehr der vergangenen Wochen den üblichen Jahreszeit-Schwankungen, heißt es vom Verkehrsministerium." Daraus schließe ich, dass offensichtlich u.a. für Magdeburg kleinere Verkehrszählungen mit Erfassung des Radverkehrs durchgeführt wurden. So verwies mich jedenfalls das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt in meiner Anfrage fragdenstaat.de/anfrage/radverkehrszahlen-marz-juni-201820192020/ weiter an Sie, da die Aussage "Ergebnis einer telefonischen Abfrage der drei kreisfreien Städte" gewesen sei. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit erbitte ich die Daten der Zählungen für Radverkehr in Magdeburg, die in der Zeit vom März 2020 bis Juni 2020 stattgefunden haben und die Vergleichswerte der gleichen Monate für die Jahre 2018 und 2019 dazu. Aufgeschlüsselt nach: Wo wurden die Zählungen durchgeführt? Wie begründet man die Orte der Erhebung? Wie wurden die Zählungen durchgeführt? Wann wurden die Zählung durchgeführt (Datum, Uhrzeit, Dauer) Wie begründet man die Zeiten der Erhebungen? Welche Zahlen wurden für den Radverkehr erfasst. (also je Messstelle und Messtag) Welche Vergleichszahlen wurden zur Bewertung der Tatsache, dass es sich um „übliche Jahreszeit-Schwankungen“ handelt, herangezogen? Welche Systematik wird angewandt, um eine Vergleichbarkeit sicherzustellen? Sollten die Daten nur analog auf Papier vorliegen, würde mir eine digitale oder analoge Kopie genügen, insofern die zuvor genannten Fragen damit abgedeckt bzw. geklärt werden. Nicht abgedeckte Fragen dann bitte separat beantworten. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Vorab bedeutet, dass Sie nicht tätig werden, bevor Sie mir die voraussichtlichen Kosten zugesendet haben und ich bestätigt habe, dass ich bereit bin, diese zu übernehmen. Ich verweise an dieser Stelle auf die Entscheidung des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt vom 01.10.2019 (https://fragdenstaat.de/anfrage/auskunft-uber-halte-und-parkverstoe-magdeburg-2018/425875/anhang/widerspruch_ruckmeldung_geschwaerzt.pdf) Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189512/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Magdeburg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. Juni 2020. Ihre Anfrage wurde an das zuständige…
Von
Landeshauptstadt Magdeburg
Betreff
Antw: Radverkehrszahlen März-Juni 2018/2019/2020 [#189512]
Datum
24. Juni 2020 09:38
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. Juni 2020. Ihre Anfrage wurde an das zuständige Stadtplanungsamt weitergeleitet. Sie bitten um Bereitstellung von Verkehrsdaten (Radverkehrszählungen der Monate März bis Juni aus den Jahren 2018, 2019 und 2020). Gern können wir Ihnen aus dem Erhebungsjahr 2018 35 Knotenpunkte und aus dem Erhebungsjahr 2019 43 Knotenpunkte zukommen lassen. Aufgrund der Entwicklung bei der Ausbreitung des Coronavirus fanden im Erhebungsjahr 2020 bisher keine Erhebungen statt. Insgesamt werden auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg rund 600 Knotenpunkte und Querschnitte manuell erhoben. Es gilt dabei zu beachten, dass diese nicht jährlich, sondern nach Zeitintervallen bzw. nach Bedarf erhoben und ausgewertet werden. Somit ist in den von Ihnen angefragten Erhebungsjahren kein direkter Vergleich von Erhebungsstellen möglich. Gern können Sie uns mitteilen, welche Knotenpunkte Sie benötigen. Nach Sichtung der Unterlagen können wir Ihnen konkret sagen, ob und wann dieser Knotenpunkt erhoben wurde und ob eine Auswertung vorliegt. Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass gemäß „Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen und Verwaltungstätigkeiten der Landeshauptstadt Magdeburg auf den Gebieten des eigenen Wirkungskreises“ (Verwaltungskostensatzung vom 14. Dezember 2006; Amtsblatt Nr. 44 / 2006) i.V.m. §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) Gebühren erhoben werden. Aufgrund der genannten Rechtsgrundlage berechnen wir für jeden Knotenpunkt 69,00 Euro (Brutto). Ihre Fragen können folgendermaßen beantwortet werden: Wo wurden die Zählungen durchgeführt? Es werden Knotenpunkte sowie Querschnitte an unterschiedlichen Standorten im Magdeburger Stadtgebiet erhoben. Wie begründet man die Orte der Erhebung? Die Erhebungsorte richten sich nach der Relevanz für Planungen sowie deren Lage im Verkehrsnetz. Wie wurden die Zählungen durchgeführt? Die Verkehrserhebungen werden durch Verkehrserheber durchgeführt. Grundlage für die Durchführung sind die „Empfehlungen für Verkehrserhebungen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen. Wann wurden die Zählung durchgeführt (Datum, Uhrzeit, Dauer) Regulär werden Verkehrserhebungen an Normalwerktagen (Dienstag bis Donnerstag) außerhalb der Schulferien im Land Sachsen-Anhalt und Feiertagen durchgeführt. Die Erhebungstage erstrecken sich auf die Monate April, Mai, Juni, September (in Ausnahmefällen August und Oktober). Die Erhebungen finden zwischen 6 und 19 Uhr statt. Das heißt, es wird der Tagesverkehr mit den beiden täglichen verkehrlichen Spitzenstunden erfasst. Wie begründet man die Zeiten der Erhebungen? Die genannten Erhebungstage stellen den durchschnittlichen Verkehr dar. Welche Zahlen wurden für den Radverkehr erfasst. (also je Messstelle und Messtag) Da an Knotenpunkten bzw. Querschnitten die Verkehrsteilnehmer generell erhoben werden, werden die einzelnen Verkehrsströme in 13 Stunden richtungsbezogen aufgenommen. Welche Vergleichszahlen wurden zur Bewertung der Tatsache, dass es sich um „übliche Jahreszeit-Schwankungen“ handelt, herangezogen? Seit Mitte der 1990er Jahre werden manuelle Verkehrserhebungen durchgeführt. Daher ist eine entsprechende Zeitreihe vorhanden. Anhand dieser lassen sich die Verkehrsmengen verdeutlichen. Welche Systematik wird angewandt, um eine Vergleichbarkeit sicherzustellen? Jede Erhebungsstelle wird in der gleichen Methodik erhoben, womit eine Vergleichbarkeit gegeben ist. Die Methodik wurde aus den „Empfehlungen für Verkehrserhebungen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen entnommen. Weitere Informationen zur Thematik Verkehrserhebung können auch dem Informationsblatt „gewusst wer wie was - Verkehrserhebung und Verkehrszählung“, abrufbar auf www.magdeburg.de (unter dem Stichwort: Verkehrserhebung), entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung zum Thema der Radverkehrszahlen. Da es …
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Radverkehrszahlen März-Juni 2018/2019/2020 [#189512]
Datum
25. Oktober 2020 20:36
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung zum Thema der Radverkehrszahlen. Da es keine Daten für 2020 gab, war dies erst einmal nicht weiter relevant. Vielen Dank für die ausführliche Beantwortung der anderen Fragen. Schön wäre es, wenn die Zählungsdaten digital vorgehalten und öffentlich zugänglich gemacht würden (Open Data). So könnten Sie sich auch Aufwände für Anfragen dieser Art ersparen und 69 Euro pro Knotenpunkt ist eben auch mal nicht einfach so bezahlt. Will man dann tatsächlich eine Gesamtentwicklung für MD über alle Knoten anschauen, sieht es düster aus, da wir dann für ein Jahr von fast 3.000 Euro sprechen. Ich schließe diese Anfrage damit ab. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189512/