Radverkehrszahlen März-Juni 2018/2019/2020

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem MDR-Bericht las ich, dass "Das Landesverkehrsministerium teilte MDR SACHSEN-ANHALT auf Nachfrage mit, dass in den vergangenen Monaten keine GRÖßEREN Mobilitätsstudien durchgeführt worden seien."
Weiter heißt es "Den Städten Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau zufolge entspreche die Zunahme im Radverkehr der vergangenen Wochen den üblichen Jahreszeit-Schwankungen, heißt es vom Verkehrsministerium."
Daraus schließe ich, dass offensichtlich u.a. für Magdeburg kleinere Verkehrszählungen mit Erfassung des Radverkehrs durchgeführt wurden.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Hiermit erbitte ich die Daten der Zählungen für Radverkehr in Magdeburg, die in der Zeit vom März 2020 bis Juni 2020 stattgefunden haben und die Vergleichswerte der gleichen Monate für die Jahre 2018 und 2019 dazu.
Aufgeschlüsselt nach:

Wo wurden die Zählungen durchgeführt?
Wie begründet man die Orte der Erhebung?
Wie wurden die Zählungen durchgeführt?
Wann wurden die Zählung durchgeführt (Datum, Uhrzeit, Dauer)
Wie begründet man die Zeiten der Erhebungen?
Welche Zahlen wurden für den Radverkehr erfasst. (also je Messstelle und Messtag)
Welche Vergleichszahlen wurden zur Bewertung der Tatsache, dass es sich um „übliche Jahreszeit-Schwankungen“ handelt, herangezogen?
Welche Systematik wird angewandt, um eine Vergleichbarkeit sicherzustellen?

Sollten die Daten nur analog auf Papier vorliegen, würde mir eine digitale oder analoge Kopie genügen, insofern die zuvor genannten Fragen damit abgedeckt bzw. geklärt werden. Nicht abgedeckte Fragen dann bitte separat beantworten.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Vorab bedeutet, dass Sie nicht tätig werden, bevor Sie mir die voraussichtlichen Kosten zugesendet haben und ich bestätigt habe, dass ich bereit bin, diese zu übernehmen. Ich verweise an dieser Stelle auf die Entscheidung des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt vom 01.10.2019 (https://fragdenstaat.de/anfrage/auskunft-uber-halte-und-parkverstoe-magdeburg-2018/425875/anhang/widerspruch_ruckmeldung_geschwaerzt.pdf)

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in in einem MDR-Bericht las ich, dass "…
An Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radverkehrszahlen März-Juni 2018/2019/2020 [#189345]
Datum
18. Juni 2020 18:14
An
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in in einem MDR-Bericht las ich, dass "Das Landesverkehrsministerium teilte MDR SACHSEN-ANHALT auf Nachfrage mit, dass in den vergangenen Monaten keine GRÖßEREN Mobilitätsstudien durchgeführt worden seien." Weiter heißt es "Den Städten Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau zufolge entspreche die Zunahme im Radverkehr der vergangenen Wochen den üblichen Jahreszeit-Schwankungen, heißt es vom Verkehrsministerium." Daraus schließe ich, dass offensichtlich u.a. für Magdeburg kleinere Verkehrszählungen mit Erfassung des Radverkehrs durchgeführt wurden. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit erbitte ich die Daten der Zählungen für Radverkehr in Magdeburg, die in der Zeit vom März 2020 bis Juni 2020 stattgefunden haben und die Vergleichswerte der gleichen Monate für die Jahre 2018 und 2019 dazu. Aufgeschlüsselt nach: Wo wurden die Zählungen durchgeführt? Wie begründet man die Orte der Erhebung? Wie wurden die Zählungen durchgeführt? Wann wurden die Zählung durchgeführt (Datum, Uhrzeit, Dauer) Wie begründet man die Zeiten der Erhebungen? Welche Zahlen wurden für den Radverkehr erfasst. (also je Messstelle und Messtag) Welche Vergleichszahlen wurden zur Bewertung der Tatsache, dass es sich um „übliche Jahreszeit-Schwankungen“ handelt, herangezogen? Welche Systematik wird angewandt, um eine Vergleichbarkeit sicherzustellen? Sollten die Daten nur analog auf Papier vorliegen, würde mir eine digitale oder analoge Kopie genügen, insofern die zuvor genannten Fragen damit abgedeckt bzw. geklärt werden. Nicht abgedeckte Fragen dann bitte separat beantworten. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Vorab bedeutet, dass Sie nicht tätig werden, bevor Sie mir die voraussichtlichen Kosten zugesendet haben und ich bestätigt habe, dass ich bereit bin, diese zu übernehmen. Ich verweise an dieser Stelle auf die Entscheidung des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt vom 01.10.2019 (https://fragdenstaat.de/anfrage/auskunft-uber-halte-und-parkverstoe-magdeburg-2018/425875/anhang/widerspruch_ruckmeldung_geschwaerzt.pdf) Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189345/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Unsere Aussage gegenüber dem MDR zur eventuellen Zunahm…
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] Radverkehrszahlen März-Juni 2018/2019/2020 [#189345]
Datum
19. Juni 2020 10:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Unsere Aussage gegenüber dem MDR zur eventuellen Zunahme des Radverkehrs in den vergangenen (Corona) Wochen ist Ergebnis einer telefonischen Abfrage der drei kreisfreien Städte. Inwieweit die Landeshauptstadt Magdeburg kleinere Verkehrszählungen des Radverkehrs durchgeführt hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Wenden Sie sich doch bitte mit Ihren detaillierten Fragen direkt an die Stadtverwaltung Magdeburgs. Ihnen ein angenehmes Wochenende und beste Grüße