Radweg

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1.Kann man mit einem E-Roller auf Radwegen fahren.
2. Kann man Radwege in beiden Fahrtrichtungen benutzen,wenn sie nicht besonders gekennzeichnet sind.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. März 2018
  • Frist
    16. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.Kann man mit…
An Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radweg [#27111]
Datum
17. März 2018 21:51
An
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.Kann man mit einem E-Roller auf Radwegen fahren. 2. Kann man Radwege in beiden Fahrtrichtungen benutzen,wenn sie nicht besonders gekennzeichnet sind. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Ihr Schreiben vom 17. März 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 17. März 2018 tei…
Von
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Betreff
Ihr Schreiben vom 17. März 2018
Datum
9. April 2018 15:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 17. März 2018 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Zu 1.: Kann man mit einem E-Roller auf Radwegen fahren? E-Roller sind keine besonderen Fortbewegungsmittel im Sinne von §24 Abs. 1 StVO. Sie sind auch regelmäßig auch keine E-Bike im Sinne von § 39 Abs. 7 StVO Sinnbild „E-Bike“. Mit ihnen darf auf Radwegen nicht gefahren werden (vgl. §2 Abs. 4 StVO, Zeichen 237 StVO). Zu 2.: Kann man Radwege in beiden Fahrtrichtungen benutzen, wenn sie nicht besonders gekennzeichnet sind? Nein, wenn sie entlang der Fahrbahn verlaufen. Hier ist stets der rechts entlang der Fahrbahn verlaufende (nicht benutzungspflichtige) Radweg zu benutzen. Im Auftrag