Radwegbenutzungspflicht Graumannsweg/Buchtstraße

Anfrage an: Polizei Hamburg

Am 10. Januar fiel Hamburger Radfahrenden erstmals ein offensichtlich illegal aufgestelltes Verkehrszeichen 240 in der Straße Graumannsweg, Ecke Buchtstraße auf. https://twitter.com/Flow30924731/status/1348302633740738564

Die Straßenverkehrsbehörde teilte am 11. Februar mit, dass das Verkehrszeichen von einer früherer Bauphase stamme. Schicken Sie mir zu dem Zeichen 240 die straßenverkehrsbehördliche Anordnung.

Teilen Sie mir mit, warum Beamte, die die Straße Graumannsweg im Streifendienst regelmäßig befahren, innerhalb von mindestens einem Monat nicht von sich aus angesichts eines offensichtlich rechtswidrigen/strafbaren Eingriffs in den Straßenverkehr tätig geworden sind und schicken Sie mir die Dokumente, die Polizeibeamte im Außendienst zum Umgang mit solchen offensichtlich regelwidrigen Beschilderungen erhalten.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. Februar 2021
  • Frist
    16. März 2021
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Benjamin Harders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Polizei Hamburg Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
Radwegbenutzungspflicht Graumannsweg/Buchtstraße [#212523]
Datum
12. Februar 2021 16:35
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Am 10. Januar fiel Hamburger Radfahrenden erstmals ein offensichtlich illegal aufgestelltes Verkehrszeichen 240 in der Straße Graumannsweg, Ecke Buchtstraße auf. https://twitter.com/Flow30924731/status/1348302633740738564 Die Straßenverkehrsbehörde teilte am 11. Februar mit, dass das Verkehrszeichen von einer früherer Bauphase stamme. Schicken Sie mir zu dem Zeichen 240 die straßenverkehrsbehördliche Anordnung. Teilen Sie mir mit, warum Beamte, die die Straße Graumannsweg im Streifendienst regelmäßig befahren, innerhalb von mindestens einem Monat nicht von sich aus angesichts eines offensichtlich rechtswidrigen/strafbaren Eingriffs in den Straßenverkehr tätig geworden sind und schicken Sie mir die Dokumente, die Polizeibeamte im Außendienst zum Umgang mit solchen offensichtlich regelwidrigen Beschilderungen erhalten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Benjamin Harders Anfragenr: 212523 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212523/
Mit freundlichen Grüßen Benjamin Harders
Polizei Hamburg
Sehr geehrter Herr Harders, dem Anhang ist ein Antwortschreiben beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Radwegbenutzungspflicht Graumannsweg/Buchtstraße
Datum
22. Februar 2021 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Harders, dem Anhang ist ein Antwortschreiben beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Harders
Sehr << Anrede >> mit Ihrer Antwort teilen Sie mir verklausuliert mit, dass Sie nicht für die straßen…
An Polizei Hamburg Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: Radwegbenutzungspflicht Graumannsweg/Buchtstraße [#212523]
Datum
22. Februar 2021 13:30
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit Ihrer Antwort teilen Sie mir verklausuliert mit, dass Sie nicht für die straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zuständig seien, sondern der LSBG. Ich werde mich für den ersten Teil der Anfrage daher an den LSBG wenden. In welchen Fällen tritt der LSBG grundsätzlich als Straßenverkehrsbehörde auf? Die Antwort auf den zweiten Teil der Anfrage fällt in Ihren Zuständigkeitsbereich und muss daher von Ihnen beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen Benjamin Harders Anfragenr: 212523 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212523/
Polizei Hamburg
Sehr geehrter Herr Harders, dem Anhang ist ein Antwortschreiben beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Radwegbenutzungspflicht Graumannsweg/Buchtstraße_Antwortbeitrag
Datum
24. Februar 2021 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Harders, dem Anhang ist ein Antwortschreiben beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Harders
Sehr << Anrede >> wunschgemäß habe ich den LSBG bezüglich der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung z…
An Polizei Hamburg Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: Radwegbenutzungspflicht Graumannsweg/Buchtstraße_Antwortbeitrag [#212523]
Datum
3. März 2021 15:34
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wunschgemäß habe ich den LSBG bezüglich der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung zu einem Zeichen 240 im Graumannsweg/Buchtstraße kontaktiert. Entgegen dem Eindruck, den Sie mit Ihrer Auskunft zu meinen Antrag erweckt haben, fungiert der LSBG ausschließlich als Straßenbaubehörde. Ich habe den diesbezüglichen Antrag daher geschlossen. https://fragdenstaat.de/anfrage/fahrbahnbenutzungsverbot-graumannswegbuchtstrae/#nachricht-573965 Der LSBG teilte mit, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde das PK31 sei. Als verantwortliche, anordnende Straßenverkehrsbehörde fordere ich Sie daher auf, den Auskunftsanspruch nunmehr zu erfüllen und die maßgebliche Anordnung zu einem Zeichen 240 herauszugeben. Die Überprüfung der Voraussetzungen von § 45 Absatz 9 Satz 3 bei allen Anordnungen fällt in Ihren Zuständigkeitsbereich – auch wenn andere Behörden die Pläne liefern. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 212523 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212523/
Polizei Hamburg
Eingangsbestätigung HmbTG i.S. VZ 240 Graumannsweg Sehr geehrter Herr Harders, anbei die Eingangsbestätigung zu I…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Eingangsbestätigung HmbTG i.S. VZ 240 Graumannsweg
Datum
4. März 2021 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Harders, anbei die Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach dem HmbTG i.S. "straßenverkehrsbehördliche Anordnung VZ 240 Graumannsweg / Buchtstraße" Mit freundlichen Grüßen

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Benjamin Harders
AW: Eingangsbestätigung HmbTG i.S. VZ 240 Graumannsweg [#212523] Sehr << Anrede >> ich ziehe die Anfr…
An Polizei Hamburg Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: Eingangsbestätigung HmbTG i.S. VZ 240 Graumannsweg [#212523]
Datum
4. März 2021 13:30
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich ziehe die Anfrage zurück, da hier nicht die Straßenverkehrsbehörde, sondern die Straßenbaubehörde nach § 45 Absatz 2 StVO zuständig ist. Manchmal könnte es zum Verständnis hilfreich sein, wenn Sie Ihre Antworten inhaltlich begründen würden, um keine unnötigen Missverständnisse hervorzurufen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 212523 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212523/