Radwegbenutzungspflicht Olpener Straße unter Güterbahnhof Köln Kalk Nord

Alle Dokumente und Informationen, die Aufschluss darüber geben, ob und auf welcher Basis die Einschätzung erfolgte, dass in Kalk auf der Olpener Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts zwischen Wippermannstraße und Oranienstraße auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht,
die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt und so die Anordnung der dort neuen Radwegbenutzungspflicht (VZ237) rechtfertigt. Es wurden kürzlich neue Masten und Schilder aufgestellt.

Ergebnis der Anfrage

Die die Radwegbenutzungspflicht anordnende Beschilderung wurde wieder entfernt. Da die Anfrage durch die grds Haltung des Amtes ohnehin wenig Erfolg verspricht, habe ich sie zurückgezogen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. Dezember 2020
  • Frist
    26. Januar 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radwegbenutzungspflicht Olpener Straße unter Güterbahnhof Köln Kalk Nord [#207135]
Datum
22. Dezember 2020 21:58
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente und Informationen, die Aufschluss darüber geben, ob und auf welcher Basis die Einschätzung erfolgte, dass in Kalk auf der Olpener Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts zwischen Wippermannstraße und Oranienstraße auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt und so die Anordnung der dort neuen Radwegbenutzungspflicht (VZ237) rechtfertigt. Es wurden kürzlich neue Masten und Schilder aufgestellt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207135/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
22. Dezember 2020 21:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#207135] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwegbenutzu…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#207135]
Datum
21. Juni 2021 06:32
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwegbenutzungspflicht Olpener Straße unter Güterbahnhof Köln Kalk Nord“ vom 22.12.2020 (#207135) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 147 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Darüber hinaus wurden die eine Benutzungspflicht anordnenden Schilder mittlerweile wieder entfernt. Insofern reicht mir auch eine kurze Erläuterung der Historie und wie es zu dem Hinundher kam. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207135/

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Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen u…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
21. Juni 2021 06:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen