Radwegbenutzungspflicht Stresemannstr auf der Höhe der Hausnummer 360 unter der Eisenbahnbrücke.
Die Stresemannstr. verläuft in dem o.g. Abschnitt unter einer Bahnbrücke. In beiden Fahrtrichtungen Stadtein- und Stadtauswärts verläuft parallel ein Gehweg zu der Fahrbahn. Unmittelbar vor der Unterführung der Bahnbrücke ist auf beiden Gehwegseiten eine Benutzungspflicht für Radfahrer:innen auf der jeweiligen Gehwegseite ausgewiesen. Die Gehwege sind in diesem Bereich als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen.
Ich richte mich heute mit den nachfolgenden Fragen für die o. g. Gehwegabschnitte an Sie.
1.) Liegt eine behördliche Anordnung für die ausgewiesene Benutzungspflicht vor? Sofern eine Anordnung vorliegt, bitte ich um eine Kopie.
2.) Sofern eine Anordnung vorliegt, zu welchem Zeitpunkt erfolgte nachweislich protokoliert eine Prüfung der Anordnung statt?
3.) Wann erfolgt die nächste Überprüfung dieses Abschnittes auf die vermeintliche Benutzungspflicht?
4.) Sofern eine behördliche Anordnung vorliegt. In welchen Turnus erfolgt eine Überprüfung behördlicher Anordnungen?
Unabhängig, ob eine behördliche Anordnung vorliegt, beantrage ich hiermit die Neubescheidung des o. g. Gehwegabschnittes auf die Benutzungspflicht.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum21. September 2022
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25. Oktober 2022
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