Radwegbenutzungspflicht Stresemannstraße
Anfrage an:
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
1.) Schreiben VD51 vom 29.01.2018 zur Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Stresemannstraße.
2.) Schreiben der Innenbehörde, Amt A3, vom 23.03.2018 zur Beibehaltung der Radwegbenutzungspflicht in der Stresemannstraße.
3.) Schreiben der Innenbehörde, Amt A3, vom 03.07.2002 zur Beibehaltung der Radwegbenutzungspflicht in der Stresemannstraße.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum19. April 2019
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25. Mai 2019
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