Radwege auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg

Eine Übersicht der Radwege auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg getrennt nach Radwegen an Straßen und selbständigen Rad- und ländliche Wegen.

Das Amt für Statistik, Wahlen und demografische Stadtentwicklung gibt die Gesamtlänge mit 533,8km an. Die Übersicht soll erkennen lassen, an welcher Straße bzw. welchem ländlichen Weg wie viele Meter Radweg welcher Art (getrennt, gemischt, benutzungspflichtig etc.) vorhanden sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 6 Follower:innen
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine…
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
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Betreff
Radwege auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg [#200893]
Datum
15. Oktober 2020 18:49
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Radwege auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg getrennt nach Radwegen an Straßen und selbständigen Rad- und ländliche Wegen. Das Amt für Statistik, Wahlen und demografische Stadtentwicklung gibt die Gesamtlänge mit 533,8km an. Die Übersicht soll erkennen lassen, an welcher Straße bzw. welchem ländlichen Weg wie viele Meter Radweg welcher Art (getrennt, gemischt, benutzungspflichtig etc.) vorhanden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200893/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf meinen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informations…
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
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Betreff
AW: Radwege auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg [#200893]
Datum
16. November 2020 19:52
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf meinen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 15.10.2020. Die gem. § 7 Abs. 5 S. 2 IZG LSA vorgesehene Frist von einem Monat ist mit Ablauf des heutigen Tages verstrichen. Leider habe ich von Ihnen weder eine Information über die Dauer bis zur Bereitstellung der begehrten Informationen, noch eine Eingangsbestätigung bekommen. Das Amt für Statistik, Wahlen und demografische Stadtentwicklung gibt die Länge der Radwege auf städtischem Gebiet jährlich im Jahrbuch und auf verschiedenen Karten an. Ich kann also davon auszugehen, dass eine Übersicht über die einzelnen Radverkehrsanlagen vorhanden ist und kurzfristig zur Verfügung gestellt werden kann. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200893/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwege auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magd…
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
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Betreff
AW: Radwege auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg [#200893]
Datum
6. Dezember 2020 18:07
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Radwege auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg“ vom 15.10.2020 (#200893) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Das Amt für Statistik, Wahlen und demografische Stadtentwicklung gibt die Länge der Radwege auf städtischem Gebiet jährlich im Jahrbuch und auf verschiedenen Karten an. Ich kann also davon auszugehen, dass eine Übersicht über die einzelnen Radverkehrsanlagen vorhanden ist und kurzfristig zur Verfügung gestellt werden kann. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200893/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Magdeburg
Anfragenr: 200893 Sehr Antragsteller/in in Sachsen-Anhalt wird vor allen Dingen beim Ausbau der ländlichen Infras…
Von
Landeshauptstadt Magdeburg
Betreff
Anfragenr: 200893
Datum
17. Februar 2021 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in Sachsen-Anhalt wird vor allen Dingen beim Ausbau der ländlichen Infrastruktur auf eine Mehrfachnutzung des Wegenetzes abgestellt (landwirtschaftlicher Verkehr, Forstverkehr, Radverkehr, teilweise auch Deichverteidigungswege). Die Koordinierung erfolgt über die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forst. Daher wurde bei der Erfassung des Wegenetzes grundsätzlich auch von einer Nutzung als Radweg ausgegangen. In den statistischen Zusammenstellungen erfolgt nicht - wie angenommen - eine doppelte Erfassung bei beidseitigen Radwegen. Die Längenermittlung in der Straßendatenbank beruht auf dem Achsenmodell des Straßennetzes. In der Datenerfassung wird die jeweilige Achslänge berücksichtigt (in der Regel die Fahrbahn) und die Lage der Geh-/Radwege dokumentiert. Aus diesen Angaben erfolgt die Zusammenstellung für die Länge beidseitig oder einseitig. Wenn der Radweg nicht den gesamten Straßenabschnitt entlang führt, bleibt diese Differenz unberücksichtigt. Die Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP)2030plus erfolgt in 5 Bausteinen: ● Bestandsanalyse (Baustein 1) abgeschlossen, mit Information I0005/14 veröffentlicht ● Ziele (Baustein 2) abgeschlossen (Beschluss-Nr. 207-007(VI)14), mit Drucksache 0012/14 veröffentlicht ● Szenarien (Baustein 3) abgeschlossen (Beschluss-Nr. 2524-069(VI)19), mit Information I0293/16 und Drucksache 0124/18 veröffentlicht ● Maßnahmen (Baustein 4) abgeschlossen (Beschluss-Nr. 2524-069(VI)19), mit Drucksache 0124/18 veröffentlicht ● Verkehrsentwicklungsplanes (VEP)2030plus (Baustein 5) in Bearbeitung, Zusammenfassung der Bausteine 1 bis 4 Daher ist festzustellen, dass der Baustein 5 des VEP 2030plus zunächst nur als Entwurfsfassung vor liegt. Zunächst ist hier das Gremium "RunderTisch" aus Mitgliedern von Verwaltung und Politik gefordert. Eine endgültigen Beschlussvorlage für den Stadtrat wird im Ergebnis des Abstimmungsprozesses erfolgen. Der Baustein 5 aktualisiert in Teilen die Bestandsanalyse (Baustein 1). Bei diesen Auskunftsersuchen zum Radwegenetz gegenüber der Kommune ist zweifellos von einem den Anwendungsbereich des IZG regelnden Tatbestand auszugehen., der mit Gebühren belegt werden kann. Denn diese Auskunft steht im Zusammenhang mit der Kommune obliegenden Aufgabe der gemeindlichen Planung des ÖPNV bzw. des Ausbaus des Radverkehrs. Die vom Amt für Statistik, Wahlen und demographische Stadtentwicklung dazu veröffentliche Information zu Radwegen in der Landeshauptstadt basiert auf in Verwaltungsvorgängen hinterlegten Ermittlungen und Aufzeichnungen. Von einer Gebührenfestsetzung indes wird hier abgesehen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Anfragenr: 200893 [#200893] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin jedoch nich…
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 200893 [#200893]
Datum
17. Februar 2021 17:57
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin jedoch nicht sicher, ob ich der richtige Adressat dieser Nachricht bin. Denn Sie gehen darin nicht (bzw. nur sehr allgemein) auf die Länge der Radwege auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg ein, sondern größtenteils auf den VEP2030plus. Dieser war nicht Gegenstand meiner Anfrage. Auch enthält Ihre Antwort keine Übersicht eben dieser Radwege. Mein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt wurde folglich nicht erfüllt und eine Antwort ist mittlerweile seit 93 Tagen überfällig. Auf einen Punkt in Ihrer Nachricht möchte ich dennoch kurz eingehen. Ländliche Wege sind keine Radwege, auch wenn diese, so wie ein Großteil der anderen Fahrstreifen öffentlicher Straßen, auch durch den Radverkehr genutzt werden dürfen. Radwege und andere Radverkehrsanlagen sind ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf § 2 Abs. 4 der StVO, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO und alle weiteren einschlägigen Rechtvorschriften. Ich möchte Sie bitten, meine Anfrage baldigst zu beantworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200893/
Landeshauptstadt Magdeburg
Länge des Magdeburger Radwegenetzes - Ihre Anfrage vom 17.02.2021 Sehr [geschwärzt], im Auftrag von [geschwärzt]
Von
Landeshauptstadt Magdeburg
Betreff
Länge des Magdeburger Radwegenetzes - Ihre Anfrage vom 17.02.2021
Datum
2. März 2021 08:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], im Auftrag von [geschwärzt] übersende ich Ihnen das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage vom 17. Februar 2021. Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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AW: Länge des Magdeburger Radwegenetzes - Ihre Anfrage vom 17.02.2021 [#200893] Sehr << Anrede >> sehr…
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Länge des Magdeburger Radwegenetzes - Ihre Anfrage vom 17.02.2021 [#200893]
Datum
2. März 2021 11:36
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26.02.2021. Das Amt für Statistik, Wahlen und demografische Stadtentwicklung gibt die Gesamtlänge des Magdeburger Radwegenetzes bzw. der Radwege mit 533,8 km an. Diese Angabe wird sicherlich auf Grundlage einer fundierten Datenbasis gemacht. Zudem informieren Sie in einer öffentlichen Stellungnahme auf eine Anfrage der Fraktion GRÜNE/future! (S0044/21), dass seit dem Jahr 2000 etliche Kilometer Radwege nacherfasst wurden. Die Daten liegen Ihnen also vor und müssen nicht erst erhoben werden. Die Verwaltungskostensatzung der Landeshauptstadt Magdeburg sieht nach Nr. 3.2.2 der Anlage eine Gebühr für schriftliche Auskünfte aber lediglich vor, wenn eine Anfrage nicht ohne besondere Ermittlungen beantwortet werden kann. Die Daten, die für die Beantwortung meiner Anfrage notwendig sind, liegen Ihnen wie bereits festgestellt vor. Worin bestehen also die besonderen Ermittlungen, die eine Gebührenerhebung von voraussichtlich 500€ begründen würde? Bei Mitarbeiter:innen des mittleren Dienstes würde das einen Arbeitsaufwand von über 10 Stunden bedeuten, aus dem gehobenen Dienst von über 8 Stunden. Sollten Ihnen die Daten in einer anderen als der von mir begehrten tabellarischen Form mit Ort, Länge und Art vorliegen, bitte ich Sie mir mitzuteilen, wie Sie mir diese ansonsten zugänglich machen können. Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200893/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Länge des Magdeburger Radwegenetzes - Ihre Anfrage vom 17.02.2021 [#200893] Sehr << Anrede >> sehr…
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Länge des Magdeburger Radwegenetzes - Ihre Anfrage vom 17.02.2021 [#200893]
Datum
16. März 2021 10:10
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in wieder sind zwei Wochen vergangen, ohne dass Sie auf meine Nachricht geschweige denn auf meine eigentliche Anfrage reagiert haben. Auch die Ermächtigung für die begehrten Informationen Gebühren zu verlangen konnten Sie bisher nicht belegen, da der Tatbestand aus der Gebührensatzung vom 26.06.2020 nicht erfüllt ist. Ich habe nach § 1 Abs. 1 IZG LSA Anspruch auf die von mir begehrten Informationen. Schon allein durch Ihre Verzögerung bis hierher einschließlich der mehr als 2 Monate bis zu Ihrer ersten Reaktion auf meine Anfrage verstoßen Sie gegen § 7 Abs. 5 IZG LSA und verletzen mich so in meinen Rechten. Bevor ich mich an den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit in Person des Landesbeauftragten für den Datenschutz wende, möchte ich Ihnen nun nochmals Gelegenheit geben meine Anfrage bis zum 25.03.2021 zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200893/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich wende mich an Sie als Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Am 15.1…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Radwege auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg“ [#200893]
Datum
29. März 2021 14:36
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich wende mich an Sie als Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Am 15.10.2020 habe ich mich mit einem Antrag gemäß § 7 Informationszugangsgesetz Sachsen-​Anhalt (IZG LSA) an den Oberbürgermeister bzw. die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg gewandt. Darin bat ich um Auskunft über die Länge und die Art der einzelnen Radwege auf dem Gebiet Magdeburgs. Bei den von mir begehrten Daten handelt es sich unzweifelhaft um amtliche Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IZG LSA. Die geschützten Belange der §§ 3 ff. IZG LSA sind erkennbar nicht betroffen. Eine erste Reaktion auf meinen Antrag erhielt ich von der Stadtverwaltung erst am 17.02.2021, womit bereits eindeutig ein Verstoß gegen § 7 Abs. 5 IZG LSA vorliegt. Leider enthielt diese Nachricht nicht die Antwort auf meine Anfrage. Wie ich später herausfinden konnte, bestand diese lediglich aus kopierten Textbausteinen aus einer Stellungnahme zu einer Anfrage aus dem Stadtrat, die auch zum Thema Radverkehr gefasst werden kann. Eine Übersicht über die Radwege war wie bereits erwähnt nicht enthalten. Auf meine wiederholte Bitte meine Anfrage zu beantworten, bekam ich am 02.03.2021 eine Mitteilung, dass die für die Beantwortung nötige Verwaltungshandlung gemäß der Verwaltungskostensatzung vom 26.06.2020 in Verbindung mit §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes Land Sachsen-Anhalt Gebühren in Höhe von voraussichtlich 500 € nach sich ziehen würde. Ich muss davon ausgehen, dass dieser Betrag jeglicher Grundlage entbehrt und gewählt wurde, um mich von der Aufrechterhaltung meiner Anfrage abzubringen. Denn die Verwaltungskostensatzung der Landeshauptstadt Magdeburg sieht nach Nr. 3.2.2 der Anlage eine Gebühr für schriftliche Auskünfte lediglich vor, wenn eine Anfrage nicht ohne besondere Ermittlungen beantwortet werden kann. Die Daten, die für die Beantwortung meiner Anfrage notwendig sind, liegen der Stadtverwaltung allerdings vor. Zum einen gibt das Amt für Statistik, Wahlen und demografische Stadtentwicklung die Gesamtlänge des Magdeburger Radwegenetzes bzw. der Radwege mit 533,8 km an. Diese Angabe wird sicherlich auf Grundlage einer fundierten Datenbasis gemacht. Zudem informiert die Verwaltung in einer öffentlichen Stellungnahme auf die oben erwähnte Anfrage, dass seit dem Jahr 2000 etliche Kilometer Radwege nacherfasst wurden. Die Daten liegen also vor und müssen nicht erst erhoben werden. Die Tatbestandsvoraussetzung der besonderen Ermittlungen ist also nicht erfüllt und eine Gebührenerhebung wäre unrechtmäßig. Meine Nachfrage, worauf sich die Gebührenerhebung begründen würde, blieb von der Stadtverwaltung unbeantwortet. Die nach § 7 Abs. 5 IZG LSA innerhalb eines Monats vorgesehene Beantwortung meiner Anfrage ist nunmehr seit über 4 Monaten überfällig. Dies stellt eine erhebliche Verletzung meiner sich aus dem IZG LSA begründenden Rechte dar. Ich bitte Sie auf eine ordnungsgemäße Beantwortung meiner Anfrage hinzuwirken und ggf. die aufgezeigten Verstöße durch die Stadtverwaltung Magdeburg bzw. durch den Oberbürgermeister gegen das IZG LSA zu beanstanden. Die bisherige Korrespondenz finden Sie auch hier: https://fragdenstaat.de/a/200893/ Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 200893.pdf - 2021-03-02_1-210225AntwortNAMENAME210217.pdf Anfragenr: 200893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200893/

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Landeshauptstadt Magdeburg
Antw: AW: Länge des Magdeburger Radwegenetzes - Ihre Anfrage vom 17.02.2021 [#200893] Sehr [geschwärzt], im Auftr…
Von
Landeshauptstadt Magdeburg
Betreff
Antw: AW: Länge des Magdeburger Radwegenetzes - Ihre Anfrage vom 17.02.2021 [#200893]
Datum
1. April 2021 11:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], im Auftrag von [geschwärzt] übersende ich Ihnen das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage vom 16. März 2021. Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] >>> "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] >>> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]