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Radwege

1.) Wie hoch lagen die Instandhaltungs- und Neubaukosten für die Radwege in 2017 und 2018? 2.) Gibt es eine Anweisung zur Priorisierung der Instandsetzung von Straßen im Vergleich zu Radwegen 3.) Wonach wird die Dringlichkeit bei der Instandsetzung von Radwegen festgelegt?
4.) Welche Radwege die sich in der Zuständigkeit des Landes befinden sollen 2019 repariert /instand gesetzt werden ( Im Bereich der Stadt Köln)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radwege [#48720]
Datum
27. Januar 2019 14:28
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Wie hoch lagen die Instandhaltungs- und Neubaukosten für die Radwege in 2017 und 2018? 2.) Gibt es eine Anweisung zur Priorisierung der Instandsetzung von Straßen im Vergleich zu Radwegen 3.) Wonach wird die Dringlichkeit bei der Instandsetzung von Radwegen festgelegt? 4.) Welche Radwege die sich in der Zuständigkeit des Landes befinden sollen 2019 repariert /instand gesetzt werden ( Im Bereich der Stadt Köln)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist beim Landesbetrieb Straßenbau NRW eingegangen. Die Beantwortung befi…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Radwege [#48720]
Datum
30. Januar 2019 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist beim Landesbetrieb Straßenbau NRW eingegangen. Die Beantwortung befindet sich in der zuständigen Fachabteilung in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E – Mail ist zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden. Ich möchte Ihn…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
Radwege [#48720]
Datum
21. Februar 2019 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E – Mail ist zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden. Ich möchte Ihnen Ihre Fragen in gleicher Reihenfolge, wie sie Sie gestellt haben, beantworten. zu 1.) Die Instandhaltungs- und Neubaukosten für Radwege in NRW betrugen im Jahr 2017: 12,2 Mio. € im Jahr 2018: 13,5 Mio. € zu 2.) Der Landesbetrieb Straßenbau NRW unterliegt der Verkehrssicherungspflicht für Straßen und Radwege in seiner Baulast. Sofern die Verkehrssicherheit nicht mehr ausreichend gegeben ist, werden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Maßnahmen durchgeführt, um die Verkehrssicherheit aufrecht zu halten bzw. wiederherzustellen. Eine Anweisung zur Priorisierung der Instandsetzung von Straßen im Vergleich zu Radwegen gibt es nicht. zu 3.) Die Dringlichkeit wird mit der Verkehrssicherheit und der Verkehrssicherungspflicht festgestellt. Zu 4.) Für dieses Jahr ist vorgesehen im Bereich der Stadt Köln den Radweg an der L 489 zwischen Köln – Grengel in Richtung Köln – Rath/Heumar bis zur Einmündung K 19 „Am Hirschgraben“ zu sanieren. Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Das ist schade. Wann wird der Radweg neben der Industriestrasse in Köln Rodenk…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Radwege [#48720]
Datum
21. Februar 2019 09:27
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Das ist schade. Wann wird der Radweg neben der Industriestrasse in Köln Rodenkirchen endlich saniert, hier ist durch Wurzel kein ordentliches Radfahren mehr möglich . ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.