Radwegeplanung am Bauprojekt L364n: Beseitigung des Bahnüberganges in Geilenkirchen-Süggerath

Basierend auf Ihrer nachfolgenden Pressemeldung würde mich die Radwegeplanung rumd um dieses neue Bauprojekt in Geilenkirchen-Süggerath interessieren.
https://www.strassen.nrw.de/de/presse/meldungen/meldung/l364n-geilenkirchen-beseitigung-des-bahnueberganges-in-sueggerath.html

Ich würde gerne auch den ausführlicheren Beitrag aus der Aachener Zeitung verlinken, dieser liegt aber hinter einer Paywall. Dort wird in einem Nebensatz von einem neuen Radweg gesprochen. Leider konnte ich keine weitergehenden Infos dazu finden.

Nach meinem Verständnis aus der Aachener Zeitung wird nach Fertigstellung des Projektes der Verkehr jeweils nur noch in eine Richtung möglich sein. Von Süggerath nach Geilenkirchen wird es dann eine neue Straße geben, wo es gerade nur einen Ansatz eines Wirtschaftsweges gibt. Hier vermute ich bei dem 1-Kilometer langen Teilstück auch einen begleitenden Geh-/Radweg. Dafür wird die jetzige Nikolaus-Becker-Straße, die zweimal den Bahnübergang kreuzt, nach Fertigstellung zurückgebaut.
Um von Geilenkirchen-Hünshoven nach Süggerath zu gelangen, wird der bisherige Wirtschatfsweg "Limitenweg" umgebaut und (vermutlich per Einbahnstraße) dem Straßenverkehr zugänglich gemacht.

Bisher war aber genau dieser Limitenweg der beste Weg, um mit dem Rad von Übach-Palenberg über Süggerath zum Wurmtal zu gelangen. Daher interessiert mich sehr, ob am Limitenweg zukünftig ein Radweg entstehen wird, der auch Radverkehr in die entgegengesetzte Richtung - von Süggerath nach Loherhof - ermöglichen wird. Dies war bisher unter Verwendung des Wirtschaftsweges ohne Probleme möglich.

Bitte bestätigen oder korrigieren Sie meine oben geschilderte Annahme bezüglich der zukünftig geplanten Verkehrsrichtungen und inwieweit der Radverkehr bei der Planung berücksichtigt wurde.

Vielen Dank vorab.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2021
  • Frist
    3. März 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Radwegeplanung am Bauprojekt L364n: Beseitigung des Bahnüberganges in Geilenkirchen-Süggerath [#213586]
Datum
24. Februar 2021 09:53
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Basierend auf Ihrer nachfolgenden Pressemeldung würde mich die Radwegeplanung rumd um dieses neue Bauprojekt in Geilenkirchen-Süggerath interessieren. https://www.strassen.nrw.de/de/presse/meldungen/meldung/l364n-geilenkirchen-beseitigung-des-bahnueberganges-in-sueggerath.html Ich würde gerne auch den ausführlicheren Beitrag aus der Aachener Zeitung verlinken, dieser liegt aber hinter einer Paywall. Dort wird in einem Nebensatz von einem neuen Radweg gesprochen. Leider konnte ich keine weitergehenden Infos dazu finden. Nach meinem Verständnis aus der Aachener Zeitung wird nach Fertigstellung des Projektes der Verkehr jeweils nur noch in eine Richtung möglich sein. Von Süggerath nach Geilenkirchen wird es dann eine neue Straße geben, wo es gerade nur einen Ansatz eines Wirtschaftsweges gibt. Hier vermute ich bei dem 1-Kilometer langen Teilstück auch einen begleitenden Geh-/Radweg. Dafür wird die jetzige Nikolaus-Becker-Straße, die zweimal den Bahnübergang kreuzt, nach Fertigstellung zurückgebaut. Um von Geilenkirchen-Hünshoven nach Süggerath zu gelangen, wird der bisherige Wirtschatfsweg "Limitenweg" umgebaut und (vermutlich per Einbahnstraße) dem Straßenverkehr zugänglich gemacht. Bisher war aber genau dieser Limitenweg der beste Weg, um mit dem Rad von Übach-Palenberg über Süggerath zum Wurmtal zu gelangen. Daher interessiert mich sehr, ob am Limitenweg zukünftig ein Radweg entstehen wird, der auch Radverkehr in die entgegengesetzte Richtung - von Süggerath nach Loherhof - ermöglichen wird. Dies war bisher unter Verwendung des Wirtschaftsweges ohne Probleme möglich. Bitte bestätigen oder korrigieren Sie meine oben geschilderte Annahme bezüglich der zukünftig geplanten Verkehrsrichtungen und inwieweit der Radverkehr bei der Planung berücksichtigt wurde. Vielen Dank vorab.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213586/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass im Zuge des Neubaus der L364n ein pa…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
WG: Radwegeplanung am Bauprojekt L364n: Beseitigung des Bahnüberganges in Geilenkirchen-Süggerath [#213586]
Datum
5. März 2021 14:16
Status
Warte auf Antwort
2,3 MB
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass im Zuge des Neubaus der L364n ein parallel geführter Radweg mitgebaut wird. Die neue Trasse der L364n wird auf direktem Weg von Geilenkirchen nach Süggerath entlang der vorhandenen Bahntrasse führen. Im Zuge der Gesamtmaßnahme werden zwei Bahnübergänge beseitigt. Die alte L364 wird halbseitig zurückgebaut und dient nur noch der Erschließung der vorhanden Höfe und der landwirtschaftlichen Flächen. Zum Bauablauf lässt sich sagen, dass bis ca. August 2021 diese bahnparallele Strasse (L364n) inklusive Geh-/Radweg fertiggestellt werden soll. Dann kann diese Verbindung im Geh-/Radweg auch in beide Fahrtrichtungen genutzt werden. Zum besseren Verständnis ist als Anlage ein Übersichtslageplan beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die ersten Informationen und den Bauplan. Ich hatte in der Zwischenzeit auch …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Radwegeplanung am Bauprojekt L364n: Beseitigung des Bahnüberganges in Geilenkirchen-Süggerath [#213586]
Datum
16. März 2021 16:23
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die ersten Informationen und den Bauplan. Ich hatte in der Zwischenzeit auch Kontakt mit dem Tiefbauamt Geilenkirchen und wie sich herausgestellt hatte, war die Planung, die in der Aachener Zeitung beschrieben war, veraltet. Vom Tiefbauamt habe ich erfahren, dass der Limitenweg (aktuell Wirtschaftsweg von Süggerath zum Loherhof) auch in Zukunft ein Wirtschaftsweg bleibt und nicht für den PKW-Verkehr freigegeben wird. Dieser Weg kann somit weiterhin legal für den Radverkehr dienen. Dafür muss die neue L364 für PKW aber in beide Richtungen befahrbar sein, wenn dort keine Verbindung entsteht. Wenn Sie mir noch die zwei folgenden Sachverhalte erklären könnten, wäre meine Anfrage danach abgeschlossen: 1) Der PKW-Verkehr wird zukünftig sowohl von Geilenkirchen nach Süggerath als auch umgekehrt über die neue L364 geführt? 2) Da beide Bahnübergänge entfernt werden, sind die Höfe südlich der alten L364 in Zukunft nur noch zu erreichen, wenn man über die neue Brücke fährt, dann auf die Straße "Am alten Wasserwerk" abbiegt und dem verbliebenem Teil der alten L364 folgt? Von der westlichen Seite der alten L364 sind die Höfe ja nicht mehr zu erreichen, da der Bahnübergang entfernt wird. Ich hoffe, dass aufgrund der Bauarbeiten und den damit verbunden wegfallenden Wartezeiten an den Schranken der verbotene KFZ-Verkehr auf dem Limitenweg der Vergangenheit angehört. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 213586 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr Antragsteller/in ich kann Ihnen sowohl zu 1) als auch zu 2) mitteilen: Ja, nach Abschluss der kompletten Ba…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: WG: Radwegeplanung am Bauprojekt L364n: Beseitigung des Bahnüberganges in Geilenkirchen-Süggerath [#213586]
Datum
17. März 2021 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich kann Ihnen sowohl zu 1) als auch zu 2) mitteilen: Ja, nach Abschluss der kompletten Baumaßnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> nach einiger Verzögerung ist sowohl die L364n als auch der begleitende gemeinsame G…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Radwegeplanung am Bauprojekt L364n: Beseitigung des Bahnüberganges in Geilenkirchen-Süggerath [#213586]
Datum
23. Januar 2023 19:31
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
248,1 KB
Sehr << Anrede >> nach einiger Verzögerung ist sowohl die L364n als auch der begleitende gemeinsame Geh- und Radweg zwischen Geilenkirchen und Süggerath inzwischen fertiggestellt worden. Den benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg bin ich mittlerweile auch schon gefahren und erachte diesen als ziemlich eng, insbesondere da dieser in beiden Richtungen benutzungspflichtig ist. Ein Überholen von anderen Radfahrern oder Fußgängern ist eine Kunst. Wenn noch breitere Gefährte wie Kinderwagen oder Fahrradanhänger ins Spiel kommen, ist der Abstand kritisch. Warum wurde der außerörtliche Radweg mit so geringer Breite geplant und gebaut? Die Verwaltungsvorschriften der StVO und ERA sprechen außerorts von 2m bis zu 2,4m Regelbreite. Ohne jetzt nachgemessen zu haben, werden diese Werte bei Weitem nicht erreicht. Dazu kenne ich genügend andere neu gebaute Radwege, die diese Breite erreichen und man deutlich mehr Platz hat, um auch problemlos zu zweit nebeneinander fahren zu können. Daher meine Bitte, folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 1) Welche Breite ist in den offiziellen Planungen angegeben? 2) Welches sind die qualifizierten Gefahrenslagen, um den Radweg entlang der eher spärlich befahrenen L364 bzw. später L364n in beide Richtungen trotz vermutlichem Untermaß als benutzungspflichtig auszuweisen? Autoverkehr ist bereits gering, Schwerlastverkehr findet hier abgesehen von Busverkehr kaum bis gar nicht statt. Auf der alten L364 war es auch kein Problem. Vielen Dank vorab für Ihr Mitwirken. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - zweirichtungsradweg.jpg Anfragenr: 213586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213586/
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Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Januar 2023 19:32
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> nach einiger Verzögerung ist sowohl die L364n als auch der begleitende gemeinsame G…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Radwegeplanung am Bauprojekt L364n: Beseitigung des Bahnüberganges in Geilenkirchen-Süggerath [#213586]
Datum
23. Januar 2023 19:35
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
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Nicht-öffentliche Anhänge:
brief.pdf
248,1 KB
Sehr << Anrede >> nach einiger Verzögerung ist sowohl die L364n als auch der begleitende gemeinsame Geh- und Radweg zwischen Geilenkirchen und Süggerath inzwischen fertiggestellt worden. Den benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg bin ich mittlerweile auch schon gefahren und erachte diesen als ziemlich eng, insbesondere da dieser in beiden Richtungen benutzungspflichtig ist. Ein Überholen von anderen Radfahrern oder Fußgängern ist eine Kunst. Wenn noch breitere Gefährte wie Kinderwagen oder Fahrradanhänger ins Spiel kommen, ist der Abstand kritisch. Warum wurde der außerörtliche Radweg mit so geringer Breite geplant und gebaut? Die Verwaltungsvorschriften der StVO und ERA sprechen außerorts von 2m bis zu 2,4m Regelbreite. Ohne jetzt nachgemessen zu haben, werden diese Werte bei Weitem nicht erreicht. Dazu kenne ich genügend andere neu gebaute Radwege, die diese Breite erreichen und man deutlich mehr Platz hat, um auch problemlos zu zweit nebeneinander fahren zu können. Daher meine Bitte, folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 1) Welche Breite ist in den offiziellen Planungen angegeben? 2) Welches sind die qualifizierten Gefahrenslagen, um den Radweg entlang der eher spärlich befahrenen L364 bzw. später L364n in beide Richtungen trotz vermutlichem Untermaß als benutzungspflichtig auszuweisen? Autoverkehr ist bereits gering, Schwerlastverkehr findet hier abgesehen von Busverkehr kaum bis gar nicht statt. Auf der alten L364 war es auch kein Problem. Vielen Dank vorab für Ihr Mitwirken. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - zweirichtungsradweg.jpg Anfragenr: 213586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213586/

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Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr << Antragsteller:in >> der Radweg hat in der Örtlichkeit einen Breite von 2,50 Meter wie es der …
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Radwegeplanung am Bauprojekt L364n: Beseitigung des Bahnüberganges in Geilenkirchen-Süggerath [#213586]
Datum
26. Januar 2023 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der Radweg hat in der Örtlichkeit einen Breite von 2,50 Meter wie es der Regelquerschnitt vorgibt. Die Beschilderung gibt, wie Sie schon richtig bemerkt haben, eine Benutzungspflicht vor. Für die Beschilderung ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises oder der Stadt zuständig. In diesem Fall die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Geilenkirchen. Sie ordnet uns die Beschilderung an, die dann vor Ort von Straßen.NRW aufgestellt wird. Bitte fragen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde Geilenkirchen zwecks Beschilderung nach. Mit freundlichen Grüßen