Radweginfrastruktur

Anfrage an: Stadt Neubrandenburg

Auf welcher Grundlage wird bei der Sanierung von Radwegen auf einen Asphaltbelag zulasten eines Kleinpflasters verzichtet? Und warum gelten die gleichen technischen Erwägungen nicht auch für die parallel verlaufenden Straßen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2021
  • Frist
    17. Februar 2021
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Christian Krischausky
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Stadt Neubrandenburg Details
Von
Christian Krischausky
Betreff
Radweginfrastruktur [#208748]
Datum
15. Januar 2021 10:47
An
Stadt Neubrandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher Grundlage wird bei der Sanierung von Radwegen auf einen Asphaltbelag zulasten eines Kleinpflasters verzichtet? Und warum gelten die gleichen technischen Erwägungen nicht auch für die parallel verlaufenden Straßen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Krischausky Anfragenr: 208748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208748/
Mit freundlichen Grüßen Christian Krischausky
Christian Krischausky
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Radweginfrastruktur“ vom 15.01.2021 (#208748) w…
An Stadt Neubrandenburg Details
Von
Christian Krischausky
Betreff
AW: Radweginfrastruktur [#208748]
Datum
17. Februar 2021 08:29
An
Stadt Neubrandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Radweginfrastruktur“ vom 15.01.2021 (#208748) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christian Krischausky Anfragenr: 208748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208748/
Christian Krischausky
AW: Radweginfrastruktur [#208748]
An Stadt Neubrandenburg Details
Von
Christian Krischausky
Via
Fax
Betreff
AW: Radweginfrastruktur [#208748]
Datum
17. Februar 2021 08:31
An
Stadt Neubrandenburg
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
38,5 KB
Stadt Neubrandenburg
Sehr geehrter Herr Krischausky, vielen Dank für Ihr Mahnschreiben vom 17. Februar 2021. Im Auftrag des Oberbürger…
Von
Stadt Neubrandenburg
Betreff
AW: Radweginfrastruktur (#208748) - Stand der Anfrage
Datum
17. Februar 2021 14:08
Status
Warte auf Antwort
image001.png
8,4 KB
image002.png
6,9 KB


Sehr geehrter Herr Krischausky, vielen Dank für Ihr Mahnschreiben vom 17. Februar 2021. Im Auftrag des Oberbürgermeisters bitte ich um Entschuldigung für die längere als üblich Bearbeitungsdauer. Inzwischen ist Ihre Anfrage - die leider sehr unspezifisch gestellt war - bei der hoffentlich richtigen Verwaltungseinheit, die eine umgehende Bearbeitung zugesichert hat. Ich selbst lege mir Ihre Anfrage auf Wiedervorlage am 22. Februar 2021. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Neubrandenburg
Sehr geehrter Herr Krischausky, nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich wird Ihre Anfrage wiefolgt beant…
Von
Stadt Neubrandenburg
Betreff
AW: Radweginfrastruktur [#208748]
Datum
19. Februar 2021 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krischausky, nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich wird Ihre Anfrage wiefolgt beantwortet: Im Zuge von Instandsetzungsarbeiten an Schadstellen auf Radwegen wird je nach Größe dieser Stelle die Asphaltbefestigung gegebenenfalls auch durch Betonpflaster ersetzt. Dies gilt nicht nur für Radwege, sondern auch für Straßen. Asphaltreparaturen sind immer abhängig von der Jahreszeit, so dass oft nur die Betonpflastervariante ad hoc möglich ist, meist folgt dann mit dem nächsten Sammelauftrag für Straßensanierungen der Asphalteinbau. Wenn Sie weitergehende Fragen u. U. zu konkreten Radwegen haben, wenden Sie sich gern an den Abteilungsleiter für Straßen und Gleise im Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Vier-Tore-Stadt, Herrn Unger. Sie erreichen ihn unter der Telefonnr. 0395 555 2376 bzw. per Mail: <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Christian Krischausky
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Radweginfrastruktur“ vom 15.01.2021 (#208748) w…
An Stadt Neubrandenburg Details
Von
Christian Krischausky
Betreff
AW: Radweginfrastruktur [#208748]
Datum
5. April 2021 20:45
An
Stadt Neubrandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Radweginfrastruktur“ vom 15.01.2021 (#208748) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christian Krischausky Anfragenr: 208748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208748/