Radwegnutzungspflicht Kalscheurener Straße von An der Hasenkaule bis Max-Planck-Straße

Begründung der Nutzungspflicht des linken gemeinsamen Geh- und Radweges (Zeichen 240) entlang der Kalscheurener Straße zwischen den KP mit An der Hasenkaule und KP Max-Planck-Straße.

Eine Aufhebung der Nutzungspflicht und Umwandlung in einen reinen Gehweg erfüllt diese Anfrage ebenfalls.

Kontext:

Der linke Weg ist nur 190 cm schmal, und unterschreitet somit die Vorgaben der VwV-StVO für gemeinsame Wege. Dazu gibt es keine sichere Querungsmöglichkeit. Das Verkehrszeichen steht unregelmäßig links vom Weg, ist überwachsen und nicht beiläufig zu erkennen. Damit Sie sich einfach ein Bild von der Örtlichkeit machen können, können Sie hier einige Fotos finden: https://imgur.com/a/KTswbr7

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
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Martin Ueding
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Hürth Details
Von
Martin Ueding
Betreff
Radwegnutzungspflicht Kalscheurener Straße von An der Hasenkaule bis Max-Planck-Straße [#252521]
Datum
2. Juli 2022 07:51
An
Kommunalverwaltung Hürth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Begründung der Nutzungspflicht des linken gemeinsamen Geh- und Radweges (Zeichen 240) entlang der Kalscheurener Straße zwischen den KP mit An der Hasenkaule und KP Max-Planck-Straße. Eine Aufhebung der Nutzungspflicht und Umwandlung in einen reinen Gehweg erfüllt diese Anfrage ebenfalls. Kontext: Der linke Weg ist nur 190 cm schmal, und unterschreitet somit die Vorgaben der VwV-StVO für gemeinsame Wege. Dazu gibt es keine sichere Querungsmöglichkeit. Das Verkehrszeichen steht unregelmäßig links vom Weg, ist überwachsen und nicht beiläufig zu erkennen. Damit Sie sich einfach ein Bild von der Örtlichkeit machen können, können Sie hier einige Fotos finden: https://imgur.com/a/KTswbr7
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Ueding Anfragenr: 252521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252521/ Postanschrift Martin Ueding << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Ueding

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