Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung-Sana DGS pro.service

Neuer Rahmentarifvertrag Nov.2019.Die Allgemeinverbindlichkeit steht noch aus!?
Wie lange dauert diese Allgemeinverbindlichkeit u. wird diese dann ab Nov.2019 verbindlich
rückwirkend angewendet bzw. d. d. abgerechnet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
  • 0 Follower:innen
Sylvia Heilemann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Neuer Rahme…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Sylvia Heilemann
Betreff
Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung-Sana DGS pro.service [#179720]
Datum
8. Februar 2020 16:09
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Neuer Rahmentarifvertrag Nov.2019.Die Allgemeinverbindlichkeit steht noch aus!? Wie lange dauert diese Allgemeinverbindlichkeit u. wird diese dann ab Nov.2019 verbindlich rückwirkend angewendet bzw. d. d. abgerechnet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sylvia Heilemann Anfragenr: 179720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179720 Postanschrift Sylvia Heilemann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sylvia Heilemann
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Heilemann, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: BEK KAG für AR Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung-Sana DGS pro.service [#179720]
Datum
10. Februar 2020 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Heilemann, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Heilemann, mit Ihrer E-Mail vom 8. Februar 2020 haben sie auf Grundlage des Informationsfreihei…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: BEK KAG für AR Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung-Sana DGS pro.service [#179720]
Datum
13. Februar 2020 15:25
Status
Sehr geehrte Frau Heilemann, mit Ihrer E-Mail vom 8. Februar 2020 haben sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Auskunft über den Stand des Verfahrens zum Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 31. Oktober 2019 gebeten. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u. U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten. Bei Ihrem Anliegen handelt es sich hingegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage, die ich ohne förmlichen Bescheid beantworten kann. Die Bearbeitung des Antrags ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Am 26. Februar 2020 wird der Tarifausschuss nach § 5 Tarifvertragsgesetz mit dem Antrag befasst. Mit dem Einvernehmen des Tarifausschusses kann Bundesminister Hubertus Heil über den Antrag abschließend entscheiden. Über den ungefähren Zeitpunkt dieser Entscheidung kann ich derzeit noch keine Auskunft geben. Die Tarifparteien haben die Allgemeinverbindlicherklärung zum 1. Januar 2020 beantragt (siehe Veröffentlichung im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 18. Dezember 2019, www.bundesanzeiger.de<http://www.bundesanzeiger.de>, Fundstelle BAnz AT 18.12.2019 B2). Ein Inkrafttreten der Allgemeinverbindlicherklärung ist rückwirkend frühestens ab diesem Zeitpunkt möglich. Ich hoffe, ich konnte mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen