Rahmenvereinbarung Zahlungsanbindung für den Webshop des Goethe-Instituts / E-payment-Serviceleistungen

Anfrage an: Goethe-Institut e.V.

die „Rahmenvereinbarung Zahlungsanbindung für den Webshop des Goethe-Instituts / E-payment-Serviceleistungen“ zwischen der Goethe-Institut e. V. – Zentrale und der Wirecard AG, wie in [1] beschrieben.
Persönliche Informationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können gerne geschwärzt werden.
Falls im Rahmen der Anfrage ein Drittbeteiligungsverfahren, bitte ich ebenfalls um den dazugehörigen Schriftverkehr.

[1] https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:367873-2019:HTML:DE:HTML&tabId=1&tabLang=de

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2021
  • Frist
    16. März 2022
  • Kosten dieser Information:
    70,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die „Rahmenverein…
An Goethe-Institut e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rahmenvereinbarung Zahlungsanbindung für den Webshop des Goethe-Instituts / E-payment-Serviceleistungen [#234542]
Datum
4. Dezember 2021 12:12
An
Goethe-Institut e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die „Rahmenvereinbarung Zahlungsanbindung für den Webshop des Goethe-Instituts / E-payment-Serviceleistungen“ zwischen der Goethe-Institut e. V. – Zentrale und der Wirecard AG, wie in [1] beschrieben. Persönliche Informationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können gerne geschwärzt werden. Falls im Rahmen der Anfrage ein Drittbeteiligungsverfahren, bitte ich ebenfalls um den dazugehörigen Schriftverkehr. [1] https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:367873-2019:HTML:DE:HTML&tabId=1&tabLang=de
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234542/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Goethe-Institut e.V.
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde an den Bereich Recht des Goethe-Instituts weitergeleitet. Für den Antr…
Von
Goethe-Institut e.V.
Betreff
WG: [EXTERN] Rahmenvereinbarung Zahlungsanbindung für den Webshop des Goethe-Instituts / E-payment-Serviceleistungen [#234542]
Datum
16. Dezember 2021 12:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde an den Bereich Recht des Goethe-Instituts weitergeleitet. Für den Antrag gemäß § 1 IFG ist das Goethe-Institut nicht zuständig. Das Goethe-Institut ist ein eingetragener Verein und somit eine juristische Person des Privatrechts. Es ist keine Behörde des Bundes. Soweit das Goethe-Institut aufgrund des Rahmenvertrages mit dem Auswärtigen Amt gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG einer Bundesbehörde gleichgestellt sein sollte, ist der Antrag an das Auswärtige Amt zu richten (§ 7 Abs. 1 Satz 2 IFG) und dort zu prüfen. Wir bieten an, Ihren Antrag an das Auswärtige Amt weiterzuleiten. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie damit einverstanden sind. Zur Vermeidung von Missverständnissen weisen wir darauf hin, dass eine solche Weiterleitung nicht als Anerkennung eines Anspruchs nach IFG zu verstehen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Fall nehme ich Ihr Angebot, die Anfrage an das Auswärtige Amt weiterzule…
An Goethe-Institut e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Rahmenvereinbarung Zahlungsanbindung für den Webshop des Goethe-Instituts / E-payment-Serviceleistungen [#234542]
Datum
16. Dezember 2021 16:04
An
Goethe-Institut e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Fall nehme ich Ihr Angebot, die Anfrage an das Auswärtige Amt weiterzuleiten, gerne an. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234542/
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.12.2021 ( Rahmenvereinbarung Zahlungsanbindung für…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.12.2021 ( Rahmenvereinbarung Zahlungsanbindung für den Webshop des Goethe-Instituts/E-payment-Serviceleistunge =20 n); Vg. 325-2021
Datum
17. Dezember 2021 08:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), die vom Goethe-Institut hierher weitergeleitet wurde und deren Eingang wir hiermit bestätigen. Die Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Satz 2 IFG<http://www.gesetze-im-internet.de/ifg...> i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG<http://www.gesetze-im-internet.de/ifg...>. Die von Ihnen erbetenen Unterlagen enthalten möglicherweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Eine Herausgabe ist nur möglich, wenn der betroffene Dritte eingewilligt hat (§ 6 Satz 2 IFG). Sie hatten zwar erklärt, dass diese Informationen geschwärzt werden können; dennoch ist dem betroffenen Dritten gemäß § 8 Abs. 1 IFG<http://www.gesetze-im-internet.de/ifg...> zunächst rechtliches Gehör zu verschaffen. Dazu müssten Sie noch eine Begründung Ihres Antrags nachreichen (§ 7 Abs. 1 Satz 3 IFG<http://www.gesetze-im-internet.de/ifg...>). Die Unterlagen enthalten zudem möglicherweise personenbezogene Daten privater Dritter. Zugang hierzu darf nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat (§ 5 Abs. 1 Satz 1 IFG<http://www.gesetze-im-internet.de/ifg...>). Mit einer Schwärzung dieser Informationen haben Sie sich jedoch bereits einverstanden erklärt. Es ist zudem bereits jetzt absehbar, dass es sich bei Ihrer Anfrage um keine einfache Auskunft gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG handelt, da das o. g. Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen sein wird und ggf. weitere Ausschlusstatbestände nach dem IFG geprüft werden müssen, so dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage auf alle Fälle länger als eine halbe Stunde in Anspruch nehmen wird. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich u.a. aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal- und Zeitaufwand (Drittbeteiligung, Schwärzungen). In welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen. Nach einer ersten Schätzung müssen Sie bei Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens mit Gebühren im unteren Bereich des o. g. Gebührenrahmens rechnen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten und ob Sie die Gebühren übernehmen werden. Ihr Recht, die spätere Gebührenfestsetzung mittels Rechtsbehelfen anzufechten, bleibt davon selbstverständlich unberührt. Ich möchte Sie bitten, die Begründung Ihres Antrags sowie Ihre Erklärung zur Übernahme der Gebühren bis zum 6. Januar 2022 nachzureichen. Sollte mir bis zu dem genannten Datum keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht erwünscht ist. Bis dahin wird die Bearbeitung Ihrer Anfrage ausgesetzt. Bitte beachten Sie, dass erst bei der weiteren Bearbeitung geprüft werden kann, ob und ggfs. in welchem Umfang Ihnen tatsächlich Zugang zu den begehrten Informationen gewährt werden kann. Diese Zuschrift beinhaltet ausdrücklich keine Zusage, dass Ihnen im weiteren Verlauf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt werden wird. Ich weise darauf hin, dass bei der Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens die Soll-Monatsfrist des § 7 Abs. 5 IFG ausgesetzt wird. Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/da...) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.12.2021 ( Rahmenvereinbarung Zahlungsanbindung…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.12.2021 ( Rahmenvereinbarung Zahlungsanbindung für den Webshop des Goethe-Instituts/E-payment-Serviceleistunge =20 n); Vg. 325-2021 [#234542]
Datum
17. Dezember 2021 11:38
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich interessiere mich für die allgemeine Form und den Inhalt der Verträge, vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass Sie als staatliche Institution den Vertrag im Namen der Bürger abschliessen. Falls Gebühren anfallen sollten, erkläre ich mich bereit, diese zu übernehmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234542/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.12.2021 ( Rahmenvereinbarung Zahlungsanbindung…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.12.2021 ( Rahmenvereinbarung Zahlungsanbindung für den Webshop des Goethe-Instituts/E-payment-Serviceleistunge =20 n); Vg. 325-2021 [#234542]
Datum
27. März 2022 15:41
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rahmenvereinbarung Zahlungsanbindung für den Webshop des Goethe-Instituts / E-payment-Serviceleistungen“ vom 04.12.2021 (#234542) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.12.2021 ( Rahmenvereinbarung Zahlungsanbindung für…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.12.2021 ( Rahmenvereinbarung Zahlungsanbindung für den Webshop des Goethe-Instituts/E-payment-Serviceleistunge =20 n); Vg. 325-2021
Datum
28. März 2022 14:07
Status
Warte auf Antwort
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2,1 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Seien Sie versichert, dass ich das Verfahren unverzüglich betreibe. Das Drittbeteiligungsverfahren dauert noch an. Voraussichtlich kann ich Ihnen bis Mitte April d. J. weitere Nachricht erteilen. Ich bitte Sie noch um etwas Geduld und hoffe auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.12.2021 ( Rahmenvereinbarung Zahlungsanbindung…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.12.2021 ( Rahmenvereinbarung Zahlungsanbindung für den Webshop des Goethe-Instituts/E-payment-Serviceleistunge =20 n); Vg. 325-2021 [#234542]
Datum
19. Mai 2022 21:51
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rahmenvereinbarung Zahlungsanbindung für den Webshop des Goethe-Instituts / E-payment-Serviceleistungen“ vom 04.12.2021 (#234542) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem IFG: Rahmenvereinbarung Zahlungsanbindung für den Webshop des Goethe-Instituts/E-payment-Ser…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG: Rahmenvereinbarung Zahlungsanbindung für den Webshop des Goethe-Instituts/E-payment-Serviceleistungen); Vg. 325-2021
Datum
20. Mai 2022 09:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ihnen wurde am 21.04.2022 ein Bescheid erteilt, in dem Ihnen u.a. folgendes mitgeteilt wurde: "Wenn dieser Bescheid der drittbeteiligten Partei gegenüber bestandskräftig ist, werden wir Ihnen die teilweise geschwärzten Unterlagen unaufgefordert zusenden." Dies wird frühestens ab dem 25. Mai der Fall sein. Ich darf Sie daher noch um etwas Geduld bitten und danke Ihnen für Ihr Verständnis, dass wir die (geschwärzten) Unterlagen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht übersenden können. Mit freundlichen Grüßen