Rahmenvereinbarungen mit BASF, Fiege, Lufthansa, Otto und VW

Die Rahmenvereinbarungen des BMG mit BASF, Fiege, Lufthansa, Otto und VW, die dazu geführt haben, dass die Unternehmen im Beschaffungsstab des BMG vertreten sind (vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111660/Bundesregierung-mit-neuer-Arbeitsstruktur)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • Kosten dieser Information:
    112,50 Euro
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Rahmenv…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Rahmenvereinbarungen mit BASF, Fiege, Lufthansa, Otto und VW [#183948]
Datum
3. April 2020 18:32
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Rahmenvereinbarungen des BMG mit BASF, Fiege, Lufthansa, Otto und VW, die dazu geführt haben, dass die Unternehmen im Beschaffungsstab des BMG vertreten sind (vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111660/Bundesregierung-mit-neuer-Arbeitsstruktur)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 183948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183948 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Semrott, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Rahmenvereinbarungen mit BASF, Fiege, Lufthansa, Otto und VW [#183948]
Datum
6. April 2020 08:39
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Semrott, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Semsrott, am 3. April 2020 beantragten Sie die Übersendung der Rahmenvereinbarungen des BMG mi…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: IFG Anfrage Arne Semsrott Rahmenvereinbarungen mit BASF, Fiege, Lufthansa, Otto und VW [#183948]
Datum
23. April 2020 09:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, am 3. April 2020 beantragten Sie die Übersendung der Rahmenvereinbarungen des BMG mit BASF, Fiege, Lufthansa, Otto und VW, die dazu geführt haben, dass die Unternehmen im Beschaffungsstab des BMG vertreten sind. Dazu ist zunächst eine sehr umfangreiche Drittbeteiligung der Beteiligten erforderlich, was einen sehr hohen Verwaltungsaufwand bedeutet. Gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) ist zudem der Antrag zu begründen. Auch baten Sie um vorherige Mitteilung, falls der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sein werde. Nach § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG werden für Amtshandlungen nach dem IFG Gebühren und Auslagen erhoben. Dies wäre durch den hohen Verwaltungsaufwand der Drittbeteiligung der Fall. Nach § 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung i.V.m. Teil A Nummer 2.2 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses beträgt die Gebühr für die Herausgabe von Abschriften 30 bis 500 €, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht. Die Höhe des Betrags bemisst sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Aufgrund der erforderlichen Drittbeteiligung müssen Sie durch die Entstehung des sehr hohen Verwaltungsaufwands mit einer höheren Gebühr rechnen. Ich bitte Sie daher mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag unter den vorgenannten Umständen aufrecht erhalten und wenn ja, Ihren Antrag zu begründen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Ich erhalte meinen Antrag aufrecht. Mit freundliche…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: IFG Anfrage Arne Semsrott Rahmenvereinbarungen mit BASF, Fiege, Lufthansa, Otto und VW [#183948]
Datum
23. April 2020 09:43
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Ich erhalte meinen Antrag aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 183948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183948
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für die Bereitschaft, die aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands entsteh…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: WG: IFG Anfrage Arne Semsrott Rahmenvereinbarungen mit BASF, Fiege, Lufthansa, Otto und VW [#183948]
Datum
28. April 2020 07:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für die Bereitschaft, die aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands entstehenden Gebühren von bis zu 500 EUR zu übernehmen. Leider fehlt allerdings noch die gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) erforderliche Begründung Ihres Antrags. Bevor mit der Bearbeitung Ihres Antrags begonnen werden kann reichen Sie bitte zunächst noch die Begründung nach. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> natürlich werde ich die Gebühren nur übernehmen, wenn sie angemessen sind und…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: IFG Anfrage Arne Semsrott Rahmenvereinbarungen mit BASF, Fiege, Lufthansa, Otto und VW [#183948]
Datum
28. April 2020 10:28
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> natürlich werde ich die Gebühren nur übernehmen, wenn sie angemessen sind und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit beachten. Meine Begründung: Wenn private Unternehmen in einem Stab der Exekutive eingebunden sind, haben sie einen privilegierten Zugang zu Informationen und möglicherweise Vergaben, der ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann. Daher ist öffentliche Kontrolle über diesen Bereich besonders wichtig. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 183948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183948

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 3. April 2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, m…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 3. April 2020
Datum
21. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Schreiben vom 3. April 2020 bitten Sie um Übersendung der Rahmenvereinbarungen des BMG mit BASF, Fiege, Lufthansa, Otto und VW, die dazu geführt haben, dass die Unternehmen im Beschaffungsstab des BMG vertreten sind. Ihrem Antrag wird teilweise stattgegeben. Nach Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens können anliegende Dokumente bereitgestellt werden, in denen einzelne Informationen unkenntlich gemacht wurden. Für den Informationszugang wird eine Gebühr in Höhe von 112,50 € erhoben. Begründung: Die beteiligten Dritten haben schutzwürdige Belange geltend gemacht, denen mit den vorgenommene Schwärzungen Rechnung getragen wurden, diese beziehen sich auf personenbezogene Daten gemäß § 5 Absatz 2 IFG sowie in einem Vertrag die Nennung zweier weiterer Unternehmen, zu denen Geschäftsbeziehungen bestehen. Letztere Information ist als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis nach § 6 Satz 2 IFG geschützt. Nach § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG werden für Amtshandlungen nach dem IFG Gebühren und Auslagen erhoben. Nach § 1 Absatz 1 der Informationsgebührenverordnung i.V.m Teil A Nummer 2.2 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses beträgt die Gebühr für die Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht 30 bis 500 €. Die Höhe des Betrags bemisst sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 €, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 € und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 € . Im vorliegenden Fall mussten Akten gesichtet werden, um die gewünschten Informationen zu identifizieren und zusammenzustellen. Die Dokumente mussten hinsichtlich Ablehnungsgründen durchgesehen und geprüft werden. Dritte mussten beteiligt und deren Stellungnahmen ausgewertet werden. Schützenswerte Informationen mussten unkenntlich gemacht werden. Dafür waren 2,5 Stunden Arbeitsaufwand für Angehörige des gehobenen Dienstes erforderlich. Rein rechnerisch ergeben sich also Gebühren in Höhe von 112,50 € . Ich bitte Sie, die Summe innerhalb von vier Wochen auf folgendes Konto zu überweisen: Deutsche Bundesbank Filiale Leipzig (BBk Leipzig) Kontoinhaber: Bundeskasse Halle BIC: XXX IBAN: XXX Bitte unbedingt das Kassenzeichen XXX angeben, da die Summe sonst nicht zugeordnet werden kann. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente