Rahmenvertrag Goverment Site Builder

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Ich würde gerne den Rahmenvertrag zum Goverment Site Builder einsehen. Geschäftlich relevante Teile können geschwärzt werden (Preise u.ä.).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Januar 2014
  • Frist
    25. Februar 2014
  • Ein:e Follower:in
Stefan Sels
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gerne …
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Stefan Sels
Betreff
Rahmenvertrag Goverment Site Builder [#5350]
Datum
22. Januar 2014 11:26
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne den Rahmenvertrag zum Goverment Site Builder einsehen. Geschäftlich relevante Teile können geschwärzt werden (Preise u.ä.).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Sels <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Sels

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Bundesverwaltungsamt
AW: Rahmenvertrag Government Site Builder [#5350] Sehr geehrter Herr Sels, wir freuen uns über Ihr Interesse am G…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: Rahmenvertrag Government Site Builder [#5350]
Datum
22. Januar 2014 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sels, wir freuen uns über Ihr Interesse am Government Site Builder (GSB), der Content Management Lösung für die Bundesverwaltung. Leider können wir Ihnen bezüglich Ihrer Anfrage zur Einsicht in die Rahmenverträge nicht weiterhelfen. Der Vertragshalter der Rahmenverträge zum GSB ist das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums. Dort erhalten Sie die gewünschten Informationen, bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an das Beschaffungsamt. Die Kontaktdaten des Beschaffungsamtes finden Sie hier: https://www.bescha.bund.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Referat BIT A 2 ______________________________ Bundesverwaltungsamt Bundesstelle für Informationstechnik (BIT) Referat BIT A 2 Projektmanagement, Softwareentwicklung und Applikationsbetreuung Kompetenz Zentrum CMS (CC CMS) Besucheradresse: Barbarastraße 1, 50735 Köln Postadresse: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln Servicezeit: Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Telefon: +49 (0) 22899 358-3800 +49 (0) 221 758-3800 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.bva.bund.de http://www.bit.bund.de http://www.government-site-builder.de