Rahmenvertrag Government Site Builder

a) Rahmenvertrag zum GSB (Government Site Builder). Falls Teile davon aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht herausgegeben werden können, bitte schwärzen.

b) Desweiteren würde mich auch die dort verwendete OpenSource Software (z.B. Tomcat Java Server, u.Ä.) interessieren.

Bitte beantworten Sie die oben genannten Punkte seperat.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Januar 2014
  • Frist
    25. Februar 2014
  • 3 Follower:innen
Stefan Sels
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Rahmenvertrag…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
Stefan Sels
Betreff
Rahmenvertrag Government Site Builder [#5393]
Datum
22. Januar 2014 15:21
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Rahmenvertrag zum GSB (Government Site Builder). Falls Teile davon aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht herausgegeben werden können, bitte schwärzen. b) Desweiteren würde mich auch die dort verwendete OpenSource Software (z.B. Tomcat Java Server, u.Ä.) interessieren. Bitte beantworten Sie die oben genannten Punkte seperat.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Sels <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Sels
Stefan Sels
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rahmenvertrag Government Site Builder&quo…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
Stefan Sels
Betreff
AW: Rahmenvertrag Government Site Builder [#5393]
Datum
25. Februar 2014 08:01
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rahmenvertrag Government Site Builder" vom 22.01.2014 (#5393) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Sels Anfragenr: 5393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Sels << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrter Herr Sels, vielen Dank für ihre E-Mail vom 25.02.2014, in der Sie auf eine frühere Anfrage nach dem…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
Anfrage Nr. 5393 -- Rahmenvertrag Government Site Builder
Datum
25. Februar 2014 14:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sels, vielen Dank für ihre E-Mail vom 25.02.2014, in der Sie auf eine frühere Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz verweisen. Leider konnte trotz Recherche Ihre ursprüngliche Nachricht hier im Hause nicht aufgefunden werden. Könnten Sie mir daher Ihre Anfrage freundlicherweise noch einmal zusenden? Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Winfried Hühn Oberregierungsrat Referent Referat Z 13 - Vergaberecht, Vertragsangelegenheiten, Justitiariat - Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Brühler Straße 3, 53119 Bonn Telefon: +49 228-99610-2314 Telefax: +49 228-99106102314 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.beschaffungsamt.de
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrter Herr Sels, wollten Sie mir nicht Ihre Anfrage-Email noch einmal zusenden? Mit freundlichen Grüßen …
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
AW: Anfrage Nr. 5393 -- Rahmenvertrag Government Site Builder
Datum
5. März 2014 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sels, wollten Sie mir nicht Ihre Anfrage-Email noch einmal zusenden? Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag W. Hühn
Stefan Sels
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Rahmenvertrag…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
Stefan Sels
Betreff
AW: AW: Anfrage Nr. 5393 -- Rahmenvertrag Government Site Builder [#5393]
Datum
5. März 2014 18:22
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Rahmenvertrag zum GSB (Government Site Builder). Falls Teile davon aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht herausgegeben werden können, bitte schwärzen. b) Desweiteren würde mich auch die dort verwendete OpenSource Software (z.B. Tomcat Java Server, u.Ä.) interessieren. Bitte beantworten Sie die oben genannten Punkte seperat. Mit freundlichen Grüßen Stefan Sels Anfragenr: 5393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Sels << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stefan Sels
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rahmenvertrag Government Site Builder&quo…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
Stefan Sels
Betreff
AW: AW: AW: Anfrage Nr. 5393 -- Rahmenvertrag Government Site Builder [#5393]
Datum
6. April 2014 22:11
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rahmenvertrag Government Site Builder" vom 22.01.2014 (#5393) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Sels Anfragenr: 5393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Sels << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stefan Sels
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rahmenvertrag Government Site Builder&quo…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
Stefan Sels
Betreff
AW: AW: AW: AW: Anfrage Nr. 5393 -- Rahmenvertrag Government Site Builder [#5393]
Datum
21. April 2014 09:07
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rahmenvertrag Government Site Builder" vom 22.01.2014 (#5393) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Sels Anfragenr: 5393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Sels << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrter Herr Sels, die Prüfung Ihrer Anfrage zu a) über die Zusendung des GSB-Rahmenvertrags hat ergeben, d…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
AW: Anfrage Nr. 5393 -- Rahmenvertrag Government Site Builder [#5393]
Datum
25. April 2014 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sels, die Prüfung Ihrer Anfrage zu a) über die Zusendung des GSB-Rahmenvertrags hat ergeben, dass Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners vorliegen und betroffen sind. Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat, § 6 Satz 2 IFG-Bund. Ich bin daher verpflichtet, den Vertragspartner hinsichtlich einer etwaigen Einwilligung in die Informationserteilung zu befragen. Darüber hinaus ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG-Bund, dass Sie Ihren Antrag begründen müssen. Mir liegt bisher keine Begründung vor. Bitte reichen Sie mir daher eine Begründung für die Frage a) nach. Hinsichtlich Ihrer Frage zu b) (Open Source) verweise ich auf folgende Informationen des Internet-Angebots des Bundesverwaltungsamts: http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_BIT/Leistungen/IT_Produkte/GSB/Produktinfos/Technologie/technikVersion60.htm Diese Auskunft ist für Sie kostenfrei. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Frage zu a) werde ich möglicherweise Gebühren erheben müssen. Bitte richten Sie Ihre Kommunikation ausschließlich an meine E-Mail-Adresse. Die bisher von Ihnen verwendete E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> bewirkt, dass Ihre E-Mail zunächst in unserer Poststelle landet und von dort "händisch" an die jeweils zuständigen Personen oder Referate weitergeleitet werden muss. Mit freundlichen Grüßen
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrter Herr Sels, ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 25.04.2014. Inzwischen liegt mir die Stellungnahme …
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
AW: AW: Anfrage Nr. 5393 -- Rahmenvertrag Government Site Builder [#5393]
Datum
2. Mai 2014 12:51
Status
Sehr geehrter Herr Sels, ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 25.04.2014. Inzwischen liegt mir die Stellungnahme des betroffenen Vertragspartners vor. Er hat einer Weitergabe des Vertrages insgesamt widersprochen. Im Ergebnis müsste ich Sie daher auf die öffentlich verfügbaren/veröffentlichten Informationen des BVA verweisen und Ihnen in Übrigen einen kostenpflichtigen ablehnenden Bescheid übersenden. Momentan sind mir allerdings "die Hände gebunden" bzw ich müsste Ihren Antrag allein deshalb ablehnen, weil ich von Ihnen noch keine Begründung für Ihre Anfrage erhalten habe. Bitte teilen Sie mir bis zum 19.05.2014 unter Beifügung einer Begründung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG-Bund mit, ob Sie Ihren Antrag weiter aufrecht erhalten wollen. Dies würde wie oben gesagt bewirken, dass Sie einen förmlichen Bescheid über Ihren Antrag erhalten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stefan Sels
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bin weiter an den in Punkt a) gewünschten Informationen interessiert. Be…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
Stefan Sels
Betreff
AW: AW: AW: Anfrage Nr. 5393 -- Rahmenvertrag Government Site Builder [#5393]
Datum
3. Mai 2014 23:32
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bin weiter an den in Punkt a) gewünschten Informationen interessiert. Begründung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG-Bund: in Bezug auf §5: Es werden keine personenbezognen Daten angefragt. Ggfs. vorhandene Personendaten können geschwärzt werden. in Bezug auf auf §6: Der Government Site Builder besteht aus Coremedia (einer kommerzieller Software) und einer vielzahl freier Software Komponenten die nicht dem geistigen Eigentum der Coremedia AG oder der Materna AG (den Vertragspartnern) unterliegen. Es wird nicht gefordert den Source Code von Coremedia offen zu legen. Dies wäre auch eine Folter für Java Programmierer. Die im Rahmenvertrag enthaltenen Gebühren für Schulungen sind allgemein bekannt und kein Geheimnis. Sie können aber auch gerne geschwärzt werden. Sollten weitere betriebliche Geheimnisse in dem Dokument versteckt sein, können Sie gerne übermalt werden. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Sels Anfragenr: 5393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Sels << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>