bmvi-kpmg-rahmenvereinbarung-anhang
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Rahmenvertrag mit KPMG Law“
. ' .Ga ~tY lBun~csministcrium für Verkehr und digitale lnfrasuuk1ur Verhaltenskodex für Geschäftspartner des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Gesellschaftliche Verantwortung Für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur besteht eine gesellschaftliche Verantwortung, durch umfassende präventive Maßnahmen Korruption zu verhindern. Denn durch Korruption und andere unlautere Geschäftspraktiken wird der Wettbewerb verzerrt und sowohl der Verwaltung wie auch Ihnen Schaden an Vermögen und Reputation zugeführt. Als Auftraggeber von Wirtschaftsleistungen wollen wir den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung erfüllen. Gleiches gilt selbstverständlich für Sie als unseren Auftragnehmer. Mit diesem Verhaltenskodex werden Anforderungen und Grundsätze für Geschäfts- partner an die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Einhaltung ethischer Standards und zur Wahrung der Integrität festgeschrieben. Gemeinsam gegen Korruption Transparenz und Offenheit sind grundlegende Voraussetzungen für das Bundesmi- nisterium für Verkehr und digitale Infrastruktur, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit im geschäftlichen Verkehr und im Umgang mit den Geschäftspartnern sicherzustellen. Dies erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern. Zur Sicherung dieses gemeinsamen, vertrauensvollen geschäftlichen Handelns gehen wir davon aus, dass Sie sich in Ausübung Ihrer Geschäftstätigkeiten gesetzestreu verhalten, - ehrlich, verantwortungsbewusst und fair agieren, - keinerlei Form von Korruption und Bestechung tolerieren, Amtsträgern - wenn überhaupt - direkt oder mittelbar nur solche Geschenke, Einladungen oder andere Zuwendungen anbieten, die üblich und angemessen sind und eindeutig im Einklang mit den für das BMVI geltenden Regeln stehen, lnteressenskonflikte vermeiden, SEITE 1 VON 2
• j - alle relevanten wettbewerbsrechtlichen Vorgaben einhalten, insbesondere keine Absprachen treffen werden, die die Preise, Konditionen, Geschäfts- beziehungen oder die Teilnahme an Ausschreibungen beeinflussen und sich dafür einsetzen, dass die in diesem Verhaltenskodex für Geschäfts- partner aufgeführten Prinzipien auch von den eigenen Geschäftspartnern eingehalten werden, und diese entsprechend fördern. Einhaltung des Verhaltenskodex Die Geschäftspartner des Bundesministeriums 'für Verkehr und digitale Infrastruktur tragen dafür Sorge, dass die in dem Verhaltenskodex aufgeführten Prinzipien einge- halten werden. Das Ministerium darf hierzu im angemessenen Umfang Auskünfte anfordern. Bei festgestellten Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex ist das Bundes- ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur berechtigt, geeignete Abhilfe- maßnahmen zu verlangen. Bei schwerwiegenden Verstößen, wie der Begehung von Straftaten, wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur angemessene Sanktionsmittel vornehmen. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass der Verhaltenskodex des BMVI für Geschäftspartner zur Kenntnis genommen wurde und beachtet wird. Diese Erklärung wird Teil der vertraglichen Dokumentation. KPiv'.;.:. ~- Michocli~ Ouilrtier, LuJ„uiu•i.:rli.i 20459 Hambur · Geschäftspartner: Datum /Unterschrift-"2"-/""'i--'1-_.c.:::J,,,.,o'"'2=--u_·__ SEITE 2 VOl'I 2
Anlage zum Vertrag Staml: 05/19 Reisekostenregelungen auf der Grundlage des Bundesreisekostengesetz Sofern Reisen innerhalb Deutschlands im Zusammenhang mit diesem Vertrag erforderlich sind, werden notwendige Reisekosten auf Nachweis auf der Grundlage nachfolgender Vorgaben vergütet: • Für Fahrten auf dem Land- oder Wasserweg mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln können entstehende Kosten bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse erstattet werden. Für Bahnfahrten von mindestens zwei Stunden können die entstandenen Fahrtkosten der nächsthöheren Klasse abgerechnet werden. • Wurde ein Flugzeug benutzt, können die Kosten der niedrigsten Flugklasse abgerechnet werden. • Mögliche Fahrpreisermäßigungen sind zu berücksichtigen. • Wurde aus triftigem Grund ein Mietwagen oder Taxi benutzt, können die entstandenen notwendigen Kosten abgerechnet werden. Triftige Gründe für die Benutzung eines Mietwagens oder Taxis liegen insbesondere vor, wenn - schweres (mindestens 25 kg) und/oder sperriges Dienstgepäck - kein persönliches Reisegepäck - mitzuführen ist, - zwingende persönliche Gründe vorliegen (z. B. Gesundheitszustand), - regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel nicht oder nicht zeitgerecht verkehren oder - bei Fahrten zwischen 22 und 6 Uhr. Ortsunkundigkeit und widrige Witterungsverhältnisse sind keine triftigen Gründe. Grundsätzlich können bei der Anmietung eines Mietwagens nur die Kosten eines Kraftfahrzeuges der unteren Mittelklasse (z.B. Golfklasse) erstattet werden. Liegt ein triftiger Grund nicht vor, findet die nachfolgende Regelung über die Abrechnung von Fahrten mit eigenem Kraftfahrzeug entsprechende Anwendung. In diesen Fällen ist die Angabe der gefahrenen Kilometer erforderlich. • Für Fahrten mit eigenem Kraftfahrzeug können 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch Euro 130,00 inkl. gesetzlicher USt. pro Fahrt, abgerechnet werden. • Parkplatzgebühren können bis zu einer Höhe von 10 EUR täglich abgerechnet werden. • Für notwendige Hotelübernachtungen können pro Nacht und Zimmer maximal 70 Euro inkl. gesetzliche US!. (ohne Frühstück) abgerechnet werden. Darüber hinausgehende Übernachtungskosten können im Einzelfall erstattet werden, wenn deren Notwendigkeit begründet wird. Für Fahrt- und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen gelten zusätzliche Regelungen des BRKG, die zu beachten sind.
~ , Bundesministerium ~ für Verkehr und BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR UND DIGITALE INFRASTRUKTUR digitale Infrastruktur AzAUFTRAG: 3153.1/7 SEITE 1 VON 2 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur lnvalidenstraße 44 10115 Berlin - nachstehend Auftraggeber (AG) genannt - und - nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt - wird folgender EINZELVERTRAG vereinbart. § 1 Vertragsgrundlage (1) Die nachstehenden Leistungen werden zu den Bestimmungen der Rahmenvereinbarung über „Rechtliche Beratung und gerichtliche Vertretung des BMVI" vom erbracht. (2) Der Einzelvertrag wird auf der Grundlage der Aufwandsschätzung mit Vorkalkulation des AN vom geschlossen. (3) Falls nötig kann das Einzelvertragsformular durch zusätzliche Anlagen ergänzt werden. Diese sind unter § 4 aufzulisten. Die Rahmenvereinbarung sowie die dazugehörigen Ver- tragsbestandteile dürfen hierdurch jedoch nicht geändert werden. §2 Beschreibung des Leistungsinhalts Genaue Beschreibung de'r zu erbringenden Leistungen:
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR UND DIGITALE INFRASTRUKTUR ,cn. "%ff lBundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Az AUFTRAG: 3153. 117 SEITE 2 VON 2 §3 Ausführungsfristen Die Leistung ist vom bis zum zu erbringen. §4 Sonstige Regelungen §5 Anlagen • Aufwandsschätzung mit Vorkalkulation des AN vom • • Auftraggeber: Auftragnehmer: Berlin, ...................................... .. Im Auftrag (Stempel) (Stempel)
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Arbeitszeitnachweis Auftraggeber: Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: Auftragnehmer: Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: Zeitraum des Arbeitszeitnachweises Der Nachweis erfolgt getrennt nach den verschiedenen Arbeitspaketen/ Arbeitsmodulen Datum Anzahl der Stunden Name/Namenskürzel des Durchgeführte Arbeiten/Erbrachte Leistungen Mitarbeiters des Auftragnehmers (Stichpunkte) (Abrechnung im Nr. Arbeitspaket/ Arbeitsmodul 15-Min-Takt) --- - - - - -- - - ------- Die Leistungen wurden wie oben beschrieben erbracht Raum für Haushaltsvermerke des Auftraggebers Ort Datum Auftragnehmer Unterschrift Auftragnehmer (Name in Druckschnft)