Rahmenvertrag zum Produkt "Untis"

Den Rahmenvertrag mit der Firma "Dialog Computer Systeme GmbH" über dein Einsatz der Software Untis an öffentlichen Schulen.

Aus Ihrer Webseite https://www.egovschool-berlin.de/node/1092 ist zu entnehmen, dass ein solcher Rahmenvertrag existiert.

Sollten weitere Verträge oder Vereinbarungen mit der Firma "Dialog Computer Systeme GmbH" oder dem Hersteller der Software "Untis GmbH" bestehen, bitte ich Sie, mir diese Verträge/Unterlagen ebenfalls zuzusenden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rahmenvertrag zum Produkt "Untis" [#250514]
Datum
3. Juni 2022 12:13
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Rahmenvertrag mit der Firma "Dialog Computer Systeme GmbH" über dein Einsatz der Software Untis an öffentlichen Schulen. Aus Ihrer Webseite https://www.egovschool-berlin.de/node/1092 ist zu entnehmen, dass ein solcher Rahmenvertrag existiert. Sollten weitere Verträge oder Vereinbarungen mit der Firma "Dialog Computer Systeme GmbH" oder dem Hersteller der Software "Untis GmbH" bestehen, bitte ich Sie, mir diese Verträge/Unterlagen ebenfalls zuzusenden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250514/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr << Antragsteller:in >> Gerne bestätige ich Ihre Anfrage zur Übersendung des „Rahmenvertrag(es) m…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Ihre Anfrage "Rahmenvertrag zum Produkt "Untis" [#250514]"
Datum
8. Juni 2022 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
7,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Gerne bestätige ich Ihre Anfrage zur Übersendung des „Rahmenvertrag(es) mit der Firma "Dialog Computer Systeme GmbH" über dein Einsatz der Software Untis an öffentlichen Schulen“, die sie mit Mail vom 3. Juni 2022 an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gestellt haben. Die Übersendung von Akten ist im Berliner VIG nicht vorgesehen. Alternativ biete ich Ihnen an - Aktenauskunft zu diesem Vertrag (z. B. telefonisch) oder - Einsichtnahme des Vertrages in den Räumen der Senatsverwaltung. Bezüglich der entstehenden Kosten kann ich derzeit keine Auskunft geben, da diese vom Umfang des Aufwandes (je nachdem welche Alternative Sie wählen) abhängig ist. Mit freundlichen Grüßen