Rahmenverträge

Projekt: Rahmenverträge

Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen
(keine Handwerksleistungen)

(soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die …
An Physikalisch-Technische Bundesanstalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rahmenverträge [#188205]
Datum
5. Juni 2020 15:31
An
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen) (soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188205
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Ihre oben genannte Anfrage vom 05.06.2020, PTB-Zeichen: 6626-10/20 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für …
Von
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Betreff
WG: Rahmenverträge [#188205]
Datum
1. Juli 2020 13:52
Status
Warte auf Antwort
Ihre oben genannte Anfrage vom 05.06.2020, PTB-Zeichen: 6626-10/20 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre oben genannte Anfrage. Diese stellt einen Antrag nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz ? IFG) dar. Nach dieser Vorschrift hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist zwar nicht an besondere Voraussetzungen geknüpft, jedoch schränkt das Gesetz selbst den Zugang in bestimmten Fällen ein. So darf etwa nach § 5 Abs. 1 IFG der Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. Mit Ihrem Antrag begehren Sie die Überlassung einer "Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen)". Dem Antrag kann nicht entsprochen werden, da der Anspruch auf Informationszugang im vorliegenden Fall nicht besteht. Der Anspruch scheidet aus, da das Bekanntwerden der betreffenden Informationen die öffentliche Sicherheit gefährden kann, § 3 Nr. 2 IFG. Zu den Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit zählt auch die Unversehrtheit von Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates und damit die Funktionsfähigkeit von Behörden (BT-Drs. 19/3370, S. 95). Von diesem Schutz sind insbesondere auch Sicherheitsvorkehrungen umfasst. Eine Auskunft zu bestehenden Beratungs-, IT- oder Schulungsdienstleistungen würde die Angabe etwaiger Vertragspartner beinhalten und auch Rückschlüsse auf eingesetzte Produkte, z.B. im IT-Bereich, ermöglichen. Durch ein Bekanntwerden dieser Informationen nach außen ist zu befürchten, dass Dritte diese Informationen für gezielte Angriffe auf die Informationssicherheit der PTB nutzen können. Auch wäre es mit den betreffenden Informationen einfacher möglich, sich z.B. als Mitarbeiter der PTB auszugeben und hierdurch missbräuchliche Eingaben oder Anfragen zu tätigen. Der Schutz der hier angeforderten Informationen dient damit auch der Aufrechterhaltung der Informations- und Betriebssicherheit in der PTB. Diese Bereiche können im Falle einer Offenbarung der Informationen einer Beeinträchtigung unterliegen. Der von Ihnen behauptete Anspruch ist daher nicht begründet. Weitere Anspruchsgrundlagen, die Ihnen den Zugang zu den begehrten Informationen verschaffen können, waren hier nicht zu erkennen. Kosten werden nicht erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Bundesallee 100, 38116 Braunschweig, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rahmenverträge“ [#188205] [#188205]
Datum
3. Juli 2020 00:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/188205/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Übersicht weder die Vertragspartner beinhaltet noch SIcherheitsgründe dem entgegenstehen, schongar nicht die Sicherheit der Anstalt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 188205.pdf Anfragenr: 188205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188205/

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