Rahmenverträge

Projekt: Rahmenverträge

Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen
(keine Handwerksleistungen)

(soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die …
An Verpflegungsamt der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rahmenverträge [#188215]
Datum
5. Juni 2020 15:31
An
Verpflegungsamt der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen) (soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188215
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verpflegungsamt der Bundeswehr
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre im Betreff genannte Anfrage ist hier am 05.06.2020 eingegangen. Mit freundlic…
Von
Verpflegungsamt der Bundeswehr
Betreff
Antwort: WG: Rahmenverträge [#188215]
Datum
9. Juni 2020 11:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre im Betreff genannte Anfrage ist hier am 05.06.2020 eingegangen. Mit freundlichen Grüßen

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Verpflegungsamt der Bundeswehr
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zur Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, …
Von
Verpflegungsamt der Bundeswehr
Betreff
Antwort: Rahmenverträge [#188215]
Datum
9. Juli 2020 15:11
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zur Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen an das Verpflegungsamt der Bundeswehr. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wurde von dort um Beantwortung gebeten. Es bestehen folgende Rahmenverträge der benannten Kategorien beim VpflABw: -1- Beratungsvertrag (Beratung in steuerlichen Angelegenheiten) -1- Kontroll- und Servicevertrag für das elektronische Verpflegungsgeld-, Bezahl- und Abrechnungssytem in den TrKü -5- Verträge über Schulungsdienstleistungen (Fortbildung in lebensmittelspezifischen Fragestellungen). Sollten Sie noch andere Behörden der Bundeswehr angeschrieben haben, erhalten Sie weitere Antwort von dort. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen