Rahmenverträge

Projekt: Rahmenverträge

Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen
(keine Handwerksleistungen)

(soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die …
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rahmenverträge [#188094]
Datum
5. Juni 2020 15:31
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen) (soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188094
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 05.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheits…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 05.06.2020
Datum
9. Juni 2020 10:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.06.2020 ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am selben Tag eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, werden Sie von uns eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in am 05.06.2020 stell…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05.06.2020
Datum
15. Juni 2020 14:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in am 05.06.2020 stellten Sie unter Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) folgenden Antrag: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen)." § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG gewährt einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, sofern weder öffentliche noch private Belange dem Informationszugang entgegenstehen. Ihre Anfrage bezieht sich auf Informationen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten i.S.d. § 6 IFG beinhaltet. In einem solchen Fall muss der Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG begründet werden. Bevor ich nun über Ihren Antrag entscheide, gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, Ihren Antrag bis zum 26.06.2020 gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG zu begründen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05.06.2020 [#188094] Sehr geehrteAntragsteller/in es si…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05.06.2020 [#188094]
Datum
16. Juni 2020 23:30
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es sind keine Daten von Dritten betroffen, da ich nicht die Namen der Vertragshalter abfrage. Mir geht es um den Inhalt und die Laufzeit der Rahmenverträge. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188094/

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihre IFG-Anfragen vom 05.06.2020 und 13.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zur weiteren Bearbeitung Ihrer IFG-A…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihre IFG-Anfragen vom 05.06.2020 und 13.05.2020
Datum
6. Juli 2020 08:20
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zur weiteren Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage vom 05.06.2020 betreffend der Übersendung einer Übersicht zu Rahmenverträgen sowie vom 13.05.2020 betreffend IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen wird um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellfähigen Postanschrift gebeten, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Es ist eine ordnungsgemäße Bekanntgabe des IFG-Bescheids hinsichtlich der Zurechnung der belastenden Rechtswirkungen und die Bestimmung der Rechtsbehelfsfristen sicherzustellen. Darüber hinaus wird Ihnen hiermit mitgeteilt, dass Ihre Anfrage nicht mehr im Rahmen einer einfachen kostenfreien Auskunft zu beantworten ist. Bis zum Eingang der Postanschrift wird die Bearbeitung des Antrags ausgesetzt. Mit freundlichen Grüßen