Rahmenverträge

Projekt: Rahmenverträge

Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen
(keine Handwerksleistungen)

(soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die …
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rahmenverträge [#188073]
Datum
5. Juni 2020 15:31
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen) (soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188073
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
WG: Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien K 11 - 13002/20#8 Sehr geehrteA…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
WG: Ihr IFG-Antrag bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
8. Juni 2020 16:18
Status
Warte auf Antwort
K 11 - 13002/20#8 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5.6.2020, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Übersendung einer Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen bitten. Ihr Antrag ist am 5.6.2020 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingegangen und wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/20#8 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr IFG-Antrag bei der BKM vom 26.6.2020 K 11-13002/20#8 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 5.6.2020 …
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr IFG-Antrag bei der BKM vom 26.6.2020
Datum
2. Juli 2020 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
4,3 KB


K 11-13002/20#8 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 5.6.2020 bitten Sie die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) um eine Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass und die von Ihnen begehrten Informationen – in Ermangelung entsprechender Verträge – nicht vorliegen. Mit freundlichen Grüßen