Rahmenverträge

Projekt: Rahmenverträge

Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen
(keine Handwerksleistungen)

(soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die …
An Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rahmenverträge [#188106]
Datum
5. Juni 2020 15:31
An
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen) (soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188106
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
BvS-IFG 11/20, Antrag vom 05.05.2020 "Rahmenverträge [#188106]" Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr o.g…
Von
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Betreff
WG: Rahmenverträge [#188106]
Datum
11. Juni 2020 09:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BvS-IFG 11/20, Antrag vom 05.05.2020 "Rahmenverträge [#188106]" Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr o.g. Antrag auf Informationszugang ist bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) als der nach § 1 Abs. 1, § 7 Abs. 1 IFG zuständigen Behörde eingegangen. Zu Ihrem Antrag auf Überlassung einer Übersicht über Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen verweisen wir erneut darauf (s. unsere Antwort vom 15.05.2020 auf Ihre Anfrage vom 13.05.2020), dass die BvS, vormals Treuhandanstalt, zum 1. Januar 2001 ihre operative Tätigkeit eingestellt hat und mit dem Gesetz zur Abwicklung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvSAbwG) vom 28.10.2003 festgelegt wurde, dass das verbliebende Vermögen der BvS abzuwickeln ist. Mit der Erledigung der Rest-Aufgaben, ausgenommen hoheitliche Tätigkeiten, wurden Dienstleister beauftragt, mit denen jeweils konkrete Dienstleistungsverträge in Bezug auf die abzuarbeitenden Rest-Aufgaben abgeschlossen wurden (s. hierzu auch http://www.bvs.bund.de ( http://www.bvs.bund.de )). Rahmenverträge mit Dritten über IT- und Schulungsdienstleistungen existieren nicht. Da die von Ihnen begehrte Information hier nicht vorliegt, kann Ihrem Antrag daher nicht entsprochen werden. Gebühren für diese Auskunft fallen nicht an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir mit, für welche Aufgaben konkret Dienstleistungsverträge abgesc…
An Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Rahmenverträge [#188106]
Datum
11. Juni 2020 20:12
An
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir mit, für welche Aufgaben konkret Dienstleistungsverträge abgeschlossen wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188106
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage vom 11.06.2020, mit der Sie um Mitteilung gebeten haben, für welche Au…
Von
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
Betreff
Antwort: AW: WG: Rahmenverträge [#188106]
Datum
19. Juni 2020 13:06
Status
Warte auf Antwort
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105 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage vom 11.06.2020, mit der Sie um Mitteilung gebeten haben, für welche Aufgaben konkret Dienstleistungsverträge abgeschlossen wurden, wird wegen des damit verbundenen Zeitaufwands die Aufgaben aus den Dienstleistungsverträgen zusammenzustellen über eine einfache Auskunft hinausgehen, so dass mit dem Anfall von Gebühren zu rechnen ist. Eine genaue Höhe kann seriös noch nicht beziffert werden, die Gebühr kann jedoch über 50,00 € liegen. Für die weitere Bearbeitung Ihres IFG-Antrags benötige ich daher von Ihnen eine ladungsfähige postalische Anschrift, an welche ich meinen Bescheid nach dem IFG an Sie senden kann. Die Mitteilung Ihrer Anschrift ist zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens erforderlich, da ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben ist, für den er bestimmt ist. Dies wird mit einer Beantwortung Ihres Informationsersuchens an die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse nicht sichergestellt. Diese Auffassung teilt auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in allen Fällen, in denen rechtsmittelfähige Bescheide, wie bei der Erhebung von Gebühren, zu erstellen sind (vgl. 5. Tätigkeitsbericht der BfDI 2014/2015, S.44 f.). Bitte teilen Sie mir bis spätestens 30.06.2020 Ihre ladungsfähige Postanschrift mit. Sodann wird Ihr IFG-Antrag gerne weiterbearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rahmenverträge“ [#188106] [#188106]
Datum
20. Juni 2020 10:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/188106/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Titulierung und Benennung der Laufzeit aktuell gültiger Rahmenverträge ist eine einfache Auskunft. Hierzu führt der Einkaufsbereich bereits im Rahmen des Vertragsmanagements regelmäßig eine Übersicht. Weitere Angaben wurden nicht erfragt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 188106.pdf - 2020-06-19_1-graycol.gif Anfragenr: 188106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188106/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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