Rahmenverträge

Projekt: Rahmenverträge

Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen
(keine Handwerksleistungen)

(soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die …
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rahmenverträge [#188072]
Datum
5. Juni 2020 15:31
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen) (soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188072
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage mit dem Betreff "Rahmenverträge [#188072]" ist am 05.06.2020 …
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
WG: [EXTERN]Rahmenverträge [#188072]
Datum
9. Juni 2020 07:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage mit dem Betreff "Rahmenverträge [#188072]" ist am 05.06.2020 in unserem Hause eingegangen und befindet sich derzeit in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Anfrage erbitten Sie Informationen zu Rahmenverträgen für Beratungs-, IT-…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
AW: [EXTERN]Rahmenverträge [#188072]
Datum
9. Juni 2020 10:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Anfrage erbitten Sie Informationen zu Rahmenverträgen für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen in unserem Haus. Ich möchte Sie bitten, bezüglich der Beratungs- und Schulungsdienstleistungen zu spezifizieren, zu welchen Fachbereichen Sie Informationen erbitten. Da wir bei uns im Haus regelmäßig die Lieferung komplexer Anlagen und Systeme ausschreiben, sind Schulungen für die beschafften Systeme auch in rahmenvertraglicher Form als Annex Bestandteil eines Großteils unserer Ausschreibungen. Auch gibt es diverse Beratungsdienstleistungen, die hier im Haus ausgeschrieben werden, u.a. IT-Beratungsdienstleistungen, Rechtsberatungsdienstleistungen, strategische Beratungsleistungen, ingenieurtechnische Beratung, Evaluierung, Organisations- und Prozessberatung .... Bitte geben Sie daher an, auf welche Fachbereiche sich Ihr Informationsbegehren zu Beratungs- und Schulungsdienstleistungen bezieht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre EMail. Nachdem Sie ausschreibende- und vertragsführende Stelle …
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Rahmenverträge [#188072]
Datum
9. Juni 2020 22:48
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre EMail. Nachdem Sie ausschreibende- und vertragsführende Stelle sind, meine ich alle entsprechenden Verträge. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188072
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 08.06.2020, mit der Sie auf Grundlage des Geset…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
Rahmenverträge [#188072]; Unser Aktenzeichen: Z 13.11 - 07-03-05/10/2020
Datum
29. Juni 2020 10:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 08.06.2020, mit der Sie auf Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) die Übermittlung einer Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen) beantragten, und, soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, um einen entsprechenden Hinweis baten. Sie wurden daraufhin am 09.06.2020 per E-Mail darüber informiert, dass solche Rahmenvereinbarungen aus verschiedensten Fachbereichen stammen und Schulungen häufig nur einen Annex-Bestandteil in rahmenvertraglicher Form zur Lieferung komplexer Anlagen und Systeme darstellen, und um Konkretisierung Ihrer Anfrage gebeten. Mit E-Mail vom 09.06.2020 teilten Sie mit, dass sich Ihr Informationsbegehren auf alle entsprechenden Verträge bezieht. Die Prüfung Ihres Antrags hat nunmehr ergeben, dass die begehrte Auskunft einen Verwaltungs- bzw. Arbeitsaufwand erfordert, der den Umfang einer einfachen Auskunft weit überschreitet. Ich werde daher eine Gebühr nach Maßgabe von § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 IFG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) erheben müssen. Die Höhe der Gebühr wird durch die Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) bestimmt. Vorliegend ist Nr. 1.3 in Teil A des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses einschlägig. Danach liegt die Gebühr für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Abschriften zwischen 60 und 500 Euro. Für die Festsetzung der Gebühr innerhalb dieses Rahmensatzes ist gemäß § 10 Abs. 2 IFG der erforderliche Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen. Nach den Anwendungshinweisen zum Informationsfreiheitsgesetz (GMBl 2005, S. 1349 f.) sind hierfür die durchschnittlichen Personalkostensätze der jeweiligen Entgeltgruppe zu-grunde zu legen. Gleichzeitig darf die Gebühr gemäß § 10 Abs. 2 IFG nicht so bemessen sein, so dass sie vom Informationszugang abschreckt. Gemessen daran halte ich für die begehrte Auskunft eine Gebühr von 500 Euro für angemessen. Diese Gebühr berücksichtigt den erforderlichen Verwaltungs- bzw. Arbeitsaufwand, den ich vorliegend auf etwa 40 Arbeitsstunden schätze. Für die Aufstellung der angefragten Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen muss aufgrund des weit gefassten IFG-Antrags eine sehr umfangreiche Suche in den dazugehörigen Verträgen durchgeführt und die Suchergebnisse müssen anschließend zusammengestellt werden. Da sich die Titel immer an dem Hauptleistungsgegenstand orientieren, ist bei den Schulungen, die nur einen kleineren Annex-Bestandteil zu einer Lieferung komplexer Anlagen und Systeme darstellen, nur durch einen vertieften Blick in die jeweiligen Verträge ersichtlich, ob es sich insoweit ebenfalls um eine Rahmenvereinbarung handelt oder nicht. Diese Tätigkeiten werden zum überwiegend Teil von Beschäftigten der Entgeltgruppe E 11 ausgeführt. Der durchschnittliche Stundensatz in dieser Entgeltgruppe beträgt 39,13 Euro. Der für die begehrte Auskunft erforderliche Verwaltungs- bzw. Arbeitsaufwand überschreitet den Umfang einer einfachen Auskunft um ein vielfaches. Mit Blick auf den enormen Verwaltungs- bzw. Arbeitsaufwand halte ich daher die Höchstgebühr für angemessen. In diesem Zusammenhang möchte ich zudem darauf hinweisen, dass Ihr Antrag auch bei der Veranschlagung des Höchstsatzes bei weitem nicht kostendeckend bearbeitet werden kann. Anders stellt es sich hingegen dar, wenn nur solche Rahmenvereinbarungen zusammengetragen werden müssten, bei denen die Beratungs- und Schulungsdienstleistungen den Hauptleistungsgegenstand darstellen. Hier ergibt sich der Inhalt bereits aus dem Titel des Vertrags bzw. aus den im Hause vorhandenen Übersichten und ein vertiefter Blick in die jeweiligen Verträge ist obsolet. Sofern Sie Ihren IFG-Antrag auf solche Rahmenvereinbarungen beschränken würden, entstehen für die Aufstellung dieser Übersicht keine Gebühren. Diese Auskunft ist für Sie kosten- und gebührenfrei. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie unter diesen Umständen an Ihrem Antrag unverändert festhalten möchten oder ob Ihrem Informationsbegehren alternativ mit der Zurverfügungstellung einer Übersicht von solchen Rahmenvereinbarungen, bei denen die Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen den Hauptleistungsgegenstand darstellen, hinreichend entsprochen werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rahmenverträge“ [#188072] [#188072]
Datum
3. Juli 2020 00:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/188072/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bereits die Höhe der Gebühren vollkommen an der Realität vorbei geht. Eine professionelle Behörde braucht hier zudem nur in ihre Datenbank gehen und die Unterlagen herausziehen. Dies ist eine einfache Angelegenheit. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 188072.pdf Anfragenr: 188072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188072/

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