Rahmenverträge

Anfrage an: Bundesapothekerkammer
Projekt: Rahmenverträge

Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen
(keine Handwerksleistungen)

(soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die …
An Bundesapothekerkammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rahmenverträge [#188110]
Datum
5. Juni 2020 15:31
An
Bundesapothekerkammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen) (soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188110
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesapothekerkammer
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer untenstehenden Anfrage weisen wir darauf hin, dass die Bundesapothek…
Von
Bundesapothekerkammer
Betreff
AW: Rahmenverträge [#188110]
Datum
9. Juni 2020 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer untenstehenden Anfrage weisen wir darauf hin, dass die Bundesapothekerkammer als privatrechtliche Arbeitsgemeinschaft der Landesapothekerkammern nicht in den Anwendungsbereich des IFG fällt und dementsprechend keine Auskunftsansprüche bestehen. Die von Ihnen darüber hinaus herangezogenen Gesetze zur Umwelt- oder Verbraucherinformation sind ebenfalls nicht einschlägig. Abgesehen davon würde Ihre rein schlagwortartige Fragestellung auch keine sachgerechte Beantwortung ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rahmenverträge“ [#188110] [#188110]
Datum
9. Juni 2020 22:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/188110 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Bundesapothekerkammer ist eine berufsständische öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Zwangsmitgliedschaft. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 188110.pdf Anfragenr: 188110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188110

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-700 II#0111 Sehr geeh…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Rahmenverträge“ [#188110]
Datum
10. Juni 2020 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-700 II#0111 Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Eingabe an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), die unter dem o.g. Geschäftszeichen bearbeitet wird. Wie Ihnen die Bundesapothekerkammer (BAK) zu Recht mitgeteilt hat, handelt es sich nicht um eine dem Informationsfreiheitsgesetz unterfallende Stelle, da es sich bei der BAK - im Gegensatz zu den Kammern auf Landesebene - gerade nicht um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und somit nicht um eine Bundesbehörde handelt. Soweit ersichtlich, liegt auch kein anderer Fall im Sinne des § 1 Abs. 1 IFG vor, so dass die Ablehnung des Informationszugangs durch die BAK nicht zu beanstanden ist. Mit freundlichen Grüßen