Rahmenverträge

Anfrage an: Bundesarchiv
Projekt: Rahmenverträge
Verwendetes Gesetz: Bundesarchivgesetz (BArch)

Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen
(keine Handwerksleistungen)

(soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    5. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG / UIG / VIG / BArchG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir folgendes zu: Übers…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rahmenverträge [#188112]
Datum
5. Juni 2020 15:31
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG / UIG / VIG / BArchG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir folgendes zu:
Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen) (soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG), sofern Archivgut betroffen ist. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188112
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesarchiv
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 05.06.2020. Das Bundesarchiv hat derzeit nur …
Von
Bundesarchiv
Betreff
Rahmenverträge [#188112]
Datum
23. Juni 2020 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 05.06.2020. Das Bundesarchiv hat derzeit nur einen eigenständig geschlossenen Rahmenvertrag aus dem Bereich der Beratungsdienstleistungen. Vertragsgegenstand ist die Unterstützung bei der Gewinnung und Auswahl von geeignetem externem Personal für die Laufbahn des höheren Dienstes. Darüber hinaus ruft das Bundesarchiv im Bedarfsfall Leistungen aus bereits bestehenden Rahmenverträgen des Bundes, ausgeschrieben von zentralen Ausschreibungsstellen ab, so z. B. vom Kaufhaus des Bundes über das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren oder den Generalzolldirektionen. Gemäß § 10 Abs. 1 S. 2, Abs.3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) ergeht diese Auskunft gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen