Rahmenverträge

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Projekt: Rahmenverträge

Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen
(keine Handwerksleistungen)

(soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rahmenverträge [#188126]
Datum
5. Juni 2020 15:31
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen) (soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188126
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2020/NA 146 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Rahmenverträge [#188126]
Datum
8. Juni 2020 14:21
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2020/NA 146 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 5. Juni 2020 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Die pauschale Abfrage von Adressangaben i…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Rahmenverträge [#188126]
Datum
8. Juni 2020 20:32
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingangsbestätigung. Die pauschale Abfrage von Adressangaben ist unzulässig. Bei meiner Anfrage handelt es sich jedoch um eine einfache Auskunft, für die eine solche Angabe bereits deshalb nicht erforderlich ist, weil hier keine Kosten anfallen. Insofern kommt die Fiktionswirkung nach dem Zustellungsrecht in Betracht, da Sie eine solche Antwort bereits aus Gründen der Sparsamkeit auch nicht mittels amtlicher Zustellung versenden wird. Deshalb ist aus datenschutzrechtlicher Sicht eine Adressangabe nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188126
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rahmenverträge“ [#188126] [#188126]
Datum
8. Juni 2020 20:33
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/188126 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Das Bundeskanzleramt fragt pauschal nach Adressdaten. Hierbei handelt es sich jedoch um eine einfache Auskunft, für die eine solche Angabe bereits deshalb nicht erforderlich ist, weil hier keine Kosten anfallen. Insofern kommt die Fiktionswirkung nach dem Zustellungsrecht in Betracht, da das Bundeskanzleramt eine solche Antwort bereits aus Gründen der Sparsamkeit auch nicht mittels amtlicher Zustellung versenden wird. Deshalb ist aus datenschutzrechtlicher Sicht eine Adressangabe nicht erforderlich. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 188126.pdf Anfragenr: 188126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188126
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-735/001 II#0175 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Rahmenverträge“ [#188126] # 25-735/001 II#0175
Datum
9. Juni 2020 12:56
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
460,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-735/001 II#0175 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2020/NA 146 Sehr geehrteAntragsteller/in für die abschließende Bearbeitung Ihres…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: WG: Rahmenverträge [#188126]
Datum
22. Juni 2020 07:40
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2020/NA 146 Sehr geehrteAntragsteller/in für die abschließende Bearbeitung Ihres IFG-Antrages ist eine Postanschrift erforderlich. Hintergrund ist, dass das Bundeskanzleramt - um den Zugang beim Antragsteller sicherzustellen sowie um Rechtssicherheit zu gewährleisten - seine Bescheide ausschließlich schriftlich durch Postzustellungsurkunde zustellt. Ich bitte daher letztmalig um Angabe einer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen

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