Rahmenverträge

Projekt: Rahmenverträge

Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen
(keine Handwerksleistungen)

(soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die …
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rahmenverträge [#188166]
Datum
5. Juni 2020 15:31
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen) (soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188166
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir schnellstmöglich bearbeiten und Ihnen eine Rüc…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: Rahmenverträge [#188166]
Datum
5. Juni 2020 15:35
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir schnellstmöglich bearbeiten und Ihnen eine Rückmeldung geben werden. Bei Anfragen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ finden Sie Informationen auf www.infektionsschutz.de. Bitte überprüfen Sie vorab, ob Sie dort nicht schon rasch eine Antwort finden können. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen zum neuartigen Coronavirus oder zum Infektionsschutz allgemein haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Infektionsschutzteam unter <<E-Mail-Adresse>>. Ihre heutige Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass die BZgA Informationen für die Allgemeinbevölkerung zur Verfügung stellt, jedoch keine Individualberatung oder medizinische Beratung durchführen kann. Zu allen anderen Anfragen zu BZgA-Themen, die nicht das Thema neuartiger Coronavirus betreffen, werden Sie eine Antwort aus dem jeweiligen Fachbereich erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre im Betreff benannte E-Mailnachricht vom 05.06.2020, gerichtet an <<E-Mai…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: WG: Rahmenverträge [#188166]
Datum
9. Juni 2020 09:46
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre im Betreff benannte E-Mailnachricht vom 05.06.2020, gerichtet an <<E-Mail-Adresse>>, ist mir zur Bearbeitung weitergeleitet worden. Für die Beantwortung der Frage benötigen wir etwas Zeit. Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden. Ihre Nachricht vom 05.06.2020: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen) (soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben eine kurze Nachfrage an Sie: Gehen wir recht in der Annahme, dass Sie Aus…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
WG: Rahmenverträge [#188166] Nachfrage
Datum
10. Juni 2020 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben eine kurze Nachfrage an Sie: Gehen wir recht in der Annahme, dass Sie Auskunft dahingehend wünschen, welche Rahmenverträge (Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen) der Bund abgeschlossen hat, das heißt also nicht speziell die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)? Für eine kurze Rückmeldung bedanke ich mich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in nein, mir geht es ausschließlich um die Verträge, bei denen Sie vertragsführende Ste…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Rahmenverträge [#188166] Nachfrage [#188166]
Datum
11. Juni 2020 09:20
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nein, mir geht es ausschließlich um die Verträge, bei denen Sie vertragsführende Stelle sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188166

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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrteAntragsteller/in ich antworte Ihnen im Auftrag der Leitung der BZgA auf Ihren oben genannten Antrag …
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: WG: Rahmenverträge [#188166] Nachfrage [#188166]
Datum
8. Juli 2020 11:31
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich antworte Ihnen im Auftrag der Leitung der BZgA auf Ihren oben genannten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.06.2020, gerichtet an <<E-Mail-Adresse>>. Mit E-Mailnachricht vom 11.06.2020 stellten Sie auf meine Nachfrage hin klar, dass für Sie Rahmenvereinbarungen für Beratungs- Schulungs,- und IT-Leistungen der BZgA von Interesse sind. Dementsprechend nennen wir Ihnen hiermit nachfolgend derzeit laufende Rahmenvereinbarungen der BZgA. Strategieentwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit der Programme „Gesund und aktiv älter werden“ und „Älter werden in Balance“ Wissenschaftliche Unterstützung bei geplanten Aktivitäten im Rahmen der Corona Pandemie im Bereich des Programms „Gesund und aktiv älter werden" Rahmenvereinbarung für die Erbringung rechtsanwaltlicher Leistungen Service Center (telefonische Beratungsleistung im Zusammenhang der BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit") Technische Betreuung einer der Kampagnenseiten der BZgA, https://www.kenn-dein-limit.info/ Mit freundlichen Grüßen