Rahmenverträge und Einzelbeauftragungen der Software AG

- Alle Rahmenverträge, Einzelbeauftragungen und Vertragsergänzungen zu laufenden und abgeschlossenen Verträgen zwischen der Software AG und ihrem Haus.
- Sollte es sich dabei um Rahmenverträge/… mit einer anderen Behörde handeln, so bitte ich um die Übersendung der interbehördlichen Kommunikation ihres Hauses in Bezug auf Vertragsangelegenheiten, die die Software AG betreffen.

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden, personenbezogene Daten nach § 5 IFG ebenfalls, wenn nötig.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
Lilith Wittmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle Rahmenver…
An FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Rahmenverträge und Einzelbeauftragungen der Software AG [#206713]
Datum
17. Dezember 2020 15:30
An
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle Rahmenverträge, Einzelbeauftragungen und Vertragsergänzungen zu laufenden und abgeschlossenen Verträgen zwischen der Software AG und ihrem Haus. - Sollte es sich dabei um Rahmenverträge/… mit einer anderen Behörde handeln, so bitte ich um die Übersendung der interbehördlichen Kommunikation ihres Hauses in Bezug auf Vertragsangelegenheiten, die die Software AG betreffen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden, personenbezogene Daten nach § 5 IFG ebenfalls, wenn nötig.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 206713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206713/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lilith Wittmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Sehr geehrte Frau Wittmann, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags. Da die FITKO keine Bundesbehörde ist…
Von
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Betreff
AW: Rahmenverträge und Einzelbeauftragungen der Software AG [#206713]
Datum
23. Dezember 2020 14:56
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,5 KB


Sehr geehrte Frau Wittmann, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags. Da die FITKO keine Bundesbehörde ist, ist das Informationsfreiheitsgesetz nicht anwendbar. Ihr Antrag wird daher nach § 80ff des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) bearbeitet. Ihr Antrag betrifft die Software AG als Dritte. Die Bearbeitungsfrist beträgt in diesem Fall drei Monate, § 87 HDSIG. Der Umfang der Beantwortung hängt in hohem Maße von der Mitwirkung der Software AG ab, § 86 HDSIG Mit freundlichen Grüßen

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FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Sehr geehrte Frau Wittmann, ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 17.12.2020 und beantworte diese zunächst wie fo…
Von
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR
Betreff
AW: Rahmenverträge und Einzelbeauftragungen der Software AG [#206713]
Datum
17. Februar 2021 16:58
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
3,5 KB


Sehr geehrte Frau Wittmann, ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 17.12.2020 und beantworte diese zunächst wie folgt: Zwischen der Software AG und der FITKO wurde ein Vertrag geschlossen. Die Software AG hat einer Veröffentlichung gem. § 86 HDSIG unter Berufung auf ihre Geschäftsinteressen widersprochen. Sie lässt folgendes mitteilen: "Es handelt sich um einen Vertrag über die zeitlich befristete Nutzung von Standardsoftware der Software AG aus der Produktfamilie webMethods zu Testzwecken." Bitte teilen Sie mir mit, ob sich Ihre Anfrage damit erledigt hat. Nach meiner vorläufigen Einschätzung dürfte der Widerspruch der Software AG berechtigt und der Erkenntniswert des Vertrages gering sein. Sie erreichen mich ggf. auch telefonisch unter der u. g. Mobilnummer. Mit freundlichen Grüßen