Rahmenverträge und Einzelbeauftragungen "IT- Konsolidierung Bund"

- Alle Rahmenverträge und Vertragsergänzungen zu laufenden Verträgen im Rahmen der "IT- Konsolidierung Bund" - insbesondere im Rahmen der Verträge "IT-Strategie und IT-Management: IT-Konsolidierung Bund; Rahmenvertrags-Nr.: 20844" und "IT-Strategie und IT-Management: E-Government-Strategie; Rahmenvertrags-Nr.: 20845".

- Die Dokumente zu allen bisher getätigten Einzelbeauftragungen im Rahmen der o.g. Rahmenverträge (RV 20844 und RV 20845)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden, personenbezogene Daten nach § 5 IFG ebenfalls, wenn nötig.

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  • Datum
    15. September 2020
  • Frist
    17. Oktober 2020
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Lilith Wittmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle Rahmenver…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Rahmenverträge und Einzelbeauftragungen "IT- Konsolidierung Bund" [#197242]
Datum
15. September 2020 20:54
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle Rahmenverträge und Vertragsergänzungen zu laufenden Verträgen im Rahmen der "IT- Konsolidierung Bund" - insbesondere im Rahmen der Verträge "IT-Strategie und IT-Management: IT-Konsolidierung Bund; Rahmenvertrags-Nr.: 20844" und "IT-Strategie und IT-Management: E-Government-Strategie; Rahmenvertrags-Nr.: 20845". - Die Dokumente zu allen bisher getätigten Einzelbeauftragungen im Rahmen der o.g. Rahmenverträge (RV 20844 und RV 20845) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können geschwärzt werden, personenbezogene Daten nach § 5 IFG ebenfalls, wenn nötig.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 197242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197242/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lilith Wittmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann

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